Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister Geflügelhaltung
Die Fortbildung im Beruf Tierwirt/in in der Fachrichtung Geflügelhaltung ist im Rahmen der „Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister“ seit 18. August 2010 bundesweit geregelt.
Modernes Herdenmanagement, technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-How und die erfolgreiche Unternehmensführung prägen heute das Bild in der Aus- und Fortbildung der Geflügelwirtschaft. Interessierte und gut ausgebildete Nachwuchskräfte mit ausgeprägten Managementfähigkeiten sind essenziell wichtig, um zukunftsfähig wirtschaften zu können.
Erfolgreiche Betriebsleiter verstehen es, Stärken und Schwächen im Betrieb zu erkennen und das Unternehmen flexibel auf wechselnde rechtliche und marktwirtschaftliche Vorgaben einzustellen. Sie besitzen die Fähigkeit, die Finanzierbarkeit von Investitionen richtig einzuschätzen und verstehen es, geschickt mit Banken und Marktpartnern zu verhandeln. Erfolgreiche Fach- und Führungskräfte sind auch in der Lage, notwendige Wachstumsschritte zur Weiterentwicklung des Betriebes rechtzeitig zu tätigen, um so das Betriebseinkommen mittel- bis langfristig zu sichern.
Im Rahmen der Tierwirtschaftsmeisterprüfung haben junge Hofnachfolger, aber auch ausgebildete Tier- und Landwirte ohne eigenen Betrieb die Möglichkeit, sich intensiv mit der Produktionstechnik in der Geflügelhaltung, der Betriebs- und Unternehmensführung sowie der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung auseinanderzusetzen.
Das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung im bayerischen Kitzingen ist - als Organisationseinheit der Bayerischen Staatsgüter - derzeit im gesamten Bundesgebiet die einzige Einrichtung, die die Fortbildung zum/zur Tierwirtschaftsmeister/in der Fachrichtung Geflügelhaltung durchführt.
Zulassung
Aufgrund der hohen Anforderungen ist die Teilnahme an der Meisterprüfung insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Tierwirt/in – Fachrichtung Geflügelhaltung oder Landwirt/in erfolgreich abgelegt und bereits mehrjährige Berufserfahrung gesammelt wurde.
Rein rechtlich gesehen erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarbereich, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Tierwirt/in, Fachrichtung Geflügelhaltung und danach eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis nachweisen kann.
Bei den angegebenen Praxiszeiten wird von einer hauptberuflichen Tätigkeit in der Geflügelhaltung ausgegangen. Bei Vorliegen einer nebenberuflichen Tätigkeit verdoppeln sich die erforderlichen Praxiszeiten. Beispiel: Hat ein/e Tierwirt/in die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt und ist anschließend halbtags in der Geflügelhaltung tätig, so muss er/sie mindestens 4 Jahre Berufspraxis nachweisen, um die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung zu erfüllen.
Ferner kann zu einer Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die eine Zulassung zur Meisterprüfung rechtfertigen.
Lehrgangs- und Prüfungsinhalte
Das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung bietet zur Prüfungsvorbereitung am Staatsgut Kitzingen Lehrgänge an, die über einen Zeitraum von etwa 2 Jahren laufen. Diese Fortbildungslehrgänge finden blockweise statt und sind speziell auf die Anforderungen der einzelnen Prüfungsteile zugeschnitten.
Die Tierwirtschaftsmeisterprüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile:
Die Tierwirtschaftsmeisterprüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile:
Rechtsgrundlagen
Anmeldung
Ihren Antrag auf Zulassung senden Sie bitte an die unten angegebene Adresse. Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte auch an die zuständige Stelle. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens 31.08. der zuständigen Stelle vorliegen. Bitte Antrag als pdf-Datei beifügen.
Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung im Beruf Tierwirt/in - Fachrichtung Geflügelhaltung 108 KB
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in jedem Prüfungsteil mindestens die Note „ausreichend“ erzielt hat.
Sie ist nicht bestanden, wenn in der gesamten Prüfung mindestens eine der Leistungen in den Prüfungen nach Absatz 1 mit "ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ benotet worden ist. Detaillierte Informationen sind der aktuell gültigen Tierwirtschaftsmeisterverordnung (§ 9) zu entnehmen.
Sie ist nicht bestanden, wenn in der gesamten Prüfung mindestens eine der Leistungen in den Prüfungen nach Absatz 1 mit "ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ benotet worden ist. Detaillierte Informationen sind der aktuell gültigen Tierwirtschaftsmeisterverordnung (§ 9) zu entnehmen.
Gebühren
Die Zulassungsgebühr beträgt 350 Euro. Hinzu kommen Lehrgangsgebühren, Kosten für Arbeitsmittel und Verwaltungsaufwand sowie für Verpflegung und Übernachtung (ca. 3.500 Euro). Die Zulassung wird nach Eingang der Zulassungs- und Prüfungsgebühr wirksam.
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungsberatung
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Berufliche Bildung
Mainbernheimer Str. 101
97318 Kitzingen
Tel.: 08161 8640 1926
E-Mail: berufsbildung-gefluegelhaltung@lfl.bayern.de