Wildtiermanagement
Nächtliche Unterbringung in einem Nachtpferch oder einem Stall
Die nächtliche Unterbringung in einem geschlossenen ortsfesten oder mobilen Stall bzw. in einem Nachtpferch wird als Maßnahme des Grundschutzes akzeptiert. Damit die Weidetiere aber wirklich gegen Übergriffe geschützt sind, gilt es einiges zu beachten.
Nachtpferch
Bei der heute weit verbreiteten Koppelhaltung verbleiben die Weidetiere nachts auf der gleichen Fläche, auf der Sie tagsüber auch fressen. Hier gelten die allgemeinen Grundschutz-Vorgaben zur Einzäunung. Vor allem aber Schaf- und Ziegenherden, die tagsüber gehütet werden oder auch seltener Rinder, die tagsüber frei weiden, werden nachts in deutlich enger gesteckte Pferche zusammengetrieben. Der Pferch dient dabei nicht als Futterfläche, sondern nur als Übernachtungsstätte, wo Kot und Harn abgesetzt werden. Früher wurde dies zum gezielten Dungeintrag auf Äcker genutzt.
Die Einzäunung des Nachtpferchs bzw. der Nachtweide muss den allgemeinen Anforderungen des Grundschutzes genügen (vgl. Artikel Grundschutz, in der Regel 90 cm hoher elektrifizierter Zaun). Neben einer ausreichenden Elektrifizierung ist bei Elektronetzen besonders darauf zu achten, dass der Pferch nicht zu klein ist. In diesem Fall gelangen Großbeutegreifer zu nah an die Nutztiere heran, wodurch diese in Panik geraten und sich gegenseitig aus dem Pferch herausdrücken. Erfahrungen aus dem Trentino zeigten, dass dies jedoch mit Hilfe eines ausreichend großen Pferches oder einer doppelten Zäunung verhindert werden kann. Bei letzterer werden die Tiere normal gepfercht und zusätzlich in weiterem Abstand rundum nochmals Elektronetze (elektrifiziert) aufgestellt.
Bei Beutegreiferanwesenheit sind folgende Aspekte zu beachten:
- Platzbedarf ca. 1,5 bis 2 m² pro Mutterschaf mit Nachzucht. Praxiserfahrungen aus der Schweiz besagen, dass der Nachtpferch bei Rindern etwa dreimal so groß sein sollte, wie die Tiere zusammenstehend an Platz brauchen.
- Der Platz sollte relativ eben sein um Standfestigkeit des Pferchs zu gewährleisten und einen Einsprung nicht zu erleichtern.
- Der Platz sollte nicht zu nahe an einem Tobel, Abbruch oder Rutschung liegen, um die Absturzgefahr bei Massenausbrüchen nicht unnötig zu erhöhen.
- Eine ausreichende Wasserversorgung der Tiere muss gewährleistet sein. Dies kann vor dem Eintreiben auch durch eine Tränke vor dem Pferch sichergestellt werden.
- Treiben verbraucht bei den Tieren Energie. Der Pferch bzw. die Nachtweide sollten daher möglichst nahe an den Weideflächen liegen.
Ortsfester Stall
Zoombild vorhanden
Allseits geschlossener Stall mit Lüftungsöffnungen im oberen Bereich. Foto: M. Wagenpfeil, AELF Ebersberg
Der ortsfeste Stall stellt die sicherste Unterbringung der Weidetiere dar. Der Stall ist jedoch genehmigungspflichtig. Oftmals sind die Weideflächen jedoch in einer gewissen Entfernung zum eigenen Stall gelegen, so dass es nicht möglich ist, die Tiere jeden Abend einzustallen. Ein Stall auf jeder Weidefläche wäre aus Schutzgründen zwar wünschenswert, aber auf Grund der Kosten, des Aufwands und für das Landschaftsbild nicht vertretbar.
Um wirklich zu schützen, muss die Stallung allseits geschlossen sein. Tierhalter sollten besonders diese Schwachstellen prüfen und sichern:
- Sämtliche Stalltore sind geschlossen zu halten, der erforderliche Luftaustausch erfolgt in der Regel über eine „Trauf-First-Lüftung“ (Schwerkraftlüftung). Erforderlichenfalls können Ställe ohne ausreichende Luftzufuhr durch Windschutznetze oder Curtains nachgerüstet werden.
- Sogenannte "Offenfrontställe" oder Ställe mit einem außenliegenden Futtertisch sind besonders gefährdet und zusätzlich zu schützen. Dies gilt auch in besonderem Maße für Weidezelte, Folienställe, Iglus und Laufhöfe.
- Abgrenzende Panels bei Kälberboxen und -iglus im Freien und in Laufhöfen sind kein Schutz gegen Beutegreifer. Als Schutz bietet sich neben dem Aufstellen hinter Windschutznetzen oder hinter (teilbaren) Stalltoren einzig auch der Elektrozaun an, der aber die Arbeiten im Hof nicht erleichtert.
Schließbare Stalltore, Foto: M. Wagenpfeil, AELF Ebersberg
Kälberiglus hinter Windschutznetzen, Foto: K. Knoll, AELF Kempten
Kälberiglus im Stall mit verschlossenem Tor, Foto: K. Knoll, AELF Kempten
Teilbare Stalltore, Foto: K. Knoll, AELF Kempten
Tiergerechte Stallungen, mit unzureichendem Schutz gegen Wolfsübergriffe:
Stallungen, die auf einer Seite mit Hurden abgeschlossen sind, Foto: M. Wagenpfeil, AELF Ebersberg
Offenstall, Foto: M. Wagenpfeil, AELF Ebersberg
Gruppeniglu im Freien, Foto: K. Knoll, AELF Kempten
Laufhof; Foto: K. Knoll, AELF Kempten
Mobiler Stall
Zoombild vorhanden
Mobiler, abschließbarer Stall, Foto: Stefanie Heidinger, Heidingerhof Wels
Die bayerische Landwirtschaft ist kleinstrukturiert. Wenige Tiere werden im Jahresverlauf oft auf einer Vielzahl verschiedener Flächen gehalten. Kleine mobile Ställe können daher für Schafe, Ziegen und Kälber eine sinnvolle Alternative zum ortsfesten Stall sein. Der Stall kann nacheinander auf verschiedenen Flächen genutzt werden oder beispielsweise auf besonders schwer zu schützenden Flächen (Einsprunggefahr, Waldnähe, etc.). Mobile Ställe sind genehmigungsfrei (und förderfähig), wenn Sie eine Breite von 3 m und eine Länge von max. 12 m nicht übersteigen. Auf diesen 36 m² lassen sich maximal 24 Mutterschafe mit Nachzucht oder 20 Kälber unterbringen. Der mobile Stall muss z.B. mit einem Schlepper bewegt werden können. Er muss außerdem wolfssicher abgeschlossen werden können.
Unterstand auf der Weide, mit unzureichendem Schutz gegen Wolfsübergriffe:
Folienstall,Foto: K. Knoll, AELF Kempten
Mobiler Stall, jedoch nicht ausreichend abschließbar, Foto: M. Wagenpfeil, AELF Ebersberg
Ansprechpartnerin
Johanna Mehringer
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7123
Fax: 08161 8640-7199
E-Mail: Tierzucht@lfl.bayern.de
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