Fortbildung
Fachagrarwirt, Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien – Biomasse
Der Vorbereitungslehrgang und die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss "Fachagrarwirt und Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien - Biomasse" werden entsprechend der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Fortbildungsprüfungen zum Fachagrarwirt und zur Fachagrarwirtin vom 18.07.1996 (GVBl S. 303), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 29.06.2019 (GVBl S. 416), durchgeführt.
Inhalte des Lehrgangs
- Potenziale, Einsatzmöglichkeiten und Perspektiven von pflanzlichen Rohstoffen und organischen Reststoffen, Sonnen- und Windenergie, Wasserkraft und Geothermie
- Erzeugung und Aufbereitung von Rohstoffen, Verwertung und Aufbereitung von Reststoffen, Qualitätsaspekte, Lagerung und Konservierung, Logistik
- Gesetzliche Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Zuständigkeiten
- Biogas (Verfahrenstechnik, Gärbiologie, Prozessüberwachung und -steuerung, Wärmenutzung, Motorentechnik, Biomethanaufbereitung, Gaseinspeisung, Zukunftskonzepte)
- Biogene Festbrennstoffe (Rohstoffproduktion, Grundlagen der Biomasseverbrennung, Holzvergasertechnik, Feuerungs- und Brennstofffördertechnik)
- Biokraftstoffe
- Bioenergie der Zukunft (Biowasserstoff, SynFuels, biogene Gase etc.)
- Finanzierung, steuerliche Aspekte und Wirtschaftlichkeitsvergleich
- Genehmigungs- und Umweltrecht, Arbeitssicherheit, landwirtschaftliches Fachrecht, Vertragsrecht und Versicherungswesen
- Arbeitsorganisation und Betriebsführung
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Praktikum
Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende drei Teile:
Allgemeine Grundlagen regenerativer Energieformen (Prüfungsteil 1)
Energetische Nutzung von Biomasse (Prüfungsteil 2)
Wirtschaft, Recht und Organisation (Prüfungsteil 3)
Näheres zu den jeweiligen Prüfungsfächern und -inhalten sowie zur Durchführung der Prüfungen und Bewertung ist in §§ 25, 26 und 27 der Fachagrarwirte-Verordnung geregelt.
Die Prüfungen finden teilweise während der Lehrgangswochen, hauptsächlich aber in der 12. Kurswoche statt.
Näheres dazu wird noch bekannt gegeben.
Gegebenenfalls kann im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten auch eine Teilnahme am Lehrgang erfolgen, ohne dass die Fortbildungsprüfung absolviert wird.
Allgemeine Informationen
Zugangsvoraussetzungen
Die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung setzt eine bestandene Abschlussprüfung in einem der landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin, Gärtner/Gärtnerin, Winzer/Winzerin, Tierwirt/Tierwirtin, Pferdewirt/Pferdewirtin, Forstwirt/Forstwirtin oder Brenner/Brennerin, eine mindestens dreijährige Berufspraxis nach der Abschlussprüfung in einem dieser Berufe (§ 24 der Verordnung) sowie die Teilnahme an dem nach den Richtlinien des Staatsministeriums durchzuführenden Fortbildungslehrgang voraus.
Teilnehmerzahl
Gebühren und Förderung
Es wird eine Lehrgangsgebühr von 3.800 Euro und eine Prüfungsgebühr von 250 Euro erhoben.
Für eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt / Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien - Biomasse kann man grundsätzlich auch den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung erhalten.
Arbeitnehmern wird empfohlen, vorweg mit dem Arbeitgeber Fragen im Zusammenhang mit der Fortbildung, wie eine eventuelle Freistellung, Lohnfortzahlung, der zu entrichtende Lehrgangsgebühr, Versicherungsschutz und dgl. abzuklären.
Zulassung zur Fortbildungsprüfung
Arbeitsschwerpunkt der LfL
Regenerative Energien
Die Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung sind vor allem in der Landwirtschaft ein Thema. Die Endlichkeit fossiler Energieträger und die Notwendigkeit die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, zwingen uns zu konsequentem Energiesparen und kontinuierlichen Effizienzverbesserungen im Energieeinsatz. Mehr