NIR-Sensoren im Test
Große Anzahl an Sensoren mittlerweile anerkannt
Mittlerweile wird eine große Anzahl an NIR-Sensoren, die zur Ermittlung von Nährstoffgehalten in Wirtschaftsdüngern und Biogasgärrückständen eingesetzt werden, anerkannt. Durch die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) wurden diese geprüft und zertifiziert. Bei der Prüfung zeigte sich, dass die Messqualität der NIR-Sensoren sehr unterschiedlich ist und großen Schwankungen unterliegt.
Ein paar der Sensoren erfüllten jedoch die Anforderungen und Bewertungskriterien und haben nun für mehrere Güllearten bei allen fachrechtlich relevanten Nährstoffen (Gesamtstickstoff, Ammoniumstickstoff und Phosphor) die Anerkennung nach dem DLG-Bewertungsschema erlangt. Aufgrund dieser Prüfungen können die Schätzergebnisse von NIR-Sensoren in Bayern nun für bestimmte Vorgaben anerkannt werden.
Ergebnisse müssen im Detail betrachtet werden
Ganz allgemein gilt: Es werden nur die Sensoren anerkannt, die von einer unabhängigen Einrichtung geprüft, nach anerkannten Kriterien zertifiziert wurden und das DLG Prüfzeichen erhalten haben. Sobald dieses vorliegt, ist der NIRS-Sensor für die bestandenen Prüfkriterien automatisch anerkannt.
Dennoch ist es immer wichtig, die Ergebnisse einer Prüfung im Detail zu betrachten. Es können nämlich nur die Messergebnisse eines Nährstoffs fachrechtlich anerkannt werden, für die das Prüfkriterium bestanden wurde. Für den Fall, dass durch die NIRS-Technik einzelne verpflichtend vorgegebene Parameter nicht ermittelt werden können, weil beispielsweise die DLG-Anerkennung für einen bestimmten Nährstoff fehlt, müssen die fehlenden Werte entweder über die Probenahme und Nährstoffanalyse ermittelt oder Richtwerte übernommen werden.
Die Schätzergebnisse einer NIRS-Messung dürfen sowohl für einzelschlagbezogene Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) als auch für die Vorgaben nach der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) verwendet werden, d. h. für die Deklaration bei der Abgabe. Für betriebsbezogene Ergebnisse und Berechnungen hingegen dürfen die Schätzergebnisse nicht verwendet werden. Die NIRS-Messungen müssen daher immer mit den Nährstoffmengen aus den Berechnungen zur 170 kg N-Grenze betriebsbezogen und im Lagerraumprogramm abgeglichen werden. Eine Übereinstimmung der Nährstoffmengen ist im Falle einer Kontrolle ausschlaggebend.
Bei der Verwendung der NIRS-Werte sind neben den Schätzergebnissen auch die genaue Bezeichnung bzw. der Sensortyp, die Kalibrierungsversion des NIRS-Systems sowie der DLG-Zertifizierungscode zu dokumentieren.
Das ist bei der Verwendung des NIR-Sensors zu beachten
Um eine gleichbleibende Schätzqualität des Sensors zu erhalten, ist eine regelmäßige Wartung notwendig. Dafür ist ein Wartungsvertrag, beispielsweise mit dem Hersteller, ausreichend. Weiterhin ist es wichtig, dass der Anwender eines NIR-Sensors entsprechend geschult ist. Diese Schulung kann beispielsweise durch den Hersteller im Rahmen einer Betriebseinweisung erfolgen und ist schriftlich zu bescheinigen.
Zu diesen beiden Punkten wird momentan ein bundesweites Projekt zur Erarbeitung eines NIRS-Qualitätssicherungssystems, quasi NIRS-TÜV, durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Projekts sollen anschließend zu einem einheitlichen Anerkennungsverfahren für NIRS-Geräte zur Erfassung von Nährstoffgehalten in Wirtschaftsdüngern und Biogasgärrückständen führen.
DigiMilch – Wirtschaftsdüngermanagement (DP I): Gülle im Fluss