Pressemitteilung – 08. August 2022, Freising
Zahlreiche Feuerbrand-Fälle 2022 in Bayern

Das Jahr 2022 wird ein Feuerbrandjahr. Gartenbesitzer, Fachberater, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, Ihre Kernobst-Bestände sorgfältig zu beobachten und Feuerbrand-Fälle zu melden. Die Krankheit ist meldepflichtig und nur ein früh erkannter Befall an einzelnen Bäumen kann ein Übergreifen z. B. auf kommerzielle Bestände und Obstanlagen verhindern.

Feuerbrand ApfelbaumZoombild vorhanden

Feuerbrandbefall an Apfel in einer Erwerbsobstanlage. (Eva Satzl / LfL)

Bereits im Juni gab es erste Feuerbrandmeldungen in Bayern, vor allem aus Nordbayern. Aus Franken wurden zahlreiche erkrankte Gehölze gemeldet. Aber auch im Süden und Osten Bayerns gab es bereits viele bestätigte Nachweise von Feuerbrandbefall. Insbesondere die Quitte erweist sich immer wieder als besonders anfällig, was u.a. mit deren später Blütezeit zusammenhängt.

Der Feuerbranderreger, das Bakterium Erwinia amylovora, besitzt einen großen Wirtspflanzenkreis. Wirtspflanzen sind neben der Quitte die Kultur- und Zierformen von Apfel und Birne, sowie Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Vogelbeere und Mehlbeere, Zwergmispel und Felsenbirne.

Typische Merkmale der Feuerbrandkrankheit sind dunkelbraun bis schwarz verfärbte, absterbende Triebe. Betroffen sein können sowohl blühende als auch Laubtriebe. Blätter, Blüten und Triebe vertrocknen in Verlauf der Infektion und sehen schließlich „wie verbrannt“ aus. Eine genaue Diagnose ist nur mit Hilfe spezieller Testverfahren im Labor möglich.

Die Möglichkeiten der Feuerbrandbekämpfung im Haus- und Kleingarten, im Streuobst und in der freien Feldflur sind nach wie vor auf Schnitt- bzw. Rodungsmaßnahmen beschränkt, Pflanzenschutzmittel sind hierfür nicht zugelassen. Im Streuobstanbau müssen stark befallene Bäume gerodet werden, um in den betroffenen Anlagen den Infektionsdruck zu senken. Schwach befallene Bäume können durch Pflegemaßnahmen behandelt werden. Schnittgut soll über den Restmüll oder, falls möglich, über Verbrennung an Ort und Stelle entsorgt werden.

Die Krankheit ist grundsätzlich meldepflichtig. Rechtsgrundlage dazu ist die Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung) vom 20. Dezember 1985, in der jeweils aktuellen Fassung. Obwohl die Krankheit in Bayern jetzt bereits fast in allen Gebieten vorkommt, ist es für die Pflanzenschutz-Beratung weiterhin wichtig, einen Überblick über die aktuelle Feuerbrandsituation in den einzelnen Regionen zu bekommen. Daher wird vonseiten des bayerischen Pflanzenschutzdienstes dringend gebeten, Verdachtsfälle zu melden - entweder an die zuständige Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern (Kontaktdaten unter www.kreisfachberater.de/links) oder an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Lange Point 10, 85354 Freising. E-Mail: phytobakteriologie@lfl.bayern.de.

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.