Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
GAP ab 2023: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Blühende Bäume auf einer Streuobstwiese.

Foto: Sabine Weindl

Die neue GAP ab 2023 zielt unter anderem auf eine nachhaltigere Nutzung der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft ab.

Im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen erfolgt die konkrete Umsetzung über das Kulturlandschafts- und das Vertragsnaturschutzprogramm (KULAP bzw. VNP). Flankiert werden diese Programme durch die Förderung des ökologischen Landbaus sowie Maßnahmen zur moorbodenschonenden Bewirtschaftung ("Moorbauernprogramm").

Ökologischer Landbau

Die Förderung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb – Umstellung und Beibehaltung (O10) – wird weiterhin, jedoch mit verbesserter Dotierung, fortgesetzt. Der Transaktionskostenzuschuss (O12) für max. 15 ha in Höhe von 40 EUR/ha wird unverändert fortgeführt. Zudem werden noch mehr Kombinationsmöglichkeiten mit KULAP-Maßnahmen als bisher angeboten.

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Beim KULAP gibt es für den Verpflichtungszeitraum 2023 - 2027 Veränderungen im Zuge der neuen GAP ab 2023. Wegen Verschärfungen im landwirtschaftlichen Fachrecht ergeben sich Änderungen im Vergleich zur bisherigen Regelung. So sind die schon in den letzten Jahren nicht mehr als Neuverpflichtung angebotenen Maßnahmen B21 und B23 (Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser mit einer Besatzdichte von max. 1,76 GV/ha), B35 (Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten), B37 (Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen) sowie die besonders stark nachgefragten Maßnahmen zur emissionsarmen Wirtschaftsdüngerausbringung (B25/B26) nicht mehr im Maßnahmenangebot enthalten.
Einige Maßnahmen werden nun nahezu identisch als einjährige Öko-Regelungen (ÖR) der Ersten Säule der Agrarförderung angeboten und entfallen deshalb im KULAP: B20 und B22 (Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser mit einer Besatzdichte von max. 1,4 GV/ha) werden als ÖR4 (Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes) angeboten. Die Maßnahme B40 (Erhalt artenreicher Grünlandbestände) wird durch die ÖR5 (Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit Nachweis von mindestens 4 regionalen Kennarten) ersetzt und kann auch auf Alm- bzw. Alpflächen beantragt werden. Die Fruchtfolgemaßnahme B44 (Vielfältige Fruchtfolge mit Eiweißpflanzen) wird als ÖR2 (Anbau vielfältiger Kulturen) fortgeführt. Eine Kombination aus ÖR1a (Nichtproduktive Fläche auf Ackerland) und ÖR1b (Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland) wird anstatt der KULAP-Maßnahme B47 (jährlich wechselnde Blühflächen) angeboten. Altgras wird über die ÖR1d (Altgrasstreifen bzw. -flächen) auf Dauergrünland honoriert.
Die übrigen Maßnahmen des KULAP werden, angepasst an die Neuregelungen in der Ersten Säule, weitergeführt. Darüber hinaus wird die Prämienhöhe an die Ertrags- und Preisentwicklung (allerdings ohne Berücksichtigung der aktuellen Marktverwerfungen im Zuge der Ukraine- und Energiekrise) angepasst. Zusätzlich werden neue Maßnahmen angeboten.

KULAP-Maßnahmen

Die Maßnahme B19 (extensive Grünlandnutzung – max. 1,0 GV/ha) wird als neue Maßnahme K10 fortgeführt. Sie ist mit ÖR4 kombinierbar. Bei der Kombination beider Maßnahmen wird der Förderbetrag stabil gehalten.
Neu ist die Maßnahme K14 (Insektenschonende Mahd). Hier wird die Mahd von Grünland- und Ackerfutterflächen mit Doppelmessermähwerken ohne Aufbereiter mit 60 EUR/ha gefördert.
Die Schnittzeitpunktsauflagen im Rahmen des KULAP sind nun deutlich höher dotiert. Es werden zwei Schnittzeitpunkte angeboten: K16: 15. Juni und K17: 1. Juli.
Bei der Bewirtschaftung von Almen bzw. Alpen (K22) gibt es erhebliche Vereinfachungen. Das Behirtungsgebot wird aufgehoben. Die Differenzierung hinsichtlich der Größe und Erschließung der Alm wird ebenfalls fallengelassen; es gibt jetzt eine einheitliche Prämie von 80 EUR/ha.
Die Maßnahmen K12 (Heumilch-Extensive Futtergewinnung), K18 (Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten) und K20 (Mahd von Steilhangwiesen) bleiben inhaltlich größtenteils unverändert. Bei K12 wird allerdings auf die verpflichtende Kombination mit extensiver Grünlandnutzung bzw. ökologischen Landbau verzichtet.
Die Sommerweidehaltung von Rindern wird künftig im Rahmen der Maßnahme T10 mit 75 EUR/GV honoriert; das entspricht einer Prämienerhöhung um 50 % im Vergleich zur bisherigen Maßnahme B60.
Die bisherigen Fruchtfolgemaßnahmen (B43, B45 und B46) werden als K30 (Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen), K32 (Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen) und K31 (Vielfältige Fruchtfolge mit alten Kulturarten) mit reduzierten Fördersätzen fortgeführt. Sie können aber mit ÖR4 kombiniert werden, so dass die Höhe der Zahlung insgesamt weitgehend konstant bleibt. Zudem werden zwei neue Fruchtfolgemaßnahmen mit Zielrichtung "Boden" angeboten: K33 (Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt) und K34 (Vielfältige Fruchtfolge zur Verbesserung der Bodenstruktur). Voraussetzung für beide Maßnahmen ist eine organische Düngung. Zudem wird der Anbau von Hackfrüchten (inkl. Mais) auf 20 % (K33) bzw. 40 % (K34) beschränkt. Außerdem wird der Anbau von Kleegras (und ähnlichen Kulturen) auf 40 % (K33) bzw. 20 % (K34) der Ackerfläche gefordert.
Die bisherige Maßnahme B62 (Herbizidverzicht im Ackerbau) kann wegen der Überschneidung mit ÖR6 (Pflanzenschutzmittel-Verzicht) nur noch als K40 (Verzicht auf Herbizideinsatz bei Wintergetreide/Winterraps) für Winterungen angeboten werden. Sie wird durch die neue Maßnahme K42 zum Komplettverzicht auf Pflanzenschutzmittel in Winterungen ergänzt.
Bei den Maßnahmen K46 (Konservierende Saatverfahren) und K48 (Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten) muss wegen der höheren Grundanforderungen ein Abschlag bei der Zahlungshöhe hingenommen werden. Dadurch können diese Maßnahmen aber weiterhin in ganz Bayern angeboten werden.
Im Verpflichtungszeitraum 2023-2027 werden zwei Streifenmaßnahmen – K50 (Erosionsschutzstreifen) und K51 (Biodiversitätsstreifen) mit jeweils 800 EUR/ha angeboten. Wesentlich ist, dass, anders als bisher, die Möglichkeit zur Teilnahme nicht mehr auf eine Förderkulisse beschränkt ist.
Mit der neuen Maßnahme K52 (Wildpflanzenmischungen) soll als Alternative zum Silomais die Verwendung des Aufwuchses von mehrjährigen Blühpflanzenmischungen mit Wildpflanzen, wie z. B. Veitshöchheimer Hanfmix, gezielt gefördert werden.
Auf Ackerflächen innerhalb der Feldvogel- und der Wiesenbrüterkulisse werden zudem neue Maßnahmen für Vögel in der Agrarlandschaft angeboten: K60 (Feldvogelinseln) und K61 (Verspätete Aussaat).
Die Maßnahmen K44 (Verzicht auf Intensivkulturen) und K54 (Einsatz von Trichogramma bei Mais) bleiben unverändert.
Die Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen unter Streuobstbäumen (K78) wird mit einem auf 12 EUR/Baum erhöhten Fördersatz fortgeführt. Zudem kann für diese Bäume auch noch die investive KULAP-Maßnahme I82 (Streuobstpflege) in Anspruch genommen werden.
Neu ist die Maßnahme K99 (Förderung kleiner Strukturen). Hier wird die Bewirtschaftung kleiner Feldstücke (bis 0,5000 ha: 60 EUR/ha bzw. 0,5001 bis 1,0 ha: 30 EUR/ha) entlohnt. Brachen sind hier von der Förderung ausgenommen.

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Wie bisher ist die Teilnahme an VNP-Maßnahmen nur für Landwirtschaftsflächen innerhalb einer für den Naturschutz bedeutenden Gebietskulisse möglich. Vor der VNP-Antragstellung ist eine fachliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zu den geplanten Vertragsflächen notwendig. VNP-Maßnahmen sind nun grundsätzlich mit den ÖR der Ersten Säule kombinierbar. Ebenso wird die Kombinierbarkeit mit dem ökologischen Landbau verbessert.
Auch hinsichtlich der Maßnahmenausgestaltung wird das bisherige VNP im Wesentlichen in der Periode 2023 bis 2027 nur mit einigen Änderungen fortgeführt. Bei einer Reihe von Maßnahmen werden die Prämiensätze angehoben.
Bei den Zusatzleistungen fällt der Programmpunkt "Weite Anfahrt" weg. Neu hinzukommen als Zusatzleistungen zur extensiven Ackernutzung sind die Maßnahmen "Teilweiser Ernteverzicht" und "Lerchenfenster". Beim Biotoptyp "Wiesen" wird ein zusätzlicher Schnittzeitpunkt am 15. Juni angeboten. Neu gefördert wird die "Erschwerte Mähgutbergung" mit 100 EUR/ha. Beim Biotoptyp "Weiden" wird der "Kleinflächenzuschlag" um den Tatbestand "Erschwerte Beweidung" erweitert.

Moorbauernprogramm

Zur Verminderung der Treibhausgasemissionen aus organischen Böden soll deren klimaverträgliche Bewirtschaftung im Rahmen eines Moorbauernprogramms, das für Flächen in der Gebietskulisse "Moore" angeboten wird, honoriert werden. Mit der Maßnahme M10 wird die dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland einmalig mit 3.300 EUR/ha und Jahr für fünf Jahre entlohnt. Bei der Bewirtschaftung von nassem Grünland werden zudem die Maßnahmen M12 (Bewirtschaftung von wiedervernässten Grünland bzw. Nassgrünland) und M14 (Einsatz von nässespezifischer Spezialtechnik in Nassgrünland) angeboten.
Neu ist die Förderung von Paludikulturen (landwirtschaftliche Nutzung nasser Moorstandorte). Die Anpflanzung bzw. Ansaat von z. B. Seggen, Schilf, Rohrkolben auf nassen, bereits wiedervernässten bzw. zum Ende des Jahres der Anlage der Paludikultur auf vernässten Flächen wird im Rahmen der Maßnahmen M16 (Anbau von Palludikulturen) bzw. M18 (Etablierung neuer Paludikulturen) gefördert.