Asiatischer Laubholzbockkäfer: Vorkommen in Deutschland und Europa

Neben dem Befallsgebiet des Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) in Bayern gibt es weitere, punktuelle ALB-Vorkommen in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) sowie europaweit in Frankreich, Italien und in der Schweiz.

ALB-Vorkommen in Deutschland

Zusätzlich zum bayerischen ALB-Befallsgebiet gibt es deutschlandweit aktuell einen weiteren ALB-Fundort (Stand 01.12.2022) in Magdeburg (2014) und Umgebung in Sachsen-Anhalt.
Bei den deutschen ALB-Fundstellen handelt es sich um lokal begrenzte Gebiete, in denen eine Ausrottung des Käfers möglich ist.
Deutschlandweit werden alle ALB-Daten an das Julius-Kühn-Institut (JKI) gemeldet. Das JKI ist das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen in Deutschland, eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

ALB-Vorkommen in Europa, europäische Regelungen

Eine Karte von Europa mit den Befallsgebieten des Asiatischen Laubholzbockkäfers.Zoombild vorhanden

ALB-Vorkommen Europa,
Dipl.-Ing. Gerhard Kraus (LfL)

Als ausgerottet gilt der ALB inzwischen (Stand 01.01.2023) in folgenden europäischen Befallsgebieten: Almere, Niederlande (2011), Braunau am Inn, Oberösterreich (Juli 2013), St.-Anne-sur-Brivet, französische Region Centre-Val de Loire (Juli 2013), Neukirchen am Inn, Bayern (Dezember 2015), Winterswijk, Niederlande (April 2016), St. Georgen/Oberaichet, Oberösterreich (November 2016) sowie Winterthur (Dezember 2016), Brünisried (Februar 2018) und Marly (November 2018), die letzten drei Schweiz, Berikon, Schweiz (November 2019), Neubiberg (Dezember 2019), Paddock Wood, England (2019), Murnau, Kelheim und Feldkirchen bei München, alle drei Bayern (Dezember 2020), Weil am Rhein und Hildritzhausen, Baden-Württemberg (Dezember 2020), Budva, Montenegro (2020), Gallspach, Oberösterreich (2021), Bornheim, NRW (2021), Vantaa, Finnland (2021), Straßburg, Elsass (2021) und Korsika (2021) und Ziemetshausen-Schönebach, Bayern (2022).

ALB-Vorkommen Europakarte pdf-Datei barrierefrei pdf 5,7 MB

Dazu gekommen sind bis 01.12.2022 ALB-Vorkommen in Divonne-les-Bains, Frankreich (2016), sowie in Magliano di Tenna (2016), Trescore Balneario (2017), Vaie (2018), Cuneo (2018), Civitanova (2019), Sant’Elpidio a Mare (2020), Ghisalba (2021), Grumello del Monte (2022) und Francavilla d’Ete (2022) in Italien, sowie in Zell (August 2022) in der Schweiz.
Alle Daten in Europa werden der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO) gemeldet. Sie ist als zwischenstaatliche Organisation für die europäische Zusammenarbeit in der Pflanzengesundheit zuständig und ein Netzwerk aller renommierten Experten auf diesem Fachgebiet. Aktuell hat die EPPO 50 Mitgliedsstaaten und umfasst damit fast alle Länder der europäischen und mediterranen Region. Eines ihrer Ziele ist zum Schutz von Pflanzen, internationale Strategien gegen die Einschleppung und Ausbreitung gefährlicher Schädlinge zu entwickeln und sichere und wirksame Kontrollmethoden zu fördern.

ALB-Vorkommen in Europa, Stand 21.07.2015 (Quelle: Dr. Thomas Schröder, JKI) pdf 176 KB

Europäische Regelungen
In die Überarbeitung des EU-Durchführungsbeschlusses über Schutzmaßnahmen gegen den ALB waren die ausgewiesenen Fachleute aus den 50 Mitgliedsstaaten der EPPO eingebunden. Ziel der Aktualisierung dieses Beschlusses war u. a. eine europaweite Harmonisierung der Maßnahmen gegen den ALB. Ergebnis ist der am 09. Juni 2015 erlassene EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 (veröffentlicht am 11. Juni 2015).

EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 9. Juni 2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (Motschulsky) (externe PDF Datei) Externer Link

Auf europäischer und internationaler Ebene sind auch die, gegen die Einschleppung des ALB gerichteten, Einfuhrkontrollen von Holzverpackungsmaterial geregelt: Sowohl im „Internationalen Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 - Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel" (ISPM Nr. 15) im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC), als auch im EU-Durchführungsbeschluss 2013/92 bzw. 2015/474 betreffend die Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen, die bei Holzverpackungsmaterial zu ergreifen sind, das bereits für den Transport spezifizierter Waren mit Ursprung in China verwendet wird.

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