Pferdewirt, Pferdewirtin: Formulare

Für Abschlussprüfung, Meisterprüfung und Anerkennung als Ausbildungsbetrieb sind verschiedene Formulare notwendig.

Abschlussprüfung

Für die Auszubildenden sind Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen (schriftliche und praktische) bis zum 15. April für die Sommerprüfungen bzw. 15. November für Winter-/Frühjahrsprüfungen bei der unten angegebenen Adresse durch den Ausbildungsbetrieb vorzunehmen.
Prüfungsteilnehmer ohne geregelte Ausbildung (Quereinsteiger nach § 45.2 BBiG) senden den vollständig ausgefüllten Zulassungsantrag bitte bis spätestens 1. März bzw. 1. Oktober eines Jahres an die unten angegebene Adresse. Diese Anmeldefrist gilt für alle Fachrichtungen.

Meisterprüfung

Anmeldungen zu den Meisterprüfungen

Anmeldung Pferdewirtschaftsmeisterprüfung pdf 81 KB

Ausbildungsbetrieb

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen und die Anlagen – wie im Antrag gefordert – zusammengestellt haben, schicken Sie den Antrag an die unten angegebene Adresse. Dem Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • aktuelle Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die sicherheitstechnische Überprüfung des Betriebes
  • ggf. Anlagennutzungsvertrag, Anstellungsvertrag o. ä., wenn Ausbilder und Ausbildender nicht identisch sind
  • Antrag auf Anerkennung als Ausbilder nach §§ 28, 29 und 30 Berufsbildungsgesetz mit den erforderlichen Unterlagen (Zeugnis des Ausbilders über die bestandene Meisterprüfung, Lebenslauf und erweitertes Führungszeugnis nach Belegart OE des Ausbilders und Ausbildenden)

Ausbildungsnachweis

Das Erstellen ordnungsgemäßer schriftlicher Aufzeichnungen (Berichtsheft) durch den Auszubildenden ist Pflicht und Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

schriflticher Ausbildungsnachweis Externer Link

Betriebsindividuelle Ausbildungspläne können für die einzelnen Fachrichtungen anhand der Vordrucke erstellt werden.

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