Pressemitteilung – 13. August 2024, Freising / Lindau a. Bodensee
Erster Japankäfer in Bayern gefunden

Bereits seit Wochen ist die Gefahr der Verbreitung des Japankäfers immer näher gerückt, nachdem er in der Schweiz und Baden-Württemberg entdeckt wurde. Nun ist der erste dieser meldepflichtigen Quarantäneschädlinge in Bayern gefunden worden. Wie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mitteilte, wurde der Käfer in einer Falle bei Lindau entdeckt. Der Fund wurde mittlerweile durch ein amtliches Labor bestätigt. Die LfL appelliert erneut an die Bevölkerung, Funde zu melden.

Schädlingsfalle an einer Autobahn. Zoombild vorhanden

In einer solchen Falle entlang der Autobahn A96 wurde der erste Japankäfer in Bayern gefunden (Foto: LfL).

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein meldepflichtiger Quarantäneschädling, der großen Schaden an den verschiedensten Pflanzen und Kulturen anrichten kann. Denn der Käfer kann sich von über 400 verschiedenen Wirtspflanzen ernähren. Einige dieser Wirtspflanzen wie Weinreben, Beerenfrüchte, Mais oder Soja sind von großer sozioökonomischer Bedeutung. Auch Landschaftsbäume wie Linden und Birken, sowie Zierpflanzen wie Rosen, Glyzinien und Eibisch, aber auch Rasenflächen sind betroffen. Um das Auftreten des Käfers in Bayern zu überwachen, hatte die LfL bereits in mehreren Regionen Fallen aufgestellt. Jetzt wurde der erste Käfer in Bayern in einer Falle in der Nähe von Lindau gefunden und der Fund mittlerweile durch ein amtliches Labor bestätigt. Visuelle Kontrollen um die Fundstelle haben keine weiteren Hinweise, wie beispielsweise Fraßschäden auf das Vorkommen des Japankäfers ergeben.

Die Falle, in welcher der Käfer gefangen wurde, steht in der Nähe der Autobahn A96 und war mit Lockstoffen für den Käfer bestückt. Die A96 führt nach Süden verlängert durch Gebiete in der Schweiz (Tessin) und Italien (Lombardei), die bereits starken Befall mit dem Japankäfer aufweisen. Die Falle wurde an der A96 platziert, um eventuell aus diesen Befallsgebieten mitgereiste Käfer möglichst kurz hinter der Grenze abzufangen. Der nächstgelegene bekannte kleinere Befallsherd in Zürich ist mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom Fundort entfernt. Die A1 von dort führt allerdings auch auf die A96.

Ohne die Ausbreitungshilfe durch menschliche Aktivität geht man davon aus, dass sich der Käfer unter durchschnittlichen europäischen Bedingungen nur 1,5 bis 5 km pro Jahr ausbreiten kann. Deshalb kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem gefangenen Käfer um einen einzelnen, aus anderen Ländern mitgereisten Käfer handelt. Zur Prüfung dieser Hypothese werden von der LfL im Umkreis jetzt von einem Kilometer um die Falle herum weitere Fallen mit Lockstoffen aufgestellt. Im Augenblick geht die LfL davon aus, dass damit keine weiteren Käfer gefangen werden und deshalb keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Landesanstalt bittet die Bevölkerung aber weiterhin um Meldung, wenn eine Japankäfersichtung vermutet wird. Der Japankäfer kann allerdings leicht mit anderen, nicht meldepflichtigen und harmlosen einheimischen Käfern verwechselt werden. Daher kommt es schon bisher zu etlichen Falschmeldungen. Um diese zu reduzieren, bittet die LfL, die Funde bzw. die gemachten Fotos vor der Meldung mit den Bildern auf der LfL-Homepage zu vergleichen. Wenn Sie sicher sind, dass es sich bei Ihrer Sichtung um einen Japankäfer handelt, dann melden Sie diesen bitte unter Popillia@lfl.bayern.de mit Foto und Angabe des Fundorts. Die Käfer fangen Sie nach Möglichkeit bitte lebend ein und lassen Sie, wenn es sich um eine Verwechslung handelt, wieder frei.

Schädlingsfalle an einer Autobahn.

In einer solchen Falle entlang der Autobahn wurde der erste Japankäfer in Bayern gefunden (Foto: LfL).

Bild in Originalgröße

Ein Japankäfer an einer Pflanze.

Die LfL bittet die Bevölkerung um Mithilfe, den Schädling zu finden (Beispielfoto: PSD Hessen).

Bild in Originalgröße

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.