Solidarische Landwirtschaft – für ein gewinnbringendes und nachhaltiges Miteinander

Foto: StMELF
Bei der solidarischen Landwirtschaft (Solawi) schließen sich landwirtschaftliche Betriebe oder Gärtnereien mit einer Gruppe von Verbrauchern zu einer Wirtschaftsgemeinschaft zusammen. Die Verbraucher bezahlen den landwirtschaftlichen Betrieb im Voraus dafür, dass er für sie Lebensmittel erzeugt. Im Gegenzug erhalten die Mitglieder neben dem anteiligen Ernteertrag die Möglichkeit, die Produktpalette, die Anbaumethoden und die Arbeitsverhältnisse auf dem Betrieb aktiv mitzugestalten.
Risiken, Verantwortung und Nutzen der Landwirtschaft teilen
Gegenseitiges Vertrauen, faire Preise, Transparenz und Gemeinwohlorientierung

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Solawi – kein neues Konzept
Planbare und sichere Perspektiven auch für kleine Betriebe
Will ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Solawi gründen, sind u. a. folgende Gesichtspunkte zu beachten:
- Als zentrale Voraussetzung sollte Freude am Umgang mit Menschen und Offenheit für die aktive Teilhabe der Ernteteiler an der landwirtschaftlichen Produktion vorhanden sein.
- Es gilt zu Beginn des Vorhabens interessierte Verbraucher für das Projekt zu gewinnen, z. B. durch Informationsveranstaltungen oder über Anzeigen in der lokalen Presse.
- Viele Hofgemeinschaften wirtschaften ökologisch, eine ökologische Bewirtschaftung ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Gründung einer Solawi.
- Es gilt eine Vielzahl an rechtlichen und organisatorischen Fragen zu klären (häufig gewählte Rechtsformen für Solawis: gemeinnützige Genossenschaft oder eingetragener Verein).
- Je Ernteteiler ist mit rund 80 m2 Flächenbedarf zu rechnen, ggf. für Gewächshaus oder Folientunnel zusätzlich 10 m2 pro Ernteteiler.
- Gerade zu Beginn sollte der Landwirt seine Solawi nicht zu groß anlegen (max. 70 Ernteteilern im ersten Jahr), ggf. kann mit Wartelisten gearbeitet werden.
- Die Betriebsführungskosten des landwirtschaftlichen Betriebs sind den Mitgliedern offenzulegen, die entsprechenden Beitragsleistungen der Ernteteiler sind jedes Jahr neu zu ermitteln. Als Richtwert gilt: mit ca. 120 Ernteteilern sollte eine Voll-AK bezahlt werden können; bei gemüsebetonter Versorgung sind im Schnitt 60-100 Euro/Monat und Ernteteiler, bei Vollversorgung rund 180 Euro/Monat und Ernteteiler anzusetzen. Besonders zu Beginn sollten die Kosten für die Ernteteile nicht zu niedrig kalkuliert werden um zum einen die Arbeitszeit des Landwirts fair zu entlohnen und zum anderen nicht bereits nach kurzer Zeit eine Preiserhöhung durchführen zu müssen.
- Für die Verteilung der Lebensmittel an die Ernteteiler gibt es verschiedene Ansätze. In der Regel werden 1-2-mal pro Woche Lebensmittel verteilt, beispielsweise über private oder öffentliche Depots. Hier können die Ernteteiler die Lebensmittel, die ihnen gemäß ihrer Anteile zustehen, selbst zusammenstellen oder in Form von vorgepackten Kisten abholen. Einige Solawis bieten ihren Ernteteilern auch einen Lieferservice an.
- Die Solawi lebt vom Austausch, der Kommunikation und Teilhabe der Mitglieder. Dazu können beispielsweise Veranstaltungen wie Hoffeste, Führungen, gemeinsame Erntetage oder ein regelmäßig erscheinender Newsletter, der über aktuelle Entwicklungen der Solawi, Probleme wie Schädlingsbefall oder die anstehende Ernte informiert, beitragen.

Rechtsformen in der solidarischen Landwirtschaft
Welche Rechtsformen kommen für eine solidarische Landwirtschaft grundsätzlich infrage und mit welchen Konsequenzen sind diese jeweils verbunden? Zur Beantwortung dieser Fragestellung haben Jura-Studierende im Rahmen einer Kooperation zwischen der Startup Law Clinic der Juristischen Fakultät an der Universität Passau und der LfL ein Gutachten unter der Anleitung eines Volljuristen angefertigt. Das Gutachten und die dazugehörigen Ausführungen können jedoch eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Darin werden die folgenden Rechtsformen vorgestellt und deren jeweilige Vor- und Nachteile für eine Solawi abgewogen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eingetragener Verein (e.V.), Genossenschaft (e.G.), offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Unternehmergesellschaft (UG).