Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister Geflügelhaltung
Die Fortbildung im Beruf Tierwirt/in in der Fachrichtung Geflügelhaltung ist im Rahmen der „Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister“ seit 18. August 2010 bundesweit geregelt.
Aktuelles
Zulassung
Rein rechtlich gesehen erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarbereich, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Tierwirt/in, Fachrichtung Geflügelhaltung und danach eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis nachweisen kann.
Lehrgangs- und Prüfungsinhalte
Die Tierwirtschaftsmeisterprüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Haltung, Zucht und Produktion von Tieren, die Gewinnung tierischer Erzeugnisse einschließlich des jeweils damit verbundenen Einsatzes von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsstoffen planen, durchführen und beurteilen kann. Hierbei soll gezeigt werden, dass die entsprechenden Maßnahmen qualitätsorientiert und wirtschaftlich unter Beachtung von Marktanforderungen, berufsbezogener Rechtsvorschriften, der Erfordernisse des Tierschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes, der Arbeitssicherheit, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes durchgeführt werden können.
Neben all dem Wissenstransfer steht aber immer die Freude am Umgang mit Geflügel im Mittelpunkt.
Inhalte:
- Planen der Haltung, Fütterung und Zucht von Tieren, der Gewinnung tierischer Erzeugnisse entsprechend den Standortverhältnissen unter Berücksichtigung der Erfordernisse einer nachhaltigen Tierproduktion sowie der betrieblichen und regionalen Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen.
- Auswählen und Festlegen der Produktionsverfahren
- Organisieren der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Technikeinsatzes unter Anwendung von Maßnahmen des Tierschutzes und der Qualitätssicherung
- Sicherstellen von Tierhygiene, Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe
- Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen
- Entwickeln von Qualitätsstandards; Durchführen der Betriebskontrolle und von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Vermarkten von betrieblichen Erzeugnissen und Dienstleistungen
- Kontrollieren, Beurteilen und Optimieren von betrieblichen Abläufen und Produktionsverfahren
- Berücksichtigen der Wechselbeziehungen zwischen Betrieb, Tierbestand und Umwelt; Anwenden umweltschonender Maßnahmen bei Beschaffung, Produktion, Vermarktung, Verwertung und Entsorgung
- Berücksichtigen der rechtlichen Bestimmungen für Produktion, Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Vermarktung
Fortbildungslehrgang
- 5 Wochen in Kitzingen
Dabei soll nachgewiesen werden, dass ausgehend von konkreten betrieblichen Situationen Zusammenhänge der Haltung, Produktion von Tieren, der Gewinnung tierischer Produkte und deren Vermarktung in der ganzen Komplexität erfasst, analysiert und entsprechende Lösungsvorschläge erstellt werden können.
Das Arbeitsprojekt ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten schriftlich zu planen, durchzuführen sowie zu dokumentieren und im Rahmen eines 60 Minuten umfassenden Fachgespräches zu präsentieren.
Die Meisteranwärter werden während der Planung und Durchführung des Arbeitsprojektes von einem Prüferteam angeleitet und unterstützt, das sich aus einem fachkompetenten Arbeitgeber, einem (Fach-)lehrer, Geflügelfachberater und/oder Wissenschaftler zusammensetzt (Arbeitnehmer und Lehrer).
Prüfung
- Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
- Arbeitsprojekt (12 Monate + 60 min Fachgespräch)
Hierzu gehören die Abgrenzung betriebswirtschaftlicher Begrifflichkeiten, Vollkostenrechnungen, die Fähigkeit Buchführungsabschlüsse zu bewerten, die Grundlagen des Finanzmanagements sowie ein Einblick in das Steuerrecht im Agrarbereich, das Arbeitsrecht und die Versicherungssysteme.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist in diesem Prüfungsteil von besonderer Bedeutung: Die Meisterschüler gewinnen Kompetenzen im Umgang mit Medien und öffentlicher Meinung, wobei es Ziel ist, durch sachliche Argumentation das Image der Geflügelwirtschaft zu stärken, Einwände und Widerstände gezielt zu entkräften sowie erfolgreich Gespräche zu führen.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
Inhalte
- Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und Struktur von Tierwirtschaftsbetrieben
- Kontrollieren und Bewerten von Produktion, Produktionsverfahren und Dienstleistungen
- Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen
- Durchführen von Rentabilitätsanalysen
- Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation
- Beobachten und Bewerten von Märkten
- Beurteilen und Durchführen von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere Investition, Finanzierung und Liquidität
- Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
- Anwenden der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.
Fortbildungslehrgang
- 5 Wochen in Kitzingen
Prüfung
- Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
- Betriebsbeurteilung (300 Minuten)
Inhalte
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und Auszubildende einstellen
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen und
- Mitarbeiter führen
Fortbildungslehrgang
- 3 Wochen incl. Prüfungen in Grainau
Prüfung
- Schriftliche Prüfung (150 Minuten)
- Arbeitsunterweisung (max. 90 Minuten)
- Fallstudie (schriftliche Analyse: 120 Minuten, Fachgespräch: 20 Minuten = 140 Minuten)
Rechtsgrundlagen
Anmeldung
Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung im Beruf Tierwirt/in - Fachrichtung Geflügelhaltung 108 KB
Bestehensregelung
Sie ist nicht bestanden, wenn in der gesamten Prüfung mindestens eine der Leistungen in den Prüfungen nach Absatz 1 mit "ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ benotet worden ist. Detaillierte Informationen sind der aktuell gültigen Tierwirtschaftsmeisterverordnung (§ 9) zu entnehmen.
Gebühren
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungsberatung
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Berufliche Bildung
Mainbernheimer Str. 101
97318 Kitzingen
Tel.: 08161 8640 1926
E-Mail: berufsbildung-gefluegelhaltung@lfl.bayern.de