Höhere Akzeptanz der Öko-Regelungen im Antragsjahr 2024

Foto: Dr. Michael Ammich
Mit Spannung wurde die Akzeptanz der Öko-Regelungen im zweiten Antragsjahr der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2023 bis 2027 erwartet. Da im ersten Antragsjahr 2023 die Öko-Regelungen (ÖR) von den Landwirten nur zögerlich beantragt wurden, gab es Änderungen im Antragsjahr 2024: Die Prämienzahlungen je ha mancher Interventionen wurden erhöht und die Umsetzung von Maßnahmen teilweise vereinfacht.
Höhere Zahl von Antragstellern für Ökoregelungen 2024
Während 2023 nur ca. 27 % der etwa 100.000 bayerischen Betriebe (Antragsteller) eine oder mehrere Öko-Regelungen (ÖR) beantragt haben, waren es 2024 bereits über die Hälfte aller Betriebe (siehe Tabelle 1).
Inanspruchnahme von einer oder mehreren ÖR | Anteil der Betriebe in % - 2023 - Gesamt | Anteil der Betriebe in % - 2023 - Konventionell | Anteil der Betriebe in % - 2023 - Öko | Anteil der Betriebe in % - 2024 - Gesamt | Anteil der Betriebe in % - 2024 - Konventionell | Anteil der Betriebe in % - 2024 - Öko |
---|---|---|---|---|---|---|
ja | 27,2 | 23,3 | 58,2 | 50,6 | 47,3 | 76,6 |
nein | 72,9 | 76,7 | 41,9 | 49,4 | 52,7 | 23,4 |
Höhere Akzeptanz bei den Öko-Betrieben
Klassifiziert man die Betriebe nach ihrer Wirtschaftsweise in konventionell und ökologisch, fällt auf, dass ein wesentlich höherer Anteil der Ökobetriebe mit 58 % bereits im ersten möglichen Antragsjahr 2023 Ökoregelungen ausgewählt hat als konventionelle Betriebe mit nur 23 % (siehe Tabelle 1).
Jedoch ist in allen Gruppen der Anteil der Inanspruchnahme der ÖR 2024 stark angestiegen. Insgesamt waren für mehr als die Hälfte aller Antragsteller die ÖR attraktiv. Ca. 47 % der konventionellen Betriebe und mehr als 76 % der Ökobetriebe wählten eine oder mehrere ÖR aus. Ursache für die höhere Akzeptanz der ÖR war, dass die ÖR nicht mehr neu waren und dass die Prämien für manche Regelungen erhöht wurden.
Auch nahm bei den Landwirten die Angst vor Fehlern bei der Umsetzung ab. Fehler hätten unter Umständen eine Sanktionierung der Förderung zu Folge gehabt. Für Öko-Betriebe ist die Umsetzung der ÖR aufgrund ihrer Wirtschaftsweise einfacher und weniger aufwendig, so dass die Bereitschaft zur Teilnahme generell höher ist.
Regionale Verteilung der Antragsteller
Im Antragsjahr 2023 war der höchste Anteil an teilnehmenden Betrieben im Agrargebiet 1 ″Alpen″ und im Agrargebiet 12 ″Spessart und Rhön″ zu finden, während die geringsten Anteile im Agrargebiete 4 und 5, Tertiäres Hügelland (Süd und Nord) lagen. Dies lag sicher auch daran, dass die ÖR bezogen auf das Dauergrünland für die Landwirte attraktiver waren als die ÖR für Ackerland. Insbesondere war 2023 die Prämie für die ÖR 2 ″Anbau vielfältiger Kulturen″ mit zunächst 45 Euro/ha zu niedrig, so dass ähnliche Maßnahmen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KuLaP) von den Landwirten eher beantragt wurden. Im Antragsjahr 2024 wurden in allen Regionen Bayerns mehr ÖR beantragt als im Vorjahr.
Abbildung 1: Anteil der Betriebe mit ÖR in den Agrargebieten 2023 und 2024
Analyse von InVeKoS-Daten
Eine Analyse der InVekoS-Daten nach Betrieben, die Öko-Regelungen beantragt und Betrieben, die keine ÖR beantragt haben, zeigt, dass die durchschnittliche Betriebsgröße von teilnehmenden Betrieben mit 46,4 ha LF/Betrieb 2023 und 45,1 ha LF/Betrieb 2024 deutlich größer ist als von Betrieben ohne Öko-Regelungen (siehe Tabelle 2).
Der durchschnittliche Viehbesatz von Betrieben mit ÖR mit 0,71 GVE/ha LF (2023) und 0,70 GVE/ha LF (2024) ist geringer als der von Betrieben ohne ÖR (siehe Tabelle 2). Dies zeigt, dass kleinere und/oder viehstärkere Betriebe auf ihre Flächen angewiesen sind und weniger Spielraum für eine Extensivierung haben.
Inanspruchnahme von einer oder mehreren ÖR | 2023 Ø Betriebsgröße | 2024 Ø Betriebsgröße | 2023 Ø Viehbesatz | 2024 Ø Viehbesatz |
---|---|---|---|---|
ha LF/Betrieb | ha LF/Betrieb | GVE/ha LF | GVE/ha LF | |
Gesamt | 31,0 | 31,3 | 0,81 | 0,79 |
ja | 46,4 | 45,1 | 0,71 | 0,70 |
nein | 25,2 | 17,1 | 0,87 | 1,04 |
Zunahme der Antragszahlen im Vergleich zu 2023
Vergleicht man die Anzahl der beantragten Ökoregelungen 2023 und 2024, kann man feststellen, dass alle Regelungen 2024 häufiger in Anspruch genommen wurden als 2023. Besonders auffällig ist dies bei den Öko-Regelung 1a und 5. Regelung 1a – Nichtproduktive Flächen auf Ackerland – baut 2023 und 2024 auf der Konditionalität 8 – Mindestanteil des für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehenes Ackerland – auf. Wenn Landwirte 2023 diese Konditionalität über die Ausnahmeverordnung ausgesetzt haben, konnten sie die Öko-Regelung 1a nicht beantragen. 2024 musste diese Konditionalität wieder, wenn auch unter veränderten Bedingungen, eingehalten werden.
Abbildung 2: Anzahl der beantragten Öko-Regelungen 2023 und 2024
- ÖR 1a - Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (AL)
- ÖR 1b - Blühstreifen/-flächen auf AL
- ÖR 1c – Blühstreifen/-flächen auf Dauerkult.
- ÖR 1d – Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland (DGL)
- ÖR 2 – Anbau vielfältiger Kulturen
- ÖR 4 – Dauergrünland-Extensivierung
- ÖR 5 – ergebnisorientierte Bewirtschaftung von DGL (4 Kennarten) – ergebnisorientierte Bewirtschaftung von Dauergrünland (4 Kennarten) – wurde so vereinfacht, dass der Antrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückgezogen werden kann, wenn nicht alle vier Kennarten auf dem Schlag zu finden sind
- ÖR 6 – Verzicht auf chem.-synth. Pflanzenschutz
- ÖR 7 – Natura 2000
Für das Antragsjahr 2025 wurden im Strategieplan weitere Änderungen bei den Ökoregelungen und Konditionalitäten vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgenommen. Diese Änderungen sind bereits von der EU-Kommission (KOM) genehmigt. Es bleibt abzuwarten, ob die Akzeptanz der Öko-Regelungen bei den Landwirten weiterhin zunimmt.
Datengrundlage und Quellenangabe
Tabelle 1, Abbildung 1, Tabelle 2: Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) 2023 und 2024
Abbildung 2: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) 2023 und 2024
Abbildung 2: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) 2023 und 2024