Liste der in Bayern tätigen Kontrollstellen
Die aufgeführten Kontrollstellen wurden gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 für eine Kontrolltätigkeit in Bayern zeitlich begrenzt zugelassen und beliehen.
Die Kontrollstellen erfüllen die Bedingungen der Norm EN 45011. Die Zulassung erstreckt sich auf die Kontrollbereiche nach Anhang III der Verordnung:
- A - Erzeugung von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, Tieren und /oder tierischen Erzeugnissen und/oder
- B - Einheiten für die Aufbereitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen sowie von aus pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen bestehenden Lebensmitteln und/oder
- C - Einfuhr von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, Tieren, tierischen Erzeugnissen sowie von aus pflanzlichen und/oder tierischen Erzeugnissen bestehenden Lebensmitteln aus Drittländern und/oder
- D - Einheiten, die in die Erzeugung, Aufbereitung oder Einfuhr von Erzeugnissen gemäß Artikel 1 Absatz 1 einbezogen sind und die die damit verbundenen Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dritte vergeben haben.
- E - Einheiten für die Aufbereitung von Futtermitteln, Mischfuttermitteln und Futtermittel-Ausgangserzeugnissen.
- H - Handelsbetriebe die ausschließlich lagern und vermarkten. Hierzu haben alle in Bayern zugelassenen Kontrollstellen eine Zulassung.
Stand: 01.03.2022
Arbeitsschwerpunkt LfL
Ökologischer Landbau
Die Forschung und Entwicklung zum ökologischen Landbau wird an der LfL seit ihrer Gründung im Jahr 2003 als Querschnittsaufgabe (Arbeitsschwerpunkt) organisiert. An den 9 Instituten der LfL werden Forschungsprojekte zum ökologischen Landbau in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Praxisbetrieben und der Ökolandbau-Beratung in Bayern bearbeitet. Mehr
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Informationen für Erzeuger, Verarbeiter und Importeure von Öko-/Bio-Erzeugnissen zu Kontrollpflicht, Kontrollverfahren, Formulare, Ausbildung, Merkblätter. Mehr