Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister Geflügelhaltung
Die Fortbildung im Beruf Tierwirt/in in der Fachrichtung Geflügelhaltung ist im Rahmen der „Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister“ seit 18. August 2010 bundesweit geregelt.
Modernes Herdenmanagement, technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-How und die erfolgreiche Unternehmensführung prägen heute das Bild in der Aus- und Fortbildung der Geflügelwirtschaft. Interessierte und gut ausgebildete Nachwuchskräfte mit ausgeprägten Managementfähigkeiten sind essenziell wichtig, um zukunftsfähig wirtschaften zu können.
Erfolgreiche Betriebsleiter verstehen es, Stärken und Schwächen im Betrieb zu erkennen und das Unternehmen flexibel auf wechselnde rechtliche und marktwirtschaftliche Vorgaben einzustellen. Sie besitzen die Fähigkeit, die Finanzierbarkeit von Investitionen richtig einzuschätzen und verstehen es, geschickt mit Banken und Marktpartnern zu verhandeln. Erfolgreiche Fach- und Führungskräfte sind auch in der Lage, notwendige Wachstumsschritte zur Weiterentwicklung des Betriebes rechtzeitig zu tätigen, um so das Betriebseinkommen mittel- bis langfristig zu sichern.
Im Rahmen der Tierwirtschaftsmeisterprüfung haben junge Hofnachfolger, aber auch ausgebildete Tier- und Landwirte ohne eigenen Betrieb die Möglichkeit, sich intensiv mit der Produktionstechnik in der Geflügelhaltung, der Betriebs- und Unternehmensführung sowie der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung auseinanderzusetzen.
Das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung im bayerischen Kitzingen ist - als Organisationseinheit der Bayerischen Staatsgüter - derzeit im gesamten Bundesgebiet die einzige Einrichtung, die die Fortbildung zum/zur Tierwirtschaftsmeister/in der Fachrichtung Geflügelhaltung durchführt.
Aktuelles
Zulassung
Aufgrund der hohen Anforderungen ist die Teilnahme an der Meisterprüfung insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Tierwirt/in – Fachrichtung Geflügelhaltung oder Landwirt/in erfolgreich abgelegt und bereits mehrjährige Berufserfahrung gesammelt wurde.
Rein rechtlich gesehen erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarbereich, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Tierwirt/in, Fachrichtung Geflügelhaltung und danach eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis nachweisen kann.
Bei den angegebenen Praxiszeiten wird von einer hauptberuflichen Tätigkeit in der Geflügelhaltung ausgegangen. Bei Vorliegen einer nebenberuflichen Tätigkeit verdoppeln sich die erforderlichen Praxiszeiten. Beispiel: Hat ein/e Tierwirt/in die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt und ist anschließend halbtags in der Geflügelhaltung tätig, so muss er/sie mindestens 4 Jahre Berufspraxis nachweisen, um die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung zu erfüllen.
Ferner kann zu einer Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die eine Zulassung zur Meisterprüfung rechtfertigen.
Lehrgangs- und Prüfungsinhalte
Das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung bietet zur Prüfungsvorbereitung am Staatsgut Kitzingen Lehrgänge an, die über einen Zeitraum von etwa 2 Jahren laufen. Diese Fortbildungslehrgänge finden blockweise statt und sind speziell auf die Anforderungen der einzelnen Prüfungsteile zugeschnitten.
Die Tierwirtschaftsmeisterprüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile:
Die Tierwirtschaftsmeisterprüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile:
Teil 1 Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik
Im Prüfungsteil „Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik“ ist es Ziel der Fortbildung fachliches Detailwissen in Theorie und Praxis zu vermitteln.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Haltung, Zucht und Produktion von Tieren, die Gewinnung tierischer Erzeugnisse einschließlich des jeweils damit verbundenen Einsatzes von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsstoffen planen, durchführen und beurteilen kann. Hierbei soll gezeigt werden, dass die entsprechenden Maßnahmen qualitätsorientiert und wirtschaftlich unter Beachtung von Marktanforderungen, berufsbezogener Rechtsvorschriften, der Erfordernisse des Tierschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes, der Arbeitssicherheit, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes durchgeführt werden können.
Neben all dem Wissenstransfer steht aber immer die Freude am Umgang mit Geflügel im Mittelpunkt.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Haltung, Zucht und Produktion von Tieren, die Gewinnung tierischer Erzeugnisse einschließlich des jeweils damit verbundenen Einsatzes von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsstoffen planen, durchführen und beurteilen kann. Hierbei soll gezeigt werden, dass die entsprechenden Maßnahmen qualitätsorientiert und wirtschaftlich unter Beachtung von Marktanforderungen, berufsbezogener Rechtsvorschriften, der Erfordernisse des Tierschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes, der Arbeitssicherheit, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes durchgeführt werden können.
Neben all dem Wissenstransfer steht aber immer die Freude am Umgang mit Geflügel im Mittelpunkt.
Inhalte:
- Planen der Haltung, Fütterung und Zucht von Tieren, der Gewinnung tierischer Erzeugnisse entsprechend den Standortverhältnissen unter Berücksichtigung der Erfordernisse einer nachhaltigen Tierproduktion sowie der betrieblichen und regionalen Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen.
- Auswählen und Festlegen der Produktionsverfahren
- Organisieren der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Technikeinsatzes unter Anwendung von Maßnahmen des Tierschutzes und der Qualitätssicherung
- Sicherstellen von Tierhygiene, Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe
- Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen
- Entwickeln von Qualitätsstandards; Durchführen der Betriebskontrolle und von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Vermarkten von betrieblichen Erzeugnissen und Dienstleistungen
- Kontrollieren, Beurteilen und Optimieren von betrieblichen Abläufen und Produktionsverfahren
- Berücksichtigen der Wechselbeziehungen zwischen Betrieb, Tierbestand und Umwelt; Anwenden umweltschonender Maßnahmen bei Beschaffung, Produktion, Vermarktung, Verwertung und Entsorgung
- Berücksichtigen der rechtlichen Bestimmungen für Produktion, Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Vermarktung
Fortbildungslehrgang
- 5 Wochen in Kitzingen
Arbeitsprojekt
Dieser Prüfungsteil sieht auch ein anspruchsvolles Arbeitsprojekt vor, das sich auf die laufende Bewirtschaftung eines Geflügelbetriebes bezieht und für dessen weitere Entwicklung von Bedeutung ist.
Dabei soll nachgewiesen werden, dass ausgehend von konkreten betrieblichen Situationen Zusammenhänge der Haltung, Produktion von Tieren, der Gewinnung tierischer Produkte und deren Vermarktung in der ganzen Komplexität erfasst, analysiert und entsprechende Lösungsvorschläge erstellt werden können.
Das Arbeitsprojekt ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten schriftlich zu planen, durchzuführen sowie zu dokumentieren und im Rahmen eines 60 Minuten umfassenden Fachgespräches zu präsentieren.
Die Meisteranwärter werden während der Planung und Durchführung des Arbeitsprojektes von einem Prüferteam angeleitet und unterstützt, das sich aus einem fachkompetenten Arbeitgeber, einem (Fach-)lehrer, Geflügelfachberater und/oder Wissenschaftler zusammensetzt (Arbeitnehmer und Lehrer).
Dabei soll nachgewiesen werden, dass ausgehend von konkreten betrieblichen Situationen Zusammenhänge der Haltung, Produktion von Tieren, der Gewinnung tierischer Produkte und deren Vermarktung in der ganzen Komplexität erfasst, analysiert und entsprechende Lösungsvorschläge erstellt werden können.
Das Arbeitsprojekt ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten schriftlich zu planen, durchzuführen sowie zu dokumentieren und im Rahmen eines 60 Minuten umfassenden Fachgespräches zu präsentieren.
Die Meisteranwärter werden während der Planung und Durchführung des Arbeitsprojektes von einem Prüferteam angeleitet und unterstützt, das sich aus einem fachkompetenten Arbeitgeber, einem (Fach-)lehrer, Geflügelfachberater und/oder Wissenschaftler zusammensetzt (Arbeitnehmer und Lehrer).
Prüfung
- Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
- Arbeitsprojekt (12 Monate + 60 min Fachgespräch)
Teil 2 Betriebs- und Unternehmensführung
Die Meisterschüler erhalten umfangreiche Kompetenzen in der Betriebs- und Unternehmensführung.
Hierzu gehören die Abgrenzung betriebswirtschaftlicher Begrifflichkeiten, Vollkostenrechnungen, die Fähigkeit Buchführungsabschlüsse zu bewerten, die Grundlagen des Finanzmanagements sowie ein Einblick in das Steuerrecht im Agrarbereich, das Arbeitsrecht und die Versicherungssysteme.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist in diesem Prüfungsteil von besonderer Bedeutung: Die Meisterschüler gewinnen Kompetenzen im Umgang mit Medien und öffentlicher Meinung, wobei es Ziel ist, durch sachliche Argumentation das Image der Geflügelwirtschaft zu stärken, Einwände und Widerstände gezielt zu entkräften sowie erfolgreich Gespräche zu führen.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
Hierzu gehören die Abgrenzung betriebswirtschaftlicher Begrifflichkeiten, Vollkostenrechnungen, die Fähigkeit Buchführungsabschlüsse zu bewerten, die Grundlagen des Finanzmanagements sowie ein Einblick in das Steuerrecht im Agrarbereich, das Arbeitsrecht und die Versicherungssysteme.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist in diesem Prüfungsteil von besonderer Bedeutung: Die Meisterschüler gewinnen Kompetenzen im Umgang mit Medien und öffentlicher Meinung, wobei es Ziel ist, durch sachliche Argumentation das Image der Geflügelwirtschaft zu stärken, Einwände und Widerstände gezielt zu entkräften sowie erfolgreich Gespräche zu führen.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
Inhalte
- Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und Struktur von Tierwirtschaftsbetrieben
- Kontrollieren und Bewerten von Produktion, Produktionsverfahren und Dienstleistungen
- Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen
- Durchführen von Rentabilitätsanalysen
- Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation
- Beobachten und Bewerten von Märkten
- Beurteilen und Durchführen von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere Investition, Finanzierung und Liquidität
- Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
- Anwenden der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.
Fortbildungslehrgang
- 5 Wochen in Kitzingen
Prüfung
- Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
- Betriebsbeurteilung (300 Minuten)
Betriebsbeurteilung / fallbezogene Situationsaufgabe
In der Betriebsbeurteilung/Situationsaufgabe, mit 4-stündiger Vorbereitungszeit, müssen die Prüflinge die Situation eines Geflügelbetriebes im ökonomischen Zusammenhang erfassen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Für die Erfassung des Betriebs werden die erforderlichen betrieblichen Kennzahlen, Grunddaten und Informationen zur Verfügung gestellt.
Teil 3 Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Zusammenhänge der Berufsbildung und Mitarbeiterführung erkennen, Auszubildende ausbilden und Mitarbeiter führen kann sowie über entsprechende fachliche, methodische und didaktische Fähigkeiten verfügt.
Inhalte
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und Auszubildende einstellen
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen und
- Mitarbeiter führen
Fortbildungslehrgang
- 3 Wochen incl. Prüfungen in Grainau
Prüfung
- Schriftliche Prüfung (150 Minuten)
- Arbeitsunterweisung (max. 90 Minuten)
- Fallstudie (schriftliche Analyse: 120 Minuten, Fachgespräch: 20 Minuten = 140 Minuten)
Rechtsgrundlagen
Anmeldung
Ihren Antrag auf Zulassung senden Sie bitte an die unten angegebene Adresse. Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte auch an die zuständige Stelle. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens 01.09.2024 der zuständigen Stelle vorliegen. Bitte Antrag als pdf-Datei beifügen.
Termine
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in jedem Prüfungsteil mindestens die Note „ausreichend“ erzielt hat.
Sie ist nicht bestanden, wenn in der gesamten Prüfung mindestens eine der Leistungen in den Prüfungen nach Absatz 1 mit "ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ benotet worden ist. Detaillierte Informationen sind der aktuell gültigen Tierwirtschaftsmeisterverordnung (§ 9) zu entnehmen.
Sie ist nicht bestanden, wenn in der gesamten Prüfung mindestens eine der Leistungen in den Prüfungen nach Absatz 1 mit "ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ benotet worden ist. Detaillierte Informationen sind der aktuell gültigen Tierwirtschaftsmeisterverordnung (§ 9) zu entnehmen.
Gebühren
Die Zulassungsgebühr beträgt 350 Euro. Hinzu kommen Lehrgangsgebühren, Kosten für Arbeitsmittel und Verwaltungsaufwand sowie für Verpflegung und Übernachtung (ca. 3.500 Euro). Die Zulassung wird nach Eingang der Zulassungs- und Prüfungsgebühr wirksam.
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungsberatung
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Berufliche Bildung
Mainbernheimer Str. 101
97318 Kitzingen
Tel.: 08161 8640 1926
E-Mail: berufsbildung-gefluegelhaltung@lfl.bayern.de