Gesetzliche Grundlagen für die Erzeugung von Qualitätsmilch

Milch ist ein hochwertiges Nahrungsmittel und unterliegt in der Erzeugung seit vielen Jahren strengen gesetzlichen Vorschriften, z. B. Milchgesetz vom 31. Juli 1930.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben in den Jahren 2002 und 2004 Verordnungen verabschiedet, welche die Erzeugung von Qualitätsmilch auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Diese EG-Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Wichtige Prinzipien sind Risikoanalyse, Vorsorgeprinzip und Rückverfolgbarkeit. Zielvorgaben sind im Wesentlichen der Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit.

Die bislang gültige "Verordnung über Hygiene- und Qualitätsanforderungen an Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis (Milchverordnung)" vom 20. Juli 2000 wurde somit Anfang des Jahres 2006 durch die Vorgaben der entspr. EG-Verordnungen abgelöst.

Auflistung der EU-Verordnungen

Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Verordnung (EG) Nr. 854/2004

Verordnung (EG) Nr. 2073/2005

Verordnung (EG) Nr. 1662/2006

Durchführungsverordnung (EU) 2019/627

Leitlinie vom Verband der Deutschen Milchwirtschaft

Die Leitlinie über die Aussetzung der Milchlieferung und Beendigung dieser Aussetzung vom Verband der Deutschen Milchwirtschaft e.V. dient zum einen der Beschreibung der Verfahren zur Aussetzung, zur Schaffung der Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Milchlieferung und gibt zum anderen eine Anleitung zur praktischen Umsetzung der Regelungen in den obigen Verordnungen zur Milchliefersperre.

Nationales Recht

Die Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts vom 11. Januar 2021, ausgegeben am 20. Januar 2021, trat am 01.07.2021 in Kraft. Diese löst die Milch-Güteverordnung ab.