Abteilung für Qualitätssicherung und Untersuchungswesen
Jahresbericht 2018 – Ziele und Aufgaben

Die Ziele und Aufgaben werden definiert aus der zentralen Stellung der Abteilung Qualitätssicherung und Untersuchungswesen innerhalb der LfL als Kompetenzzentrum für Analytik und Qualitätssicherung. Das Arbeitsspektrum geht dabei weit über rein analytische Fragestellungen hinaus.
Schläuche eines Analysengeräts
Die Abteilung Qualitätssicherung und Untersuchungswesen – AQU – beschäftigt sich mit allen wesentlichen analytischen Fragestellungen innerhalb der LfL. Die Analysenergebnisse der Labore in Freising und Grub gehen ein in die angewandte Forschung, die fachliche Beratung sowie die praktische Landwirtschaft und repräsentieren damit einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit der Institute und damit der LfL.

Ziele von AQU

Die Ziele von AQU werden definiert aus der Stellung der Abteilung innerhalb der LfL als Kompetenzzentrum für Analytik und Qualitätssicherung:

  • Analytik von Boden- und Pflanzenproben, Futtermitteln, tierischen Produkten, Düngemitteln und Siedlungsabfällen im Vollzug von Hoheitsaufgaben
  • Qualitätsuntersuchungen und Analysen für die Institute der Landesanstalt, für Selbsthilfeeinrichtungen der bayerischen Landwirtschaft und andere Wirtschaftsbeteiligte
  • Projektforschung in der Analytik in eigener Verantwortung oder in Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern
  • Anpassung von Analysenverfahren im Hinblick auf technischen Fortschritt oder auftragsspezifische Anforderungen
  • Notifizierung von externen Laboren im Vollzug der Klärschlamm-, Bioabfall- und Düngeverordnung
  • Etablierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bzw. der Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
  • Zusammenarbeit mit Fachbehörden, Forschungseinrichtungen und Verbänden in analytisch-methodischen Fragestellungen

Aufgabenspektrum der Abteilung

  • dem Hoheitsvollzug in eigener Zuständigkeit, der insbesondere im Bereich des Abfallrechts (Notifizierungsstelle) wahrgenommen wird
  • der Analytik im Vollzug der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzmittelrechts. Den zuständigen Instituten der LfL werden die Analysendaten von AQU zur Verfügung gestellt. Daneben wird Amtshilfe auch für das Bundessortenamt und andere nationale Prüfstellen geleistet
  • dem Analysenbedarf der LfL-Institute, insbesondere der Institute für Ökologischen Landbau, Agrarökologie und Bodenschutz (IAB), für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung (IPZ), für Pflanzenschutz (IPS), für Tierzucht (ITZ), für Tierernährung und Futterwirtschaft (ITE), für Landtechnik und Tierhaltung (ILT) und für Fischerei (IFI)
  • der Betreuung von analytischen Laboratorien im Bereich der LfL im Hinblick auf die Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bzw. der Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
  • der Einbindung von AQU in zahlreiche Forschungsprojekte, Monitoring- und Versuchsprogramme der Institute
  • den mikro- und molekularbiologischen Forschungsprojekten hinsichtlich einer Prozessoptimierung der Biogastechnologie
  • dem Analysenbedarf der bayerischen Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft (LKP, LKV)
Qualitätssicherung der landwirtschaftlichen Produktion
AQU erbringt grundlegende Leistungen im Sinne der Qualitätssicherung der landwirtschaftlichen Produktion. Dabei wird die Fachkompetenz privater Labore durch Ringversuche, Probennachkontrollen und Laborüberwachung sichergestellt bzw. die Fachaufsicht über ein dem Sachgebiet AQU3 angeschlossenes Futtermittellabor des LKV ausgeübt.
AQU als zentraler Analytik-Dienstleister
Die Abteilung ist durch die Probenanalysen auf verschiedenen Ebenen in Teilprozesse innerhalb der Versuchstätigkeit der LfL-Institute eingebunden. Als zentraler Analytik-Dienstleister ist AQU an wesentliche Prozessschnittstellen angebunden: dies ermöglicht eine effiziente Nutzung der Laborkapazitäten.
Analysenkapazitäten
Die Analysenkapazitäten werden durch die Institute der LfL sowie durch die bayerischen Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft genutzt. Ausnahmen werden nur in begründeten Fällen gemacht oder wenn Privatlabore mangels Methodenkompetenz nicht in Anspruch genommen werden können, die Untersuchungen jedoch im allgemeinen Interesse sind. Ein solcher Fall sind z.B. die Brau- und Backqualitätsuntersuchungen für die bayerischen Pflanzenzüchter.