GAP ab 2023 – Wie hoch war die Akzeptanz bei den Öko-Regelungen?
Foto: Wolfgang Seemann, LfL
Das erste Jahr der GAP (Gemeinsamen Agrarpolitik)-Reform ab 2023 ist abgeschlossen. Zum Jahresende 2023 wurde in Bayern erstmals ein Teil der flächenbezogenen Direktzahlungen ausbezahlt. Ein wichtiger Baustein für den Umbau der GAP zu mehr Nachhaltigkeit sind die neuen Öko-Regelungen der Ersten Säule. Im Folgenden soll insbesondere betrachtet werden, wie groß die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen 2023 war und wie hoch die tatsächlich ausbezahlten Einheitsbeträge sind.
Neu sind Konditionalitäten, Öko-Regelungen und gekoppelte Zahlungen
Am 01.01.2023 sind die neuen Beschlüsse zu den Direktzahlungen (Erste Säule) im Rahmen GAP in Kraft getreten. Relevant sind insbesondere drei Neuerungen:
- Im Rahmen des Umbaus der Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit wurden die bisherigen Vorgaben zum Cross Compliance und Greening zu den "Konditionalitäten“ zusammengefasst und verschärft. Die Erfüllung der Konditionalitäten sind Voraussetzung für die Flächenzahlungen der Ersten und der Zweiten Säule.
- Zusätzlich können die Landwirtinnen und Landwirte jährlich Öko-Regelungen (ÖR) beantragen. Die Teilnahme an den Öko-Regelungen ist freiwillig.
- Es gibt gekoppelte Zahlungen für Mutterschafe, Mutterziegen und Mutterkühe.
Landwirte zögern noch bei den Öko-Regelungen
Ursachen für die geringe Akzeptanz der Öko-Regelungen sind unter anderem:
- Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und dessen Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit konnten die Landwirte gemäß der GAP-Ausnahme-Verordnung (GAPAusnV) 2023 die Konditionalität GLÖZ 8 (Brache: 4% des Ackerlandes) aussetzen. Bei Aussetzen von GLÖZ 8 kann jedoch die ÖR 1a und 1b 2023 nicht mehr beantragt werden.
- Die Öko-Regelungen sind neu. Viele Landwirte wollten kein Risiko eingehen, Fehler zu machen, die Sanktionen nach sich ziehen könnten.
- Die Prämien sind für die Landwirte nicht attraktiv genug.
- Es ist mehr Zeit und mehr Beratung zur Etablierung der Öko-Regelungen in den Betrieben notwendig.
Höhere Auszahlungsbeträge wegen geringer Nachfrage nach Öko-Regelungen
Foto: Janina Schubert, KoHW
Direktzahlungen – Erste Säule | 2023 - Geplanter Einheitsbetrag aus dem Strategieplan | 2023 - Tatsächlich ausbezahlter Betrag | |
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Einkommensgrundstützung | €/ha | 156,56 | 170,93 |
Umverteilungsprämie bis 40 ha | €/ha | 69,16 | 76,28 |
Umverteilungsprämie 41 bis 60 ha | €/ha | 41,49 | 45,76 |
Gekoppelte Zahlung Mutterschaf und Mutterziege1) | €/Tier | 34,83 | 38,31 |
Gekoppelte Zahlung Mutterkuh2) | €/Tier | 77,93 | 85,72 |
Junglandwirte-Einkommensstützung3) | €/ha | 134,04 | 141,75 |
ÖR 1a Aufstockung der nichtproduktiven Flächen um 1 % bzw. 2 % bzw. 3 % bis 6 % | €/ha | 1300 bzw. 500 bzw. 300 | 1690 bzw. 650 bzw. 390 |
ÖR 1b Blühstreifen/-flächen auf ÖR 1a-Flächen | €/ha | 150 | 195 |
ÖR 1c Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen | €/ha | 150 | 195 |
ÖR 1d Altgrasstreifen/-flächen 1 % bzw. 2 % bis 3 % bzw. 4 % bis 6 % | €/ha | 900 bzw. 400 bzw. 200 | 1170 bzw. 520 bzw. 260 |
ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen | €/ha | 45 | 58,50 |
ÖR 3 Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland oder Dauerkulturen | €/ha | 60 | 78 |
ÖR 4 Extensivierung des gesamten Dauer-grünlands des Betriebes | €/ha | 115 | 149,50 |
ÖR 5 Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland-flächen (mind. 4 regionale Kennarten) | €/ha | 240 | 312 |
ÖR 6 Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chem.-synth. Pflanzen-schutzmitteln | €/ha | 130 bzw. 50 | 169 bzw. 65 |
ÖR 7 Natura 2000 | €/ha | 40 | 52 |
2) Förderfähig sind ausschließlich weibliche Rinder, wobei die Zahlung für mindestens drei Mutterkühe beantragt werden muss. Der Betriebsinhaber darf keine Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnisse abgeben.
3) Am Ende des Jahres der ersten Antragsstellung darf der Junglandwirt nicht älter als 40 Jahre sein. Die Einkommensstützung für Junglandwirte wird für fünf Jahre und maximal 120 ha förderfähige Fläche gewährt.
2024 gibt es höhere Anreize für die Ökoregelungen
Um den Mittelabfluss für die Öko-Regelungen zukünftig zu verbessern, werden für das Jahr 2024 folgende Änderungen vorgenommen und im Strategieplan verankert:
- Vereinfachung
- ÖR 1: Die Regelungen für die Anlage von Blühstreifen bei ÖR 1 werden vereinfacht.
- ÖR 4: Bei den Fördervoraussetzungen für die Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes entfällt die Bedingung, dass der Viehbesatz vom 01.01. bis zum 30.09. nur an 40 Tagen 0,3 RGV/ha Dauergrünlandfläche unterschreiten darf.
- Prämienerhöhungen
- Die geplanten Ausgleichszahlungen für die ÖR 1b und ÖR 1c (Anlage von Blühstreifen/-flächen) werden auf 200 Euro/ha erhöht.
- Die ÖR 2 (Anbau vielfältiger Kulturen) wird mit 60 Euro/ha honoriert.
- Für die Inanspruchnahme der ÖR 3 (Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise) wird ein Einheitsbetrag in Höhe von 200 Euro/ha festgesetzt.
- Bei ÖR 6 (Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chem.-synth. Pflanzenschutzmitteln) wird in Stufe a die Prämie auf 150 Euro/ha angehoben.
- Absenkung der Einstiegsschwelle
- Die Einstiegsschwelle für die ÖR 1a (Nicht produktive Flächen auf Ackerland) wird attraktiver ausgestaltet.
- GLÖZ 8 (Brache: 4% des Ackerlandes) wieder verpflichtend
- Da die GAPAusnV für das Jahr 2024 und damit die Möglichkeit, GLÖZ 8 auszusetzen, nicht verlängert wird, gewinnen sicher auch die ÖR 1a und 1b an Bedeutung.
Quellen:
- DE – GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland, Version 3.1
- BMEL: Anpassungen der Öko-Regelungen ab 2024, Stand 25.10.2023
- GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV
- GAP-Direktzahlungen-Verordnung – GAPDZV
- Harms, Gesa: Höher als gedacht: Für 2023 liegt die Basisprämie aus der GAP bei 170 €/ha topagrar online, 18.12.2023
Ansprechpartnerin:
Martina Halama
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie
Menzinger Straße 54, 80638 München
Tel.: +49 (0)8161 8640-1245
E-Mail: Agraroekonomie@LfL.bayern.de