Amtliche Saatenanerkennung: Getreide

Zentrale Aufgabe der Amtlichen Saatenanerkennung ist die Sicherstellung der Marktversorgung mit qualitativ hochwertigem Saat- und Pflanzgut.

Ergebnisse in Bayern – Ernte 2023

Abwicklung des Anerkennungsverfahrens in Bayern

Im Amtlichen Anerkennungsverfahren für Saatgut sind zwei Prüfungen zu durchlaufen, um einen Bescheid über die Zertifizierung der Ware zu erhalten.
Nachdem die Züchter die Flächen, auf denen Saatgut ihrer Sorten erzeugt werden soll, bei der Anerkennungs­stelle gemeldet haben, erfolgt in der Arbeitsgruppe IPZ 6a die Überprüfung der eingegangenen Daten nach den Vorschriften des Saatgut­verkehrs­gesetzes und der Saatgut­verordnung.
Die anschließende Feldbestands­­prüfung wird von den Fachzentren für Pflanzenbau der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten organisiert und mit Hilfe von Mitarbeitern des LKP (Landes­kuratorium für pflanzliche Erzeugung e.V.) durchgeführt. Ziel der Feldbestands­prüfung ist, den Aufwuchs des Saatguts vor Fremdbefruchtung, Sorten­vermischung, relevanten Krankheiten und Fremdbesatz freizuhalten.
Eine weitere Prüfung ist die Beschaffenheits­prüfung des geernteten, gereinigten Saatmaterials. Mitarbeiter vom LKP ziehen vor Ort eine repräsentative Probe. Auch die Probenahme obliegt der amtlichen Beauftragung und wird von den Fachgebieten L 3.1 der ÄELF betreut. Die Saatgutmuster werden in den Saatgut­prüfstellen in Freising (IPZ 6c), Veitshöcheim (LWG, A3) und Bergen (Privatlabor) auf Keimfähigkeit, technische Reinheit und Besatz untersucht. Je nach Fruchtart spielen auch andere Untersuchungs­kriterien für die Zertifizierung eine wichtige Rolle.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden in der Anerkennungs­stelle zusammengetragen und je nach Einhaltung der gesetzlichen Normen ein Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid erstellt. Erst mit dem amtlichen Anerkennungs­attest darf der Händler seine Saatware in den Verkehr bringen.