Anpassungsvarianten in der Sauenhaltung
Folgekosten der siebten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die bayerischen Ferkelerzeuger
Bild: Christine Goy, LfL
Investieren oder 2026 mit der Sauenhaltung aufhören
Die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) hat in den kommenden Jahren für fast alle konventionellen Ferkelerzeuger gravierende Folgen. Die Kernpunkte sind die Gruppenhaltung der Sauen im Deckzentrum, Bewegungsbuchten im Abferkelbereich und faserreiches Beschäftigungsmaterial für alle Schweine. Der Beitrag zeigt die Kosten möglicher Anpassungsvarianten auf.
Die Zeit läuft
Was tun?
- Finanzielle Ausgangssituation, mögliches Kreditvolumen
- biologische und ökonomische Kennzahlen
- bisherige und evtl. künftige Betriebsstandorte
- Baugenehmigung
- ökologische oder konventionelle Wirtschaftsweise
- Ausstattung und Verfügbarkeit von Arbeitskräften
- alternative Arbeitsverwertung, Flächenausstattung, Hofnachfolge etc.
Investitionskosten der möglichen Anpassungsvarianten
Investitionskosten der Anpassungsvarianten
Die Förderung von 40 % auf die Nettoinvestitionssumme hat einen positiven Effekt, allerdings kann die Förderung die negativen ökonomischen Auswirkungen von Investitionsmaßnahmen nicht kompensieren.
So viel müsste ein Ferkel mehr kosten
Mindestaufschlag auf den konventionellen Ferkelpreis
Der durchschnittliche Ferkelerzeuger müsste aufgrund der Änderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung und der ab 2021 höheren Kastrationskosten künftig einen um mindestens 8,6 €/Ferkel höheren Erlös bekommen, um den Gewinn zu halten. Und das, obwohl eine Investitionsförderung von 40 % bereits berücksichtigt wurde.
Ein Ferkelerzeuger mit hohem Leistungsniveau müsste mindesten 7,5 €/Ferkel erhalten, wenn der Gewinn konstant bleiben soll, da eine Expansion oft nicht mehr umsetzbar ist.
Weitere Informationen
Haltungssysteme in der Zuchtsauenhaltung
Ansprechpartner
Norbert Schneider
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1458
E-Mail: Agraroekonomie@LfL.bayern.de