Hofnahe Schlachtung von Huftieren – Neue EU-Vorgaben und Leitfaden für interessierte Landwirte und Metzger

Kuh blickt in die KameraZoombild vorhanden

Foto: Dr. Sophia Goßner

Aufgrund europäischer Rechtsvorgaben müssen Tiere grundsätzlich in einem zugelassenen Schlachthof geschlachtet werden. Dazu zählt insbesondere auch die tierartunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen, zugelassenen Schlachthof auf dem Gelände des Herkunftsbetriebs und die tierartunabhängige Schlachtung in einem hofeigenen, zugelassenen Schlachthaus.

Schlachtung im Herkunftsbetrieb mit mobiler Einheit: bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde
Durch die im September des Jahres 2021 in Kraft getretene europäische Rechtsänderung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/1374 der Kommission vom 12. April 2021 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs) dürfen zudem insbesondere Hausrinder und Hausschweine unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Die sogenannte “Schlachtung im Herkunftsbetrieb” ist unabhängig von der Haltungsform, im Gegensatz zu der bisherigen Regelung, die nur bei den ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern galt. Demzufolge dürfen bis zu drei Hausrinder (ausgenommen Bisons) oder bis zu sechs Hausschweine oder bis zu drei als Haustiere gehaltene Einhufer im Herkunftsbetrieb beim selben Schlachtvorgang geschlachtet werden, sofern die zuständige Behörde dies genehmigt hat. Ein “Schlachtvorgang“ ist mit dem Transport der Schlachtkörper in einer mobilen Einheit zum stationären Schlachthof abgeschlossen. Theoretisch sind an einem Tag in einem Herkunftsbetrieb in Verbindung mit einem stationären Schlachtbetrieb also mehrere Schlachtvorgänge möglich, sofern die beteiligten Betriebe dies logistisch und personell bewerkstelligen können. Die neuen EU-Regelungen bedeuten damit insgesamt mehr Flexibilität bei der hofnahen Schlachtung von Rindern, Schweinen und Equiden.
Fördermöglichkeiten von Investitionen in die Schlachtung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) ermöglicht die Förderung von Investitionen in die Schlachtung durch die beiden Förderprogramme "Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse" (VuVregio) und "Marktstrukturförderung". Einen Antrag stellen können kleine Unternehmen, die sich nicht selbst mit der landwirtschaftlichen Erzeugung befassen. In beiden Programmen ist außerdem die Förderung von Verkaufsräumen nebst Ausstattung ausgeschlossen. Mehr Informationen zu den Fördervoraussetzungen, die Antragsunterlage und Merkblätter finden Sie im Förderwegweiser des StMELF:
Weiterführende Informationen
Piktogramm geöffnetes Buch darüber eine Leselupe

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Am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ist der Leitfaden "Hofnahe Schlachtung von Huftieren − Arbeitshilfe für die Überwachungsbehörden und für interessierte Landwirte/Metzger" neu erschienen (Dezember 2021). Er informiert über die rechtlichen und praktischen Aspekte, die bei der hofnahen Schlachtung zu berücksichtigen sind.

Leitfaden "Hofnahe Schlachtung von Huftieren", StMUV Externer Link

Piktogramm Pfeil zeigt auf Erdball

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Auf der Seite des StMUV finden sich außerdem Unterlagen wie ein Merkblatt zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb und Beispielformulare (Antrag für Genehmigung von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb und Nutzungskonzept für die Schlachtung im Herkunftsbetrieb mit Nutzung einer mobilen Einheit), die als Orientierung für interessierte Betriebe dienen können:

Diverse Merkblätter und Anträge Externer Link

Piktoramm Pfeil zeigt auf leuchtende Glühbirne

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Nicht vergessen: Nach geltendem europäischem Recht sind Lebensmittelunternehmen, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs behandeln, bis auf wenige Ausnahmen zulassungspflichtig. Der Lebensmittelunternehmer hat die Zulassung eigenverantwortlich zu beantragen und die Anforderungen zu erfüllen. Betrieben, die sich zu diesem Thema umfassend informieren möchten, kann das "Handbuch Zulassung" des StMUV empfohlen werden, das Informationen zur Zulassung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bündelt und Fragen nach der Zulassung insbesondere handwerklich strukturierter Betriebe umfassend beantwortet.

Informationen für Zulassung Externer Link

Bildnachweis:
Kopfbild: www.bayern.by – Tobias Gerber