Kontrolle bei Heumilch g.t.S.

EU-Logo g.t.S.

Seit 04. März 2016 ist der Name „Heumilch/Haymilk/Latte fieno/Lait de foin/Leche de heno“ als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 europaweit geschützt und in das von der Europäischen Kommission geführte Verzeichnis eingetragen. „Heumilch“ g.t.S. ist Kuhmilch, die unter Einhaltung von traditionellen Produktionsbedingungen erzeugt wird und sich durch ein Verwendungsverbot von Gärfuttermitteln und von genetisch veränderten Futtermitteln auszeichnet.

Die Vorgaben der Spezifikation „Heumilch g.t.S.“ umfassen die Erzeugung unverarbeiteter Rohmilch beim Milcherzeuger. Die Milch darf nur dann unter der Bezeichnung „Heumilch“ g.t.S. vermarktet werden, wenn

  • die Anforderungen der Produktspezifikation erfüllt werden und
  • sich der Erzeuger / Hersteller dem Kontrollsystem unterstellt.

Produktspezifikation

Die Produktspezifikation beschreibt die garantiert traditionelle Spezialität „Heumilch“, deren besondere Merkmale und enthält Vorgaben zur Erzeugung. Sie ist zugleich Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen.

Am 02. März 2016 wurde per Durchführungsverordnung (EU) 2016/304 der Kommission wurde die Heumilch in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten der EU eingetragen - gestützt auf die Verordnung (EU) 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, insbesondere Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 52 Absatz 3a.

Eingetragene Spezifikation Heumilch g.t.S. (DurchführungsVO (EU) 2016/204 der Kommission vom 02. März 2016) pdf 346 KB

Anmeldung zum Kontrollsystem

Um die Einhaltung der Spezifikation „Heumilch g.t.S.“ überprüfen zu lassen, müssen sich alle kontrollpflichtigen Betriebe zum Kontrollsystem anmelden. Hierfür ist ein Kontrollvertrag mit einer in Bayern für die Kontrolle von g.t.S. zugelassenen Kontrollstelle abzuschließen. Dabei steht es jedem Betrieb frei, entweder direkt mit einer in Bayern zugelassenen Kontrollstelle einen Kontrollvertrag abzuschließen (einstufige Kontrolle) oder sich im Rahmen eines zweistufigen Kontrollsystems über einen Bündeler (z.B. Molkerei) der Kontrolle anzuschließen.

Kontrollstellenverzeichnis für Bayern

Erstkontrolle Heumilch
Alle Heumilcherzeuger werden im Rahmen einer Erstkontrolle mithilfe des Informationsbogens der LfL erfasst. Nähere Informationen können bei der LfL, den Kontrollstellen und gegebenenfalls Bündelern (z.B. Molkerei) eingeholt werden.