Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2017 - Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr

Der Arbeitsbereich IPS 4a hat die Aufgabe sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse ein- bzw. ausgeführt werden, die bestimmten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen in die Europäische Union (EU) verbracht oder aus der EU in andere Länder verschleppt werden. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.

Einfuhr: phytosanitäre Überwachung von aus Drittländern importierten geregelten Pflanzen und -erzeugnissen

Zielsetzung

Person untersucht Stück HolzZoombild vorhanden

Einfuhrkontrolle Wasserpflanzen

Die Abfertigung von aus außereuropäischen Drittländern eingeführten Waren ist in Bayern auf die Einlassstellen am Flughafen München bzw. Nürnberg sowie auf die genehmigten Kontrollorte für Bestimmungsortkontrollen begrenzt. Von insgesamt 1.457 dem Pflanzengesundheitsdienst angemeldeten Importen von Früchten, Gemüse, Kräutern, Schnittblumen sowie Holzsendungen wurden 1.346 Sendungen einer phytosanitären Kontrolle unterzogen.

Feststellung

Im Rahmen der gewerblichen Einfuhr geregelter Waren mussten zwei Sendungen aufgrund fehlender Dokumente beanstandet und der Vernichtung zugeführt werden. Zusätzlich wurden vom Zoll in 146 Fällen im Reiseverkehr verbrachte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse beanstandet und der LfL zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die Pflanzen, die nicht den geforderten Einfuhrbedingungen genügten, bzw. einem Einfuhrverbot unterlagen, wurden von der Einfuhr zurückgewiesen und vernichtet. Für aus Japan importierte Bonsaipflanzen und Formgehölze erfolgten in 16 Fällen Bestimmungsortkontrollen im Empfangsbetrieb. Die Einhaltung der für Ausnahmegenehmigungen relevanten Auflagen wurde in 20 Fällen für die Bearbeitung von Forschungs- und Züchtungszwecken geprüft und genehmigt. Die Verbringung der Waren einschließlich der sich anschließenden Forschungsarbeiten wurde mit 51 Ermächtigungen gestattet.

Einfuhr: phytosanitäre Überwachung von im internationalen Handel verbrachtem Holzverpackungsmaterial

Zielsetzung

zwei Personen stehen an einer Reihe von HolzpalettenZoombild vorhanden

Importkontrolle an Verpackungsholz

Ein weiterer Baustein der phytosanitären Überwachung stellt die Kontrolle von importiertem Verpackungsholz, das international als kostengünstiger Ladungsträger eingesetzt wird, dar. Mit dem Ziel, die Verbringung von forstrelevanten Schadorganismen zu verhindern, sind die im internationalen Handel für Verpackungsholz (VPH) gültigen Vorschriften gemäß ISPM Nr. 15 sicherzustellen. Die in der Risikowarenliste aufgeführten Warenarten, dessen Verpackungsholz in der Vergangenheit häufig mit Schadorganismen befallen war, sind dem zuständigen Pflanzenschutzdienst zu melden und einer phytosanitären Kontrolle anzubieten. Zusätzlich sind für Verpackungsholz mit Ursprung in China auf der Grundlage des EU-Durchführungsbeschlusses 2015/474/EG, infolge des erhöhten Risikos einer Verbringung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB), gesonderte Einfuhrregelungen und Kontrollquoten zu berücksichtigen.

Feststellung

Im Jahr 2017 wurden 13.061 Risikowaren mit Verpackungsholz eingeführt und auf die Einhaltung des internationalen Standards für Verpackungsholz (ISPM) Nr. 15 überprüft. Für die Verbringung und Kontrolle von aus China eingeführtem Verpackungsholz am Ort der Bestimmung wurde 227 Betrieben eine Genehmigung erteilt. Von 1.907 angemeldeten Sendungen chinesischer Herkunft erfolgte in 1.025 Fällen eine Vorort-Kontrolle für die Einhaltung der Vorgaben. Dies entspricht einer Kontrollquote von ~54 Prozent (EU-weit vorgeschriebene Kontrollquote 15 Prozent). An 23 aus China, bzw. 54 aus weiteren Drittländern eingeführten VPH-Sendungen wurde nicht konformes Verpackungsholz beanstandet. Bei 13 Sendungen waren die hölzernen Ladungsträger mit Schadorganismen behaftet. Hier wurde insbesondere das Auftreten von Larven bzw. Adulten von Borkenkäfern Scolytidae bzw. Bohrkäfer der Gattung Sinoxylon nachgewiesen. Bei 64 Sendungen fehlte die vorgeschriebene Kennzeichnung der Verpackungshölzer. Die nicht ordnungsgemäßen Ladungsträger wurden zeitnah einer thermischen Vernichtung zugeführt.

Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle bei der Ausfuhr

Erzeugnisse bayerischer Herkunft sind weltweit gefragt. Entsprechend hoch ist das Interesse bayerischer Unternehmen am Export von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen in Drittstaaten. Nach den Vorgaben der Bestimmungsländer werden für geregelte Waren phytosanitäre Anforderungen definiert, einschließlich der Auflage, welche Ware ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt. Als amtliches Begleitdokument dokumentieren Pflanzengesundheitszeugnisse die phytosanitäre Unbedenklichkeit der Sendung und werden auf Antrag der Exportfirmen nach Antragsprüfung ausgestellt.

Pflanzengesundheitszeugnisse

SäulendiagrammZoombild vorhanden

ausgestellte Pflanzengesundheitszeugnisse

Für Exporte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Bayern stellte der Pflanzengesundheitsdienst im Jahr 2017 14.731 Pflanzengesundheitszeugnisse aus. Dies entspricht einem Zuwachs von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bayerische Erzeugnisse wurden in 141 Länder exportiert, davon primär in die Vereinigten Staaten von Amerika, die Volksrepublik China, die Russische Föderation, Indien sowie in die Republik Korea und Brasilien. Ausgeführt wurden insbesondere Malz- und Hopfenerzeugnisse, Saatgut, Kartoffeln, Schnitt- und Rundholz, sowie Vorratsprodukte einschl. Tee und Kräutermischungen.

Vorort-Kontrolle

Person untersucht Stück HolzZoombild vorhanden

Ausfuhruntersuchung an Rundholz

Für die Sicherstellung der Exportanforderungen erfolgte für 1.410 Sendungen die Anordnung einer eingehenden Untersuchung bzw. einer Vorort-Kontrolle. Die amtliche Dokumentation von Untersuchungsergebnissen wurde durch die Ausstellung von 135 Vor-Ausfuhrzeugnissen bestätigt und diese an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet. In weiteren 48 Fällen wurden Pflanzengesundheitszeugnisse für den Re-Export bearbeitet und ausgestellt. 258 Anträge wurden verworfen bzw. abgelehnt.