Nach dem Fund des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) in Miesbach im August 2019 laufen die Maßnahmen gegen den Quarantäneschädling: Ab Montag dem 23. März werden im 100-Meter-Kreis um die nachweislich vom ALB befallenen Bäume die vorgeschriebenen Laubgehölzgattungen entnommen. Rechtliche Grundlage hierfür ist der EU-Durchführungsbeschluss 215/893. Die von den Fällungen Betroffenen wurden schriftlich vorab informiert.
Für die am Montag beginnende Fällaktion sehen die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Holzkirchen einen Zeitraum von etwa sechs bis acht Wochen vor. Da das Vorgehen witterungsabhängig ist, sind tag-genaue Angaben zu dem Verlauf nicht möglich. Zuerst werden Gehölze im südlichen Bereich der Befallszone sowie Verdachtsbäume entnommen; hier sind sowohl private als auch städtische Grundstücke betroffen. Im Anschluss daran wird die Maßnahme im sogenannten Hallenwald am Harzberg fortgesetzt. Von dort aus wird innerhalb der Befallszone in südliche Richtung weiter gearbeitet. Im Waitzinger Park gibt es eine Ausnahmeregelung für einzelne Bäume. Für den Hallenwald und die Riviera konnte nach intensiver Prüfung keine Ausnahmeregelung erteilt werden.
Im Detail verläuft die Baumentnahme folgendermaßen: Der Baum wird gefällt, sein am Boden liegendes Holz optisch von den Experten und olfaktorisch von ALB-Spürhunden kontrolliert, verdächtige Holzstücke werden in Quarantäneboxen sichergestellt und im Labor untersucht, das verbleibende Holz wird gehäckselt und innerhalb von 24 Stunden verbrannt. Nach Abschluss und Auswertung der Fällaktion informiert die LfL über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen gegen den gefährlichen Laubholzschädling.
In den gegebenen 100-Meter-Radien sind rund 13 Laubgehölzgattungen (sogenannte „spezifizierte Pflanzen“) von der Maßnahme betroffen, vor allem Ahorn und Esche. Gefällt werden etwa 4.600 Gehölze, von denen rund 60 Prozent einen Brusthöhenstammdurchmesser von unter 6 Zentimetern aufweisen. Die Maßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem AELF Holzkirchen, das für die Waldflächen zuständig ist, sowie der Stadt Miesbach vorbereitet und durchgeführt.
Die Behörden bitten in diesem Zusammenhang, die Sicherheitsvorkehrungen und Sperrungen bei der Fällung strikt zu beachten.
Bitte beachten Sie auch bei Schnittmaßnahmen auf Ihrem Privatgrund den vorgegebenen Entsorgungsweg für das anfallende Laubholz-Schnittgut, um eine Verbreitung des ALB zu verhindern.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch (Mo - Mi & Fr: 9:00 bis 12:00 Uhr, Do: 13:00 bis 16:00 Uhr) oder per Mail unter:
Tel. 08161 71-5730
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de
Weitere Informationen:
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.