Pressemitteilung – 20. Dezember 2024, Freising / Miesbach
Asiatischer Laubholzbockkäfer erfolgreich bekämpft
Nachdem fünf Jahre kein Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB) mehr gefunden wurde, wird zum 31. Dezember die letzte der sieben Quarantänezonen Bayerns, die in Miesbach, aufgehoben. Damit ist Bayern nach 20 Jahren wieder ALB-frei. Durch konsequentes Handeln und eine engmaschige Kontrolle ist es gelungen, die Ausbreitung des gefährlichen Baumschädlings in Bayern zu unterbinden. Die Gesamtkosten für die Bekämpfung des Käfers in allen sieben Zonen liegen schätzungsweise bei etwa bei 74 Millionen Euro. Vorsicht ist allerdings weiterhin geboten.
Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist ein invasiver Baumschädling (Foto: Birgit Gleixner, LfL).
Der ALB gilt als einer der hundert gefährlichsten Schadorganismen weltweit. Die Liste der Laubgehölze, die der Käfer befällt, ist lang. Die fünf bevorzugten Wirtsbaumarten sind Ahorn, Pappel, Weide, Birke und Roßkastanie. Der erste Käfer wurde in Bayern 2004 in Neukirchen am Inn gefunden. Weitere sechs Fundorte in Feldkirchen, Neubiberg, Ziemetshausen, Kelheim, Murnau und Miesbach kamen bis 2019 hinzu. Die erste Quarantänezone in Neukirchen konnte erst elf Jahre später wieder als ALB-frei erklärt werden, in Miesbach war man bereits nach fünf Jahren erfolgreich. Von den Gesamtkosten der ALB-Bekämpfungsmaßnahmen in Bayern wurde etwa ein Drittel von der EU übernommen.
Die Maßnahmen zur Ausrottung des Käfers werden vom Bund und der EU vorgegeben. Nach der amtlichen Feststellung eines ALB-Funds werden über eine Allgemeinverfügung eine Quarantänezone ausgewiesen und die dort notwendigen Maßnahmen festgelegt. Für die Bekämpfung ist die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zuständig. Sie wird von den örtlich zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) unterstützt sowie – wenn Wald betroffen ist – auch von der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
Alle Maßnahmen in den Quarantänezonen erfordern viel Verständnis, Geduld und Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger. Besonders die notwendigen Baumfällungen sowie Einschränkungen, beispielsweise bei der Brennholznutzung oder der Beseitigung von Gartenschnittgut, stoßen vielfach auf Unverständnis. Ohne diese Maßnahmen ist die Ausbreitung des Käfers aber nicht zu verhindern. Baumfällungen spielen in der Regel nur zu Beginn der Quarantänemaßnahmen eine Rolle, später stehen die visuelle Kontrolle von Bäumen und das Monitoring mit Pheromon-Fallen im Vordergrund. Zusätzlich werden beispielsweise zur Kontrolle von großen Bäumen Baumkletterer und Spürhunde zum Absuchen von Gehölzstreifen eingesetzt.
In Miesbach wurde der erste Käfer im Oktober 2019 mitten in der Stadt gefunden. Im Umkreis des Fundorts wurden in einem Radius von etwa 700 Metern weitere 50 befallene Bäume entdeckt. Auf Grundlage der EU-Verordnung wurde daraufhin eine Quarantänezone mit einem Radius von zwei Kilometern eingerichtet. In dieser Zone waren auch rund 320 Hektar Wald eingeschlossen. Insgesamt mussten rund 5.000 Laubgehölze entfernt werden, der größte Teil davon war aber nur wenige Zentimeter stark. Bei den Fällungen wurden weitere 40 ALB-Käfer sowie 132 Larven, 326 Ausbohrlöcher und 602 Eiablagen gefunden. Allein für die Quarantänezone Miesbach wurden rund 50.000 Arbeitsstunden für das Monitoring und Überwachung des Käfers geleistet.
Nach dem Ende der Quarantänezone in Miesbach gilt der Freistaat wieder als ALB-frei. Die Fachleute geben allerdings keine Entwarnung: Vorsicht ist weiterhin geboten, es kann jederzeit wieder zu einem neuen Ausbruch kommen. Sobald ein Käfer gefunden wird, muss erneut konsequent vorgegangen werden. Deshalb finden im Rahmen eines von der EU vorgeschriebenen nationalen Monitoringsprogramms jährlich Kontrollen an Riskostandorten und den alten Befallsgebieten statt. Wie sinnvoll dieses Monitoring ist, zeigen die Funde des Japankäfers. Dieser gefährliche invasive Schädling, der erheblichen Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen anrichten kann, wurde in diesem Sommer an zwei Orten in Bayern in Pheromon-Fallen gefunden.
Weitere Informationen:
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.