Die Landesanstalt für Landwirtschaft aktualisiert die Allgemeinverfügung über Maßnahmen gegen den Asiatischen Moschusbockkäfer: Die Quarantänezone vergrößert sich primär in Richtung Norden und Süd-Osten. Grund der Zonenvergrößerung sind die seit April 2019 gefundenen Befallsgehölze.
Asiatischer Moschusbockkäer (Aromia bungii)
Insgesamt wurden seit der letzten Aktualisierung vom 15. April 2019 35 neue Befallsgehölze entdeckt. Die Zone vergrößert sich in erster Linie im Norden, Richtung Großkarolinenfeld und im Süd-Osten, Richtung Raubling. Nach Westen und Nord-Westen wird die Zone nur um wenige Meter ausgedehnt. Die rechtliche Grundlage der Allgemeinverfügung ist der EU-Durchführungsbeschluss 2018/1503 der Kommission vom 8. Oktober 2018.
Die Quarantänezone besteht aus Befallszonen und einer Pufferzone. Um jeden Befallsbaum wird ein Radius von 100 Metern gezogen, dies ergibt die Befallszonen. Um die Befallszonen werden ein weitere Kreise mit dem Radius von jeweils 4.000 Metern gezogen, dies ergibt die Pufferzone. Befallszonen und Pufferzone ergeben zusammen die Quarantänezone.
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Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.