Fortbildung
Pferdewirtschaftsmeisterin, Pferdewirtschaftsmeister
Die Fortbildung zum Pferdewirtschaftsmeister, zur Pferdewirtschaftsmeisterin ist nach dem Abschluss der Berufsausbildung und einer entsprechenden Praxiszeit möglich.
Mit dem Meistertitel können beispielsweise Leitungsfunktionen übernommen werden und er befähigt zur Ausbildung von Fachkräften. Die Meisterqualifikation im Beruf Pferdewirt wurde zum 01.01.2016 im Rahmen der „Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin“ bundesweit neu geregelt.
Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung kann in folgenden Fachrichtungen abgelegt werden:
- Pferdehaltung und Service
- Pferdezucht
- Klassische Reitausbildung
- Pferderennen oder
- Spezialreitweisen
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Pferdewirtschaftsmeisterin, Pferdewirtschaftsmeister - Lebe Deinen Traum
Infotag zur Fortbildung und Meisterprüfung im Beruf Pferdewirtin, Pferdewirt
Ausbilder und Auszubildende
1. Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen
2. Betriebs- und Unternehmensführung sowie
3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Die angehenden Meister müssen in zwei Arbeitsprojekten beweisen, dass sie ihre berufliche Handlungsfähigkeit erweitert haben und einen Betrieb selbständig leiten können sowie in der Lage sind Auszubildende und Mitarbeiter anzuleiten und zu führen.
Zulassung
Aufgrund der hohen Anforderungen ist die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Abschlussprüfung im Beruf Pferdewirt/in erfolgreich abgelegt wurde und bereits Berufserfahrungen gegeben sind. Rein rechtlich gesehen erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarbereich, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Pferdewirt/in und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Pferdewirtschaft nachweist.
Bei den angegebenen Praxiszeiten wird von einer Tätigkeit im Haupterwerb ausgegangen. Ferner kann zu einer Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die eine Zulassung zur Meisterprüfung rechtfertigen. In diesem Zusammenhang wird besonderes Augenmerk auf die speziellen Anforderungen bsp. nach dem Tierzuchtgesetz (Besamungswart Pferd) gelegt, denen besondere Bedeutung zukommt. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (siehe Kontakt).
Lehrgangs- und Prüfungsinhalte
Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung umfasst die Prüfungsteile:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Haltung, Einsatz, Zucht von Pferden und die Ausbildung von Pferden und Kunden sowie sonstige Dienstleistungsangebote einschließlich des jeweils damit verbundenen Einsatzes von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsstoffen planen, durchführen und beurteilen kann. Hierbei soll gezeigt werden, dass die entsprechenden Maßnahmen qualitätsorientiert und wirtschaftlich unter Beachtung von Marktanforderungen, berufsbezogener Rechtsvorschriften, der Erfordernisse des Tierschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes, der Arbeitssicherheit, der Nachhaltigkeit, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes durchgeführt werden können.
Inhalte
- Planen und Kalkulieren von Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht, Dienstleistungen des Personal- und Technikeinsatzes im pferdewirtschaftlichen Bereich sowie der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der Betriebs- und Marktverhältnisse.
- Entscheiden über Art und Zeitpunkt von Maßnahmen und Arbeiten der Pferdehaltung, des Pferdeeinsatzes, der Pferdezucht und bei Dienstleistungen,
- Sicherstellen von Tierhygiene, Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe,
- Durchführen, Kontrollieren und Bewerten der Maßnahmen und Arbeiten unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten einschließlich des Umwelt- und Verbraucherschutzes, der Anforderungen des Marktes und der Belange des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung sowie des Tierwohls;
- Vermarkten von Pferden, Dienstleistungen und Produkten,
- Vorbereiten und Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung,
- Entwickeln von Qualitätsstandards; Durchführen der Betriebskontrolle und von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- Kontrollieren, Beurteilen und Optimieren von betrieblichen Abläufen;
- Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
- Berücksichtigen der rechtlichen Bestimmungen und Regelungen der Pferdewirtschaft.
Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
Arbeitsprojekt (12 Monate + 120 min Fachgespräch)
Bei dem Arbeitsprojekt soll nachgewiesen werden, dass ausgehend von konkreten betrieblichen Situationen, bezogen auf die jeweils gewählte Fachrichtung Zusammenhänge der Pferdehaltung, des Pferdeeinsatzes, der Pferdezucht, der Dienstleistungen sowie der Vermarktung in einem komplexen Sinn erfasst, analysiert, entsprechende Lösungsvorschläge erstellt und diese umgesetzt werden können. Die Aufgabe für das Arbeitsprojekt soll sich auf die laufende Bewirtschaftung eines pferdewirtschaftlichen Unternehmens beziehen und für dessen weitere Entwicklung von Bedeutung sein. Die fachrichtungsbezogenen berufsprofilgebenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind dabei zu berücksichtigen. Das Arbeitsprojekt ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten schriftlich zu planen, durchzuführen sowie zu dokumentieren und im Rahmen eines 120 Minuten umfassenden Fachgespräches zu präsentieren.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
Inhalte
- Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und Struktur von Unternehmen der Pferdewirtschaft,
- Kontrollieren und Bewerten von Haltungsverfahren, Produktion und Dienstleistungen,
- Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen,
- Analysieren der Liquidität, Rentabilität und Stabilität,
- Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation,
- Beobachten und Bewerten von Märkten,
- Erarbeiten und Anwenden von Vermarktungskonzepten, insbesondere bezogen auf Angebot, Nachfrage, Preisgestaltung und Werbung
- Beurteilen und Anwenden von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
- Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere Investition, Finanzierung und Liquidität,
- Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht, Tierseuchenrecht, Umweltrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht,
- Anwenden der betriebswirtschaftlichen Buchführung und der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.
Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
Arbeitsprojekt (sechs Monate + Fachgespräch 45 min)
Bei dem Arbeitsprojekt soll eine komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabe in einem pferdewirtschaftlichen Unternehmen bearbeitet werden, die für die weitere Entwicklung des Gesamtunternehmens oder eines wesentlichen Teils des Unternehmens von Bedeutung ist. Bei der Auswahl der Aufgabe ist die gewählte Fachrichtung zu beachten. Vorschläge des Prüflings werden berücksichtigt. Das Arbeitsprojekt soll auf betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen eines Unternehmens aufbauen. Das Arbeitsprojekt ist innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten schriftlich zu planen, durchzuführen sowie zu dokumentieren und im Rahmen eines 45 Minuten umfassenden Fachgespräches zu präsentieren.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Zusammenhänge der Berufsbildung und Mitarbeiterführung erkennen, Auszubildende ausbilden und Mitarbeiter führen kann sowie über entsprechende fachliche, methodische und didaktische Fähigkeiten verfügt.
Inhalte
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und Auszubildende einstellen
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen und
- Mitarbeiter führen.
3 Wochen incl. Prüfungen
Schriftliche Prüfung (150 Minuten)
Arbeitsunterweisung (max. 90 Minuten)
Fallstudie (schriftliche Analyse: 120 Minuten, Fachgespräch: 20 Minuten = 140 Minuten)
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in jedem Prüfungsteil mindestens die Note „ausreichend“ erzielt hat. Sie ist nicht bestanden, wenn in der gesamten Prüfung mindestens eine der Leistungen in den Prüfungen nach Absatz 1 mit "ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ benotet worden ist. Detaillierte Informationen sind der aktuell gültigen Pferdewirtschaftsmeisterverordnung (§ 20) zu entnehmen.
Anmeldung
Ihre Anmeldung zur Meistervorbereitung senden Sie bitte an die unten angegebene Adresse. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls bei dieser zuständigen Stelle.
Der Anmeldeschluss ist jährlich am 31. Januar.
Gebühren
Hinzu kommen noch Lehrgangsgebühren sowie Kosten für Verpflegung und Übernachtung (ca. 3.500 Euro ).
Die Zulassung wird nach Eingang der Zulassungs- und Prüfungsgebühr wirksam.
Literatur
Zur Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungsteile empfehlen wir folgende Literatur:
- FN-Richtlinien, Bände 1, 2, 4, 5, 6
- Ökonomische Überlegungen zur Pferdehaltung, G. Rosenberger
- Berufs- und Arbeitspädagogik, Die Landwirtschaft, BLV-Verlag; Aktuelle Ausgabe
- Handbuch Pferdebeurteilung, M. Schäfer, Kosmos-Verlag
- Pferdehaltung und Fütterung, I. Bender, Kosmos-Verlag
Ausbildung
Pferdewirtin, Pferdewirt
Der Beruf des Pferdewirts ist dienstleistungsorientiert und verlangt einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Lebewesen Pferd. Im Folgenden wird über die Inhalte dieser Berufsausbildung und der überbetrieblichen Ausbildung, differenziert nach Fachrichtungen informiert Mehr