Gesetzliche Grundlagen für die Erzeugung von Qualitätsmilch
Milch ist ein hochwertiges Nahrungsmittel und unterliegt in der Erzeugung seit vielen Jahren strengen gesetzlichen Vorschriften, z. B. Milchgesetz vom 31. Juli 1930.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben in den Jahren 2002 und 2004 Verordnungen verabschiedet, welche die Erzeugung von Qualitätsmilch auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Diese EG-Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Wichtige Prinzipien sind Risikoanalyse, Vorsorgeprinzip und Rückverfolgbarkeit. Zielvorgaben sind im Wesentlichen der Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit.
Die bislang gültige "Verordnung über Hygiene- und Qualitätsanforderungen an Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis (Milchverordnung)" vom 20. Juli 2000 wurde somit Anfang des Jahres 2006 durch die Vorgaben der entspr. EG-Verordnungen abgelöst.