Pressemitteilung – 10. Juli 2020, Kolbermoor, Rosenheim
Asiatischer Moschusbockkäfer: Quarantänezonenschilder im Landkreis Rosenheim

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat im Landkreis Rosenheim 29 Schilder zur Kennzeichnung der Quarantänezone des Asiatischen Moschusbockkäfers aufstellen lassen. Aus dieser Zone darf kein Steinobst-Schnittgut heraus transportiert werden, um eine Verbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers zu verhindern. In dem Bereich ist es zudem wichtig, Steinobstschnittgut korrekt über die Sammelstellen zu entsorgen und die Wirtspflanzen regelmäßig zu kontrollieren.

Der Schwerpunkt des Befalls mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer liegt in Kolbermoor, in Rosenheim gab es bisher einen Fund. Die sogenannte Verbringung von Wirtspflanzen-Schnittgut stellt die größte Gefahr bei der Verbreitung des Käfers dar. Daher darf kein Steinobst-Schnittgut aus der Quarantänezone hinaus transportiert werden. Auch innerhalb der Quarantänezone müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers zu verhindern. So wurden vier Sammelstellen in der Quarantänezone errichtet, in der Steinobstschnittgut kostenlos abzugeben ist; der Kirschlorbeer ist dabei ausgenommen. Das Schnittgut wird gehäckselt und verbrannt, um noch im Holz vorhandene Käferstadien abzutöten. Die vier Sammelstellen sind folgende: Sammelstelle Kolbermoor: Wertstoffhof Kolbermoor, Geigelsteinstraße 8; Sammelstelle Bad Aibling: Wertstoffhof Bad Aibling, Thürnhammerstraße 21; Sammelstelle Rosenheim: Wertstoffhof Rosenheim, Innlände 25; Sammelstelle Stephanskirchen: Wertstoffhof Stephanskirchen, Spielnstraße 17.

Neben der Entsorgung ist eine Lagerung des hauseigenen Schnittgutes auf dem Grundstück zulässig. Das Schnittgut darf allerdings das Grundstück nicht verlassen, das heißt es muss im eigenen Kamin verheizt oder das Häckselgut auf den Beeten verteilt werden. Als Gartenbesitzer sind Sie verpflichtet, die Wirtspflanzen des Asiatischen Moschusbockkäfers (Gehölze der Gattung Prunus: zum Beispiel Kirsche, Zwetschge, Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Mirabelle u. a. sowie alle Zierformen) alle zwei Monate auf Befallsmerkmale und geschlüpfte Käfer zu kontrollieren. Befallssymptome sind insbesondere 1 bis 2 cm große Ausbohrlöcher und Bohrmehlauswurf der Larven am Stammfuß oder in Astgabelungen. Die LfL unterstützt Sie bei der Suche nach Befallsmerkmalen, deshalb findet ganzjährig ein Bodenmonitoring statt. Dabei kontrollieren LfL-Mitarbeiter auch Gehölze in Privatgärten.

Bitte beachten Sie, dass Neuanpflanzung von Wirtsgehölzen innerhalb der Befallszone verboten sind, um dem Käfer die Nahrungsgrundlage zu entziehen und damit seiner weiteren Verbreitung vorzubeugen.

Mit der warmen Witterung hat jetzt die Flugzeit des Asiatischen Moschusbockkäfers begonnen. Der Käfer schlüpft und sucht einen Partner zu Paarung. Die Käfer sind träge, wärmeliebend, leicht zu fangen (zum Beispiel in einem Marmeladenglas mit Löchern im Deckel).

Bitte tragen Sie dazu bei, eine weitere Ausbreitung des Käfers zu verhindern: Melden Sie uns gefundene Käfer und Verdachtsfälle von Steinobst-Gehölzen.

Sie erreichen uns unter
Tel. 0174 7981593
E-Mail: aromia@lfl.bayern.de

Käfer auf Blättern

Asiatischer Moschusbockkäfer (Quelle: LfL)

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Straßenschild mit Käfer

Straßenschild (Quelle: LfL)

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Ausbohrlöcher am Stamm

Ausbohrlöcher am Stamm (Quelle: LfL)

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Bohrmehl des Käfers am Stamm

Bohrmehl am Stamm (Quelle: LfL)

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.