Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2019 – Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB)

Der Arbeitsgruppe IPS 4d obliegt die Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers Anoplophora glabripennis in Bayern. Bei dem Käfer handelt es sich um einen EU-Quarantäneschädling, der mittels Verpackungsmaterial aus seiner Heimat Ostasien verschleppt wird. Er befällt vitale Laubbäume, schwächt diese und bringt sie bei starkem Befall zum Absterben. Um die heimischen Laubgehölze vor diesem invasiven Schädling zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern, wird der ALB in den baye-rischen Befallsgebieten mit dem Ziel der Ausrottung bekämpft.

Quarantänegebiete

Wird das Vorkommen des Asiatischen Laubholzbockkäfers im Rahmen von amtlichen Erhebungen oder gemeldeten Verdachtsfällen bestätigt, so muss durch die zuständige Pflanzenschutzbehörde unverzüg-lich ein Quarantänegebiet (abgegrenztes Gebiet) eingerichtet werden. Quarantänezonen, in denen das Vorkommen des Asiatischen Laubholzbockkäfers getilgt wird, gibt es in Bayern seit 2012 in Feldkirchen b. München (Lkr. München), seit 2014 in Neubiberg (Lkr. München) sowie Ziemetshausen-Schönebach (Lkr. Günzburg) und seit 2016 in Kelheim (Lkr. Kelheim) sowie in Murnau (Lkr. Garmisch-Partenkirchen).
Im August 2019 wurde ein Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer in Miesbach gemeldet und durch die Landesanstalt für Landwirtschaft bestätigt. Dabei wurden an Ahornbäumen, die bereits im Kronenraum abgestorbene Astpartien aufwiesen, auch mehrere lebende Käfer des Asiatischen Laub-holzbockes gefunden. Frische Ausbohrlöcher an den befallenen Gehölzen, deuteten auf einen erst kürz-lich erfolgten Schlupf der Käfer hin. Alle vorgefundenen Käferexemplare wurden seitens der Pflanzen-schutzmitarbeiter direkt eingesammelt, sodass hier einer unmittelbaren Ausbreitung entgegengewirkt wurde. Neben den adulten Käfern fanden sich an den Ahornstämmen auch Eingangsbereiche und Bohrspäne, die auf Larvenaktivitäten im Holz hinwiesen. Mittels einer Probenentnahme konnte dann auch eine Larve gesichert werden, die die typische „Burgzinne“ auf dem Halsschild aufwies. Neben der morphologischen Bestimmung der Larve wurde das Vorkommen des Schadorganismus zusätzlich noch molekulargenetisch bestätigt. Da Gefahr im Verzug bestand, also weiterer Käferschlupf drohte, wurden unverzüglich alle bis dahin mit Befall identifizierten Bäume entnommen. Entnommene Holzproben wur-den zur weiteren Aufarbeitung und Untersuchung ins Quarantänelabor nach Freising gebracht. Dabei konnten weitere Larven und Befallssymptome des Asiatischen Laubholzbockkäfers erfasst werden.
Parallel zur Probenaufbereitung erfolgte der sogenannte Erstbegang, bei dem das Befallsausmaß des Schadorganismus in Miesbach festgestellt wurde. Dabei wurden alle relevanten Laubgehölze von den Pflanzenschutzmitarbeitern im Umkreis von identifizierten Befallsbäumen vom Boden aus visuell auf Be-fallssymptome des Schadorganismus kontrolliert. Wurde hierbei ein weiterer Befallsverdacht festgestellt, erfolgten eine Probenentnahme sowie die morphologische und molekularbiologische Bestimmung des vorgefundenen Schadorganismus. Nach der Identifizierung der Befallsbäume erließ die Landesanstalt für Landwirtschaft dann unverzüglich eine Allgemeinverfügung, mit der sie ein abgegrenztes Gebiet einrichtete. Dieses abgegrenzte Gebiet besteht aus einer Befallszone, in der das Auftreten des Schad-organismus bestätigt wurde und die alle Pflanzen umfasst, die vom Schadorganismus verursachte Symptome aufweisen, sowie aus einer Pufferzone mit einem Radius von mindestens zwei Kilometern über die Grenze der Befallszone hinaus.

Maßnahmen in den Quarantänegebieten

Innerhalb dieser beiden Zonen müssen bestimmte Maßnahmen zur Ausrottung des Schadorganismus durchgeführt werden. Neben der Fällung befallener Pflanzen und von Pflanzen mit durch den spezifi-zierten Organismus verursachten Symptomen, sowie spezifizierte Pflanzen innerhalb eines Umkreises von 100 Metern Radius um befallene Pflanzen, gehört auch eine intensive Überwachung auf das Vor-kommen des Asiatischen Laubholzbockkäfers an Wirtspflanzen, einschließlich mindestens einer jährli-chen Kontrolle mit Verfahren, die das Feststellen des Befalls in Kronenhöhe ermöglichen, dazu. Erst wenn der Schadorganismus in vier aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr festgestellt werden kann, darf der Quarantänestatus für das Gebiet aufgehoben werden.

Aufhebung der Quarantäne im Befallsgebiet Neubiberg

Sowohl die stringenten Bekämpfungsmaßnahmen als auch die intensiven Überwachungsmaßnahmen haben bereits im Quarantänegebiet Neubigerg dazu geführt, dass in vier aufeinanderfolgenden Jahren kein Befall mehr mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer festgestellt wurde. Dementsprechend konnte die Landesanstalt für Landwirtschaft nach erfolgreicher Tilgung des Schadorganismus im abgegrenzten Gebiet Neubiberg den Quarantänestatus des Befallsgebietes zum Jahreswechsel 2019/2020 aufheben. Die gesamte Bekämpfungs- und Überwachungszeit betrug im Befallsgebiet Neubiberg damit nur fünf Jahre.