Checkliste
Kindersicherheit auf dem Erlebnisbauernhof

Ein Mädchen steht mit geschlossenen Augen direkt vor einem weißen Alpaka.Zoombild vorhanden

Foto: colourbox.de, Dimitry Travnikov

Kinder sehen einen Bauernhof als riesigen Abenteuerspielplatz. Sie wollen klettern, springen und alles ausprobieren. Junge Entdecker und Forscher fühlen sich da richtig in ihrem Element. Die damit verbundenen Gefahren können Kinder aber oft nicht erkennen. Vorgänge auf dem Bauernhof sind Kindern aus nicht­landwirtschaft­lichen Haushalten zudem wenig oder gar nicht vertraut. Daher sind Erlebnisbauernhöfe besonders gefordert, mögliche Gefahren- oder Unfallquellen auszuschalten. Dazu zählt auch, den Kindern richtige Verhaltensweisen z. B. im Umgang mit den Tieren zu erklären und diese wenn notwendig mit Nachdruck einzufordern. Der Beitrag zeigt, welche Maßnahmen den Betrieb sicher und kindgerecht machen und wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dabei Unterstützung geben kann. Die vorgegebenen Maßnahmen schützen gegebenenfalls auch vor Regressansprüchen bei Schadensfällen.

Auf mögliche Gefahrenquellen hinweisen

Ein Junge steht am Holzgeländer oben im Strohlager.

Foto: colourbox.de, Oleg Mikhaylov

Kinder können mögliche Gefahren auf dem "Abenteuerspielplatz" Bauernhof nicht immer rechtzeitig erkennen oder richtig einschätzen. Daher brauchen sie Hinweise auf mögliche Gefahren und Vorgaben, wie sie sich richtig verhalten. Vor einem Hofbesuch muss dazu genügend Zeit bleiben. Wenn möglich, können im Vorfeld Betreuungs- und Lehrkräfte oder Eltern auf Verhaltensregeln hinweisen.
Ein gut sichtbares Plakat mit den wichtigsten Hofregeln hilft den Kindern, das Erklärte besser im Gedächtnis zu behalten. Die Kinder sollten auch ermuntert werden, dazu Fragen zu stellen.

Verhaltensregeln für Kinder

  • Immer in der Gruppe bleiben
  • Absperrungen nicht übersteigen oder darunter durch kriechen
  • Ohne Erlaubnis kein Klettern auf Maschinen, Traktoren, Anhänger oder Geländer
  • Ohne Erlaubnis kein Bedienen von Knöpfen und Schaltern
  • Vorsicht vor laufenden Maschinen und Fahrzeugen – Distanz halten
  • Ohne Erlaubnis kein Betreten von Ställen oder Tierboxen
  • Sich im Stall ruhig verhalten und nur mit der Landwirtin oder dem Landwirt zu den Tieren gehen; die Tiere nicht erschrecken; ggf. auf Tierhörner achtgeben; Tieren nur vorbereitetes Futter geben
  • Pflanzen/Beeren/Früchte nur mit Erlaubnis einer Aufsichtsperson essen

Ausreichende Absicherung besonderer Gefahrenbereiche

Die Köpfe zweier Jungen im Vorschulalter spitzen über einen Holzzaun.

Foto: colourbox.de #251781

Besondere Gefahrenbereiche erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit des Betriebes. Der Gesetzgeber gibt hier strenge Vorgaben. Wer diese nicht einhält, riskiert im Schadensfall Regressansprüche auf Grund fahrlässigen Verhaltens.
Treppen und Absätze
Bei Absätzen ab 1 m Absturzhöhe müssen am Geländer Brustwehr-, Knieleiste und Fußleiste angebracht sein. Treppen mit mehr als vier Stufen benötigen einen Handlauf. Zusätzliche niedrigere Kinderhandläufe sind empfehlenswert. Freistehende Treppen sind rechts und links mit einem Geländer zu sichern. Bei Treppen- und Balkongeländern darf der Abstand der Stäbe nicht mehr als 12 cm betragen.
Kinderspielplätze/Spielgeräte
Für Hofbesucher zugängliche Kinderspielplätze dürfen nur mit Geräten nach Sicherheitsstandard gemäß DIN EN 1176 "Anforderung an Spielgeräte" und der GUV-SI 8017 ausgestattet sein. Spielplätze sind gegenüber Verkehrsflächen ausreichend abzusichern (siehe auch unten Download-Hinweis zur Broschüre “Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung).
Gartenteiche
Beim Aufenthalt in der Nähe von Gartenteichen, Weihern und Tümpeln muss immer eine aufsichtspflichtige Person mit dabei sein. Am besten solche Bereiche einzäunen.
Die Hand eines Kleinkinds stützt sich an einem Maschendrahtzaun ab.

Foto: colourbox.de, Andrei Shupilo

Silos und Güllegruben
Jauche- und Güllegruben müssen kindersicher und ordnungsgemäß abgedeckt sein, auch beim Aufrühren und Ausbringen. Ansonsten drohen im Schadensfall Regressansprüche durch die Unfallversicherer. Offene Güllegruben benötigen eine 1,80 m hohe Umzäunung und ein abschließbares Tor. Hochsilos dürfen keinesfalls für Kinder zugänglich sein.

Checkliste zur Gebäude- und Maschinensicherung

Gebäudesicherung

  • Leitern sicher verräumen und gegen unbefugtes Benutzen absichern; bei festverlegten Leitern den unteren Teil hochhängen oder mit einem Einhängebrett sichern
  • Quetsch- und Scherstellen bei kraftbetätigten Türen und Toren z.B. durch Lichtschranken oder Abschaltleisten sichern; regelmäßig auf Funktionsfähigkeit prüfen
  • Bereiche mit Heu- und Strohballenlager meiden, da durch herabfallende Ballen eine tödliche Gefahr drohen kann; besser einen gesicherten Spielplatz mit ebenerdigen oder zweilagigen Strohballenlagen einrichten
  • Maschinenhallen und Garagen verschließen
  • Holz- und Kistenlager vor dem Umfallen sichern
  • Kunststoffsäcke und -taschen für Kinder nicht erreichbar verstauen
  • Spitze und scharfe Gegenstände kindersicher aufbewahren
  • herumliegende Kabel wegräumen
  • Gefahrstofflager prüfen, ob verschlossen und für Kinder unzugänglich
  • Reinigungsmittel in der Milchkammer kindersicher verstauen

Sicherung von Silos und Güllegruben

  • Bei Hochsilos unteren Teil der Leiter entfernen
  • Jauche- und Güllegruben kindersicher und ordnungsgemäß abdecken, auch beim Aufrühren und Ausbringen (z. B. mit einer anscharnierten Entnahmeöffnung)
  • Offene Güllegruben benötigen eine 1,80 m hohe Umzäunung und ein abschließbares Tor; Umzäunung und Tor überprüfen

Fahrzeug- und Maschinensicherung

  • Zündschlüssel bei Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen abziehen; Kabinentüren verschließen; Fahrzeuge gegen Wegrollen sichern
  • Am Schlepper angebaute Geräte (Frontlader, Kreiselegge etc.) ablassen
  • abgestellte Maschinen und Anbauteile wie Pritschen und Frontlader vor einem Umfallen absichern
  • Benzin, Diesel und andere brennbare Stoffe in verschlossenen Räumen lagern
  • Bei Kreissägen oder anderen besonders gefährliche Maschinen Stecker abziehen oder verschließen; bewegliche Teile der Maschinen sichern
  • Prüfen, ob gefährliche Räder und Wellen an den Maschinen ordnungsgemäß abgedeckt sind
  • Für Mitfahrten ggf. entsprechende Kindersitze einbauen (Mitfahrt auf gesicherten Beifahrersitzen ist erlaubt)

Sicherung elektrischer Anlagen

  • Fehlerstromschutzschalter mit 30mA für die Steckdosenstromkreise installieren
  • Steckdosen und Stecker regelmäßig überprüfen; bewegliche Elektroleitungen auf mechanische Schäden überprüfen
  • Ggf. mit Zentralschalter alle elektrischen Geräte und Anschlüsse abschalten

Weitere wichtige Punkte vor einer Veranstaltung

  • Erste Hilfe: Material/Kenntnisse prüfen und gegebenenfalls erneuern bzw. auffrischen
  • Notfallnummer bei Vergiftungsfällen bereithalten
  • Mögliche Allergien der Schüler mit Lehrern abklären und sich mit den Eltern auf notwendige Maßnahmen im Notfall verständigen
  • Bei Verpflegungsangeboten Selbstkontrolle durchführen und dokumentieren
  • Aufsichtspflicht mit Lehrern/Eltern klären
  • Mit den Kindern und Jugendlichen sich über Verhaltensregeln verständigen
  • Bei starker Sonneneinstrahlung darauf achten, dass Kinder eine Kopfbedeckung tragen; evtl. Ersatzbedeckungen bereitstellen

… und während der Veranstaltung

  • Bei Einsatz von Maschinen darauf achten, dass sich keine Kinder in den Gefahrenbereich begeben; Kinder auf den Gefahrenbereich aufmerksam machen
  • Auch bei Kurzstrecken Kinder immer anschnallen (im Kurzstreckenverkehr passieren die meisten Unfälle); Sicherheitsgurt nie in Halshöhe der Kinder anlegen
  • Für Feldfahrten besser Schulbusse nutzen; für Anhängerfahrten braucht es eine besondere Erlaubnis durch die Straßenverkehrs- oder Ordnungsämter, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz
  • Sensible Tierbereiche deutlich absperren und Kinder dort immer beaufsichtigen
  • Während eines Tierkontaktes darauf achten, dass die Kinder nicht zu häufig das Gesicht mit den Händen berühren oder den Finger in den Mund stecken
  • Gegebenenfalls auf giftige Pflanzen hinweisen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt Unterstützung
Bei den Unfallexperten des Technischen Aufsichtsdienstes der SVLFG können landwirtschaftliche Betriebe eine Hofbesichtigung anfordern. Eine solche Beratung ist unverbindlich und kostenlos. Wenn gewünscht, stellt die SVLFG ein Zertifikat oder eine schriftliche Bestätigung über die Sicherheit auf dem Betrieb aus. Dieser Nachweis kann Lehrkräften oder Eltern vorgelegt werden.

Ansprechpartnerin
Theresia Nüßlein
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie
Hans-Loher-Str. 32, 94099 Ruhstorf a.d.Rott
Tel.: 08161 8640-4639
E-Mail: Diversifizierung-IBA@LfL.bayern.de

Bildnachweis
Kopfbild, Foto: Warmuth/StMELF