Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Mit dem „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP)“ soll dem Schutzgedanken nach einem umwelt- und verbraucherschutzorientierten Pflanzenschutz in Deutschland über die rechtlichen Vorschriften hinaus Rechnung getragen werden. Der NAP beruht auf § 4 des Pflanzenschutzgesetzes und hat u. a. zum Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie die Risiken, die durch die Anwendung entstehen können, weiter zu reduzieren. Bei dem NAP handelt es sich um ein umfassendes Programm mit Einzelmaßnahmen, an dem sich Bund und Länder in Abhängigkeit der jeweiligen Schwerpunktsetzungen und der zur Verfügung stehenden Ressourcen in geeigneter Weise beteiligen. Im NAP sind die nachfolgend dargestellten Handlungsfelder beschrieben.

Zielsetzung für Bayern

Folgende Schwerpunktmaßnahmen zur Umsetzung des NAP sollen in Bayern besondere Berücksichtigung finden:

  • Reduzierung des Risikos, das durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entstehen kann: beispielsweise eine verstärkte Prüfung Pflanzenschutzmittel-reduzierter Varianten im Rahmen der verschiedenen Versuchsanstellungen,
  • Bienenschutz und Biodiversität sowie
  • Gewässerschutz.

Forschung und Maßnahmen zum NAP

An der LfL betreiben wir praxisorientierte Forschung und bearbeiten zahlreiche vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung folgender Themenbereichen des NAP.
Übergeordnetes Ziel des NAP
Das übergeordnete Ziel des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) ist, die Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Dabei sind die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Der NAP wurde unter der Mitwirkung der Länder und Beteiligung von Verbänden, die sich mit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, dem Pflanzenschutz, dem Verbraucherschutz, der Wasserwirtschaft oder dem Umwelt- und Naturschutz befassen, erstellt.
Der NAP umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes.
Alle beteiligten Behörden des Bundes und der Länder, die Wissenschaft, die betroffenen Verbände der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, des Haus- und Kleingartenbereichs und der Wasserwirtschaft sind ebenso aufgerufen gemeinsam an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu arbeiten wie die betroffenen Unternehmen und der Handel sowie die Verbände des Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzes.

Übersicht NAP (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) Externer Link