Berufsausbildung
Tierwirt, Tierwirtin - Rinderhaltung und Tierwirt, Tierwirtin Schweinehaltung
Der Beruf setzt Freude am Umgang mit landwirtschaftlichen Nutztieren, technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Interesse sowie Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten voraus.
Überbetriebliche Ausbildung
Der Besuch der Lehrgänge ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Lehrgänge in den einzelnen Ausbildungsjahren mit Dauer
Tierwirt/in Rinderhaltung
- 1. Ausbildungsjahr
- Landtechnik I (Schlepper): 5 Tage
- Landtechnik II (Schweißen): 5 Tage
- Landtechnik III (Maschinen): 5 Tage
- Tierhaltung Grundlehrgang: 5 Tage
- 2. Ausbildungsjahr
- Schwerpunktlehrgang I (Rinderhaltung): 5 Tage
- Schwerpunktlehrgang I (Klauenpflege): 3 Tage
- 3. Ausbildungsjahr
- Schwerpunktlehrgang II (Rinderhaltung): 5 Tage
- Schwerpunktlehrgang II (Klauenpflege): 3 Tage
Tierwirt/in Schweinehaltung
- 1. Ausbildungsjahr
- Landtechnik I (Schlepper): 5 Tage
- Landtechnik II (Schweißen): 5 Tage
- Landtechnik III (Maschinen): 5 Tage
- Tierhaltung Grundlehrgang: 5 Tage
- 2. Ausbildungsjahr
- Schwerpunktlehrgang I (Schweinehaltung): 5 Tage
- Eigenbestandsbesamung: 3 Tage
- 3. Ausbildungsjahr
- Schwerpunktlehrgang II (Schweinehaltung): 5 Tage
Prüfungen
Die Zwischen- und Abschlussprüfungen finden in Sachsen-Anhalt statt. Näheres zu den Prüfungsinhalten können Sie der Ausbildungsverordnung entnehmen.
Abschlussprüfung
Für die Auszubildenden sind Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen (schriftliche und praktische) bis zum 28.02.für die Sommerprüfungen bzw. 30.11. für Winter-/ Frühjahrsprüfungen und bis zum 15.08. für die Wiederholungsprüfungen im Herbst bei der unten angegebenen Adresse durch den Ausbildungsbetrieb vorzunehmen.
Ausbildungsbetrieb
Die Anerkennungen werden im Frühsommer durchgeführt. Wenn Sie die Anforderungen erfüllen und die Anlagen - wie im Antrag gefordert - zusammengestellt haben, schicken Sie den Antrag an die unten angegebene Adresse. Dem Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Antrag auf Anerkennung Ausbildungsbetrieb TW FR Rinderhaltung 113 KB
- aktuelle Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die sicherheitstechnische Überprüfung des Betriebes
- Anstellungsvertrag o. ä., wenn Ausbilder und Ausbildender nicht identisch sind
- Antrag auf Anerkennung als Ausbilder nach §§ 28, 29 und 30 Berufsbildungsgesetz mit den erforderlichen Unterlagen (Zeugnis des Ausbilders über die bestandene Meisterprüfung, Lebenslauf und Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) des Ausbilders und Ausbildenden)
Berufsbeschulung
- Das erste Ausbildungsjahr ist gemeinsam mit den Auszubildenen im Beruf Landwirt/in in Form des Berufsgrundschuljahres (BGJ - Tierischer Bereich) abzuleisten. Allle Berufsgrundschulstandorte Agrarwirtschaft sind möglich, maßgebend ist der Wohnort.
- Die Berufsbeschulung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erfolgt am Berufsschulzentrum Wittenberg in Sachsen-Anhalt.
- Die Anmeldung der Auszubildenden richten Sie bitte direkt an die Berufsschule. Hier finden Sie weitere Hinweise und Termine der Berufsschule Wittenberg:
Meisterprüfung
Eine Meisterprüfung in den Fachrichtungen Rinderhaltung und Schweinehaltung wird mit Vorbereitungslehrgängen bundesweit alle 2 - 3 Jahre angeboten. Bei Interesse informieren Sie sich bitte frühzeitig bei uns.