Pressemitteilung – 19. Oktober 2022, Freising
LfL-Steckbriefe: So können geförderte Maßnahmen genutzt werden, um Schmetterlingen beim Überwintern zu helfen

Viele Tagfalter wie der Aurorafalter brauchen zur Fortpflanzung ungestörte Pflanzenbestände, in denen ihre Raupen oder Puppen überwintern können. Damit sichern mehrjährige Strukturen das Überleben von Wildtieren und Insekten sowie deren Nachkommen. Durch die Neuanlage oder die durchdachte Pflege solcher Strukturen können Landwirte den Lebensraum für Insekten verbessern und Schmetterlinge unterstützen. In Maßnahmensteckbriefen zeigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), wie Landwirte durch (größtenteils geförderte) agrarökologische Maßnahmen zusätzlich wertvollen Lebensraum schaffen können.

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Das Männchen des Aurorafalters ist leicht an den orangefarbenen Flügelspitzen auf der Oberseite zu erkennen. (Foto: J. Knitl)

Der Aurorafalter (Anthocharis cardamines) ist bei der Nahrungssuche nicht besonders wählerisch und saugt Nektar an den Blüten von vielen verschiedenen Pflanzenarten mit weißen oder violetten Blüten wie zum Beispiel Wiesen-Schaumkraut, Gänsekresse, Kriechender Günsel, Kuckucks-Lichtnelke, Salbei oder unterschiedlichen Disteln. Doch für die Fortpflanzung ist er auf Kreuzblütler wie das Schaumkraut, Knoblauchrauke oder Barbarakraut festgelegt, die den Raupen als Nahrung dienen. Wichtig für die Fortpflanzung des Falters sind extensiv genutzte feuchte Wiesen, wie sie z.B. mit dem Kennartenprogramm gefördert werden. Auch frische bis feuchte Säume, Waldränder und Wälder, aber auch trockene Magerrasen werden zur Eiablage genutzt. Auch die Neuanlage von Säumen und Rainen wird mit dem Kulturlandschaftsprogramm gefördert und schafft in strukturarmen Landschaften Lebensräume für den Aurorafalter und zahlreiche andere Arten.

Die Eier werden in den Blütenstand der Raupenfutterpflanzen gelegt und die Raupen ernähren sich dann vor allem von den unreifen Früchten ihrer Wirtspflanzen. Die Falter verpuppen sich im Juli und überwintern als Puppe im Freien an Pflanzenstängeln hängend. Je nachdem, ob sie sich an einem grünen oder trockenen braunen Stängel verpuppen, bilden die Raupen selbst eine unterschiedliche Färbung aus. Durch die Ähnlichkeit mit den Schotenfrüchten der Wirtspflanzen, sind die Puppen im Freien sehr schwer zu finden.

Nach der kalten Jahreszeit gilt der Aurorafalter als Frühlingsbote, da er als einer der ersten Falter bereits im April erscheint. Doch bis zum Schlüpfen des Falters sind die Verluste bei den Puppen sehr hoch. Durch das Mähen und Mulchen von Straßen- und Wegrändern werden viele Puppen zerstört. Hinzu kommen Ameisen und Vögel als natürliche Fressfeinde. Altgrasstreifen im Grünland, die ab 2023 als Ökoregelung gefördert werden und abschnittsweise Mahd von Saumstrukturen und Rainen sorgen dafür, dass Raupenfutterpflanzen mit den verpuppten Schmetterlingen über den Winter stehen bleiben.

Der erwachsene Aurorafalter benötigt blütenreiche Bestände als Nektarquelle, wie sie wenig intensiv genutztes Grünland oder auch nicht gemulchte Raine und Säume bieten. Als Verbindung zwischen einzelnen Populationen und Wanderhabitate dienen ungenutzte Saumstrukturen zum Beispiel entlang von Hecken, Wegen oder Gewässern. Hier bieten Agrarumweltmaßnahmen z.B. mit der Förderung der extensiven Grünlandnutzung, dem Kennartenprogramm für artenreiches Grünland oder der Investiven Förderung für die Schaffung von Strukturen wie Rainen und Hecken einen Ausgleich.

Die LfL-Maßnahmensteckbriefe zeigen nicht nur wie der Aurorafalter und andere Schmetterlinge durch geförderte Maßnahme unterstützt werden können. Für unterschiedliche Situationen und Anwendungsfälle erläutern die Steckbriefe die Wirkung der Maßnahmen für den Wildlebensraum. Aktuell werden die Maßnahmensteckbriefe weiter ergänzt und für die Förderperiode ab 2023 an die Maßnahmen des neuen Kulturlandschaftsprogramms, aber auch die Vorgaben der ersten Säule angepasst. Auch die Verbindung zu den Ansprüchen typischer Arten der Kulturlandschaft soll Landwirte und Berater dabei unterstützen Maßnahmen besonders erfolgreich zu platzieren, zu kombinieren und umzusetzen.

Für landwirtschaftliche Flächen bietet zudem die Wildlebensraumberatung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Informationen und Beratung an. So kann die Situation vor Ort analysiert sowie Lebensräume verbessert und vernetzen werden. Durch die individuelle Beratung von Landwirten entstehen mehr Strukturen wie Blühflächen, Streuobstbäume, Hecken oder Säume, die heimische Wildtiere und Insekten benötigen, um gut über den Winter zu kommen.

Aurorafalter auf Nektarsuche

Aurorafalter auf Nektarsuche (Foto: J. Knitl)

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Altgras am Wegrand

Altgras am Wegrand (Foto: C. Janko)

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Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis)

Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis) (Foto: S. Heinz)

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Knoblauchrauke (Alliaria petiolata)

Knoblauchrauke (Alliaria petiolata) (Foto: S. Springer)

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.