Im Kampf gegen Schaderreger – phytosanitäre Importkontrollen stellen die Versorgung gesunder Erzeugnisse sicher

Frachtterminal am Flughafen MünchenZoombild vorhanden

Frachtterminal am Flughafen München, Foto: Flughafen München

Aufgabe

Für den Verbraucher von heute gehören fremdländisches Obst und Gemüse zwischenzeitlich zum festen Bestandteil des Warensortiments. Als Folge des zunehmenden Handels steigt auch das Risiko, dass zusammen mit den pflanzlichen Erzeugnissen anhaftende Krankheiten wie Viren, Bakterien und Pilze bzw. Insekten und Nematoden etc. verschleppt werden. Die Etablierung dieser bei uns bislang nicht heimischen Schadorganismen kann teils erhebliche ökologische und wirtschaftliche Schäden hervorrufen. Der wirtschaftliche Schaden, den gebietsfremde Schaderreger allein in der Landwirtschaft verursachen, beziffert die FAO in der EU auf zwölf Milliarden Euro jährlich (FAO, 2020).
EU-einheitlich werden diese Krankheiten als Quarantäneschadorganismen gelistet und unterliegen EU einheitlichen Bestimmungen. Zum Schutz der heimischen Ökosysteme vor gebietsfremden Schaderregern ist der Import als auch deren Überwachung einheitlich in der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 harmonisiert.

Methode

Dem Risiko der Ausbreitung wird durch umfangreiche amtliche Kontrollen der eingeführten Pflanzen begegnet. Zu diesem Zweck unterliegen bestimmte Warenarten der verbindlichen Melde- und Untersuchungspflicht. Zur Vorbeugung einer Verschleppung von Quarantäneschadorganismen werden die Waren noch im Frachtterminal umfangreichen visuellen und destruktiven Kontrollen unterzogen. Im Verdachtsfall nehmen die zuständigen Inspektoren Proben und reichen diese an die eigenen Diagnoselaboren der LfL zur zeitnahen Untersuchung weiter. Die Waren verbleiben bis zum Abschluss der Untersuchungen unter Quarantäne. Erst wenn die Waren im Rahmen der unterzogenen Kontrollen den Gesundheitsanforderungen entsprechen und die beiliegenden Dokumente und Frachtpapiere keinen Beanstandungsgrund erkennen lassen, können diese importiert und beim Zoll in den freien Warenverkehr überführt werden. Nicht ordnungsgemäß importierte Waren, sowie Waren die einem Einfuhrverbot unterliegen bzw. Befall mit Schadorganismen aufweisen wird die Einfuhr verweigert und unmittelbar der thermischen Vernichtung zugeführt. Zur besseren Überwachung ist die unmittelbare Einfuhr von Obst, Gemüse und Pflanzen zu gewerblichen Zwecken in Bayern auf die Einlassstelle am Flughafen München begrenzt.
Person untersucht Pflanzen aus einem Karton

Foto: M. Knauss

phytosanitäre Einfuhrkontrolle

Foto: B. Kleeberger

Privater Reiseverkehr

Problematisch bleibt die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Reiseverkehr, denn das phytosanitäre Risiko einer Verschleppung von Krankheiten ist hier ungleich höher als beim gewerblichen Handel. Ursächlich ist hier der Ursprung der Erzeugnisse zu sehen. Da die Waren meist auf lokalen Märkten gekauft oder aus Hausgärten oder der freien Natur stammen, wurden die Waren im Herkunftsland meist keinen Ausfuhrkontrollen unterzogen. Grundsätzlich unterliegen die im Reiseverkehr verbrachten Pflanzen, Früchte, Obst und Gemüse den gleichen Regelungen wie auch im gewerblichen Handel mit Nicht-EU Ländern.
Regelungen für mitgebrachte Pflanzen, Früchte, Obst und Gemüse
Leider ist den Passagieren im Reiseverkehr oft nicht bewusst, dass die von ihnen mitgebrachten Früchte in der Form so nicht einfuhrfähig sind. Gleiches gilt für im Postversand nach Deutschland eingeführte Pflanzen. In jedem Fall ist zu berücksichtigen, dass auch der Import von Pflanzen im privaten Reiseverkehr die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses benötigt, anhand dessen die Unbedenklichkeit der Sendung nachvollzogen werden kann. Die im Reiseverkehr durch den Zoll durchgeführten Kontrollen auf mitgeführtes Obst und Gemüse resultieren für die Passagiere in meist unschönen Überraschungen. Ohne Dokumente, bzw. soweit die Waren von einem Einfuhrverbot betroffen sind, dürfen diese nicht eingeführt werden. Davon ausgenommen sind derzeit nur Früchte von Ananas, Bananen, Datteln und Durian, da von diesen im Fall einer Verbringung von keiner Gefahr für die europäischen Ökosysteme auszugehen ist. Pflanzen die im Rahmen der Zollkontrollen nicht ordnungsgemäß und ohne Papiere importiert werden, nimmt die Zollbehörde noch am Flughafen in Verwahrung. In den meisten Fällen werden die Waren thermisch vernichtet. Dies ist für die Reisenden mit Kosten verbunden, die den Wert der Früchte oft um das Vielfache übersteigen. Trotz rückläufiger Flugverbindungen wurden im Jahr 2021 an bayerischen Flughäfen 357 Beanstandungen festgestellt, Tendenz steigend. Zum Zweck der Sensibilisierung der Reisenden wurden verschiedenste Informationskampagnen initiiert, um die Reisenden über die bestehenden Anforderungen zu informieren. Trotz allem stieg die Zahl der Beanstandungen in den letzten Jahren deutlich an (+251 % im Vergleich zu 2018).
vom Zoll am Flughafen im privaten Reiseverkehr sichergestelltes Blattgemüse und Früchte, die ohne Pflanzengesundheitszeugnis importiert wurden Foto: Bernhard Kleeberger (LfL)

Konfiszierte Waren Foto: B. Kleeberger

vom Zoll am Flughafen im privaten Reiseverkehr sichergestelltes Blattgemüse und Früchte, die ohne Pflanzengesundheitszeugnis importiert wurden

Konfiszierte Waren, Foto: M. Knauss

Poster EU KOM zum Import von pflanzlichen Erzeugnissen

Hinweise der EU KOM

Detailansicht

Ziel

Die Einhaltung der pflanzenschutzrechtlichen Vorgaben dient der Versorgung von Verbrauchern und Produzenten mit gesunden Pflanzenerzeugnissen und schützt die Umwelt vor schwerwiegenden Folgen. Nicht heimische Schadorganismen sind in vielen Fällen oft nur schwer zu bekämpfen. Die Umsetzung phytosanitärer Kontrollen ist somit nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern zugleich wesentlicher Bestandteil für die Gesunderhaltung unserer Ökosysteme.

Ansprechpartner
Dr. Jürgen Leiminger
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz
Lange Point 10
85354 Freising
Tel.: 08161/8640-5681