Pressemitteilung – 23. November 2021, Kempten und München
Ausgezeichnete Butter für die Weihnachtsbäckerei – regelmäßige Qualitätschecks durch die LfL

In vielen Haushalten beginnen die Weihnachtsvorbereitungen bereits in den letzten Novemberwochen mit dem Plätzchenbacken. Eine der wichtigsten Grundzutaten vieler Plätzchenrezepte ist dabei die Butter. Für die amtliche Überprüfung der Qualität dieses Lebensmittels ist in Bayern die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zuständig.

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Geruchsprüfung (Gleixner, LfL)

In den Kühlregalen deutscher Supermärkte findet man das Streichfett überwiegend mit der Aufschrift „Deutsche Markenbutter“ sowie versehen mit dem stilisierten Adler als Gütezeichen. Diese besondere Kennzeichnung auf der Produktverpackung ist seitens der Molkerei freiwillig, erfordert jedoch die Einhaltung verschiedener Anforderungen bei der Herstellung und der Produktqualität. Die Vorgaben sind in der nationalen Butterverordnung definiert und werden amtlich überprüft. In Bayern unterzieht die LfL als Überwachungsstelle die Butterproben regelmäßig einer sensorischen und einer chemisch-physikalischen Überprüfung im Labor.

An der amtlichen Butterprüfung nehmen in Bayern insgesamt zwölf Molkereien teil. Der Qualitätscheck erfolgt zweimal pro Monat nach einem vorgegebenen Bewertungsschema. Die zu prüfende Butter muss einer der drei Sorten – Süßrahmbutter, mildgesäuerte Butter oder Sauerrahmbutter – entsprechen. Im Labor wird die Wasserverteilung und die Streichfähigkeit bestimmt. Die Bewertung der sensorischen Eigenschaften – Aussehen, Geruch, Geschmack und Textur – übernimmt eine Prüfungsgruppe. Jede Eigenschaft wird mit Punkten bewertet.

Eine Molkerei behält die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Deutsche Markenbutter“ nur dann, wenn ihre Butterproben regelmäßig in allen Kategorien jeweils mindestens vier von fünf möglichen Punkten erhalten. So bleibt der Buttergenuss beim Verzehr von Markenbutter sichergestellt.

Prüfer in Laborkittel riecht an Butterprobe

Geruchsprüfung (Gleixner, LfL)

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Prüfer in Laborkittel zieht eine Butterprobe

Probennahme (Gleixner, LfL)

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Hände des Prüfers beim Prüfen der Streichfähigkeit einer Butterprobe

Streichfähigkeit prüfen (Gleixner, LfL)

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.