Ausschreibungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft

Die Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft nutzt für ihre Vergaben grundsätzlich die Bayerische Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de. Interessenten können dort nach einmaliger Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten und ein Angebot abgeben. Die Nutzung der Vergabeplattform ist kostenlos.

Aktuelle europaweite Ausschreibungen

Die Vergabeunterlagen der aktuellen europaweiten Ausschreibungen können zusätzlich hier direkt abgerufen werden. Die Bekanntmachungen zu europaweiten Ausschreibungen sind bei TED, der Onlineversion des Amtsblattes der Europäischen Union, einsehbar.
Gegebenenfalls erforderliche nachträgliche Änderungen in den Vergabeunterlagen sowie evtl. notwendige Antworten auf Bieterfragen werden mit dem Hinweis "Änderung" zum Download bereitgestellt. Alle Interessenten sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist selbstverantwortlich verpflichtet, sich fortlaufend darüber zu informieren.


    Bekanntmachung von Aufträgen im Unterschwellenbereich

    Auftragsbekanntmachungen der LfL über Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben mit Teilnahmewettbewerb, die nicht auf der Bayerischen Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de bereitgestellt werden, werden hier veröffentlicht.
    Auftragsbekanntmachungen der FüAK über Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben mit Teilnahmewettbewerb, die die Zentrale Vergabestelle für die LfL durchführt, werden unter www.auftraege.bayern.de und unter www.fueak.bayern.de veröffentlicht. Dies gilt auch für den beabsichtigten Abschluss von Rahmenvereinbarungen.

      Bekanntmachung zu vergebenen Aufträgen

      Ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) werden nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb die vergebenen Aufträge hier für die Dauer von drei Monaten veröffentlicht, sofern dies nicht auf der Bayerischen Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de oder www.bayvebe.bayern.de erfolgt.