Rindermast
Onlinerechner Rindermast

Bullen im Stall.

Tobias Hase, StMELF

In der "Bayerischen Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen" (2022) werden für Mastrinder, die älter sind als sechs Monate, in Neu- und Umbauten Mindestflächen für Ein- und Zweiflächen­buchten vorgegeben. In der Tierschutzleitlinie finden sich dabei Werte für vorgegebene Gewichte in den Mastabschnitten. Alternativ stellt die Tierschutzleitlinie eine Formel zur Verfügung, mit der die Mastabschnitte für den individuellen Betrieb selbst definiert werden können und im Ergebnis die jeweils notwendigen Mindest­flächen abgelesen werden können.

Berechnung

Um die Berechnung der vorgegebenen Mindestmaße der Buchtenflächen für die Rindermast zu erleichtern, kann folgender Onlinerechner verwendet werden.
Der Rechner ist nur für Tiergewichte ab 250 kg Lebendmasse und Tiere ab dem siebten Lebensmonat ausgelegt.

Mastbullen auf Strohliegefläche.

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