Nachhaltig verpackt – Gesetzliche Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten für Hofgastronomie und Direktvermarktung

Geschirr und Besteck aus nachhaltigen MaterialZoombild vorhanden

Foto: Sophia Goßner

Verpackungen erfüllen eine Vielzahl von Funktionen, die über den reinen Schutz des Lebensmittels vor beispielsweise Licht, Sauerstoff, Feuchtigkeit, Wärme oder mikrobiellen Verderb bei Lagerung oder Transport hinausgehen. Sie dienen beispielsweise auch als Marketing- und Informationsinstrument, denn der Kunde findet darauf alle essenziellen Informationen wie das Zutatenverzeichnis, das Verfalls- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum, Angaben zum Hersteller oder die Handhabung.

Abbildung der Abfallhierarchie von Vermeiden über Recyceln zu Thermisch verwertenZoombild vorhanden

Bausteine eines nachhaltigen Verpackungskonzepts (Darstellung modifiziert nach Kaeding-Koppers, 2019)

Prinzipiell kann man zwischen Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Holz, Kunststoff, Weißblech oder Aluminium unterscheiden − allesamt wertvolle Rohstoffe, mit denen es sparsam umzugehen gilt. Doch laut dem Umweltbundesamt fielen allein in Deutschland im Jahr 2018 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an.
Oberstes Ziel eines nachhaltigen Verpackungskonzepts sollte es gemäß der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) stets sein, Verpackungen so gut wie möglich gänzlich zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Erst wenn diese Vorgabe erfolgreich umgesetzt wurde, sollte über die Wiederverwertung, das Recycling oder den Ersatz von beispielsweise Einwegkunststoffprodukten durch alternative, umweltfreundlichere Materialien nachgedacht werden.

Gesetzliche Änderungen zur Realisierung der gesteckten, abfallwirtschaftlichen Ziele

Die EU will dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und seinen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit entgegenwirken und sieht dafür zahlreiche Maßnahmen vor. Regelungen zur Realisierung dieser Ziele wurden in der „Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ (Einwegkunststoffrichtlinie, EU 2019/904) festgelegt, die in Deutschland durch verschiedene Rechtsvorschriften wie dem Verpackungsgesetz (VerpackG) oder der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) umgesetzt werden. Die vorgesehenen Schritte zur langfristigen Abfallvermeidung, auf die sich auch Direktvermarkter und Hofgastronomen einstellen müssen, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Tabelle: Vorgesehene Maßnahmen zur Realisierung der abfallwirtschaftlichen Ziele
Gültigkeit abMaßnahmeRechtsgrundlage
3. Juli 2021Verbot von Einwegkunststoffprodukten wie Trinkhalmen, Besteck, Tellern, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbchen aus konventionellem Plastik und aus „Bioplastik“ sowie von To-go-Getränkebechern, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essensbehältern aus expandiertem Polystyrol § 3 EWKVerbotsV1
1. Januar 2022Verbot des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen (mit oder ohne Tragegriff) mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern (Ausnahme: leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometer, z. B. „Hemdchen-“ oder „Knotenbeutel“, die dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst und Gemüse dienen und der Lebensmittelverschwendung vorbeugen)§ 5 Absatz 2 VerpackG2
1. Januar 2022Erweiterte Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen (Ausnahme bis 2024: mit Milch oder Milcherzeugnissen befüllte Einwegkunststoffgetränkeflaschen)§ 31 Absatz 4 Satz 2 und 3 VerpackG2
1. Juli 2022Registrierungspflicht nicht nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, sondern für alle mit Ware befüllten Verpackungen, d. h. etwa auch für Transport-, Mehrweg- oder Serviceverpackungen§ 9 Absatz 1 VerpackG2
1. Januar 2023Pflicht für Gastronomie- und Imbissbetriebe neben Einwegbehältern für Speisen und Getränke zum Mitnehmen zusätzlich nicht teurere Mehrwegverpackungen anzubieten sowie Pflicht zur Information der Kunden über diese Möglichkeit auf Informationstafeln und Schildern.*§ 33 Absatz 1 und 2 VerpackG2
3. Juli 2024Einweggetränkebehälter aus Kunststoff dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsdauer fest mit dem Behälter verbunden sind. § 3 Absatz 1 EWKKennzV3
1. Januar 2024Pfandpflicht für mit Milch und Milcherzeugnissen befüllte Einweggetränkeverpackungen § 31 Absatz 4 Satz 2 VerpackG2
1. Januar 2025Mindestrezyklatquote von 25 % bei PET-Einweggetränkeflaschen§ 30 a VerpackG2
1. Januar 2030Mindestrezyklatquote von 30 % für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen§ 30 a VerpackG2
1 Einwegkunststoffverbotsverordnung
2 Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz vom 9. Juni 2021
3 Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung
* Von der Pflicht ausgenommen sind Betriebe mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet. Sie müssen jedoch die Möglichkeit anbieten, die Waren in von Kunden mitgebrachten Mehrwegbehältnisse abzufüllen (§ 34 Absatz 1 VerpackG2).

Auf nachhaltige Verpackungsalternativen umstellen

Die Auswahl einer passenden, nachhaltigen Verpackung für ein neues Produkt ist keine triviale Entscheidung, denn es gilt eine Vielzahl an Faktoren und Anforderungen zu berücksichtigen. Dazu gehören die Kriterien der Lebensmittelqualität und -sicherheit, technologische Anforderungen, Kundenerwartungen und -wünsche sowie ökologische, aber auch ökonomische Aspekte.
Bei der Umstellung auf nachhaltigere Verpackungsalternativen können verschiedene Ansätze verfolgt werden. So kann durch die Fokussierung auf CO2- bzw. klimaneutrale Verpackungen, den Einsatz von Rezyklaten, von nachwachsenden Rohstoffen oder die Verwendung biologisch abbaubarer Materialien ein nachhaltiges Verpackungskonzept realisiert werden. Eventuell lässt sich die bisher verwendete Verpackung dünner und damit materialschonender gestalten. Auch der Einsatz von Mehrweglösungen, beispielsweise aus Glas, sei in diesem Zusammenhang genannt. Prinzipiell haben alle Verpackungsmaterialen Vor- und Nachteile, die es im konkreten Einzelfall abzuwägen gilt. So ist Glas als inertes und gasdichtes Verpackungsmaterial, das sich sehr gut reinigen lässt, mehrweg- und unbegrenzt recyclingfähig ist, bei einer Vielzahl von Produkten einsetzbar. Dafür wird für die Herstellung viel Energie benötigt und sein Gewicht bedingt höhere Transportkosten.
Neben dem Ressourcenverbrauch bei der Produktion sollten auch Kriterien wie die Kompostierbarkeit oder ethische Aspekte bei der Herstellung bei einer ganzheitlichen Bewertung eines Verpackungsmaterials berücksichtigt werden. So werden biobasierte Kunststoffe im Gegensatz zu fossilbasierten Kunststoffen, die aus Erdöl, Erdgas oder Kohle hergestellt werden, vor allem auf der Basis von Stärke, Zucker und Cellulose aus nachwachsenden Rohstoffen wie z. B. Zuckerrohr, Zuckerrüben, Hölzern oder Mais gewonnen. Biobasierte Kunststoffe sind aber keineswegs zwangsläufig auch immer biologisch abbaubar. Daher sind biobasierte Kunststoffe in der gelben Tonne zu entsorgen und nicht etwa in der Bioabfalltonne, es sei denn, sie sind zusätzlich biologisch abbaubar und entsprechend zertifiziert. Damit Kunststoffverpackungen generell besser recyclebar sind, sollten diese möglichst transparent sein bzw. helle Farben aufweisen.

Komplexität von Materialien reduzieren – ein erster wichtiger Schritt zu mehr Nachhaltigkeit

Bei der Auswahl der Verpackungen sollte für eine optimale Recyclingfähigkeit generell darauf geachtet werden, dass die Bestandteile der Verpackung möglichst aus dem gleichen Material (Monomaterial) bestehen. Kommen verschiedene Materialen zum Einsatz, sollten diese nach Möglichkeit eine geringe Komplexität aufweisen und sich leicht und gut voneinander trennen lassen. Bei Joghurtbechern kann dies beispielsweise mit Hilfe eines dünnen Kunststoffbechers, der mit einer Papierbanderole verstärkt ist, realisiert werden. Nicht fehlen darf dann aber auch ein entsprechender Hinweis, dass die beiden Komponenten nach dem Gebrauch getrennt zu entsorgen sind. Werden Klebeetiketten verwendet, sind möglichst kleine Etiketten zu bevorzugen, die mit wasserlöslichem Kleber aufgebracht werden. Auch auf hitzebeständige Farben sollte möglichst verzichtet werden. Bei Service- und Versandverpackungen gilt es zunächst generell zu prüfen, ob die Größe der Verpackung reduziert werden kann. Teilweise sind auch Mehrwegsysteme für den Versand bzw. Transport verfügbar, beispielsweise Boxen aus recyceltem Kunststoff. Auch für die Polsterung von empfindlicher Ware existieren nachhaltige Alternativen neben den altbekannten Produkten aus Styropor oder Polyethylen wie Luftpolsterfolie. Dazu gehören beispielsweise Isolierverpackungen aus Hanf, Papier, Zellstoff oder Stroh sowie Polsterungen basierend auf PLA oder Pflanzenstärke.
Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Verpackungslieferanten über umweltfreundliche und nachhaltige Alternativen, die zu Ihrem Produkt und Ihren individuellen Anforderungen passen.

Mehrweg-Pfandsysteme für To-go-Angebote in der Hofgastronomie

Mehrweg-Getränkebecher aus Polypropylen in verschiedenen Größen und FarbenZoombild vorhanden

Foto: Dr. Sophia Goßner

Für die Gastronomie gibt es seit einiger Zeit innovative und nachhaltige Pfandsysteme für Takeaway-Angebote wie Speisen oder Getränke. Diese Behälter bestehen meist aus Kunststoffen wie recyclebarem Polypropylen (PP) oder Polybutylenterephthalat (PBT) oder aber aus Edelstahl. Um mit Mehrwegverpackungen eine bessere Emissions-Bilanz zu erzielen als mit konventionellen Einweg-Verpackungen genügen in der Regel bereits 10 bis 15 Nutzungszyklen. Die meisten dieser Systeme sind aber für min. 300, teilweise sogar für min. 3.000 Umläufe ausgelegt.
Das Mehrweggeschirr aus Kunststoff ist mikrowellengeeignet und spülmaschinenfest. Teilweise bieten einige Anbieter auch individuelle Produktfarben oder Aufdrucke an, mit denen sich die Verpackungen individualisieren lassen.
Das Mehrweggeschirr wird dem Kunden − je nach Anbieter − entweder gegen Pfand oder aber mit Hilfe eines digitalen Systems inkl. Registrierung und Nutzung von QR-Codes ausgegeben. Nach dem Gebrauch können die Kunden die Becher und Schalen bei allen am jeweiligen Mehrweg-Pfandsystem teilnehmenden Betrieben zurückgeben.
Für den Gastronomen fallen entweder bestimmte monatliche Mitgliedsbeiträge an (ab rund 20 Euro pro Monat), oder aber ein Nutzungsentgeld pro Befüllung des Mehrweggeschirrs, das je nach Anbieter zwischen 10 und 20 Cent betragen kann. Zum Teil verkaufen Anbieter das Geschirr an Betriebe, meist kann es von den Gastronomen lediglich ausgeliehen werden. Die Pfandgebühr für das Geschirr ist für den Hofgastronomen dann ein durchlaufender Posten.

Ab 2023 Mehrwegbehältnisse für To-go-Angebote verpflichtend

Neben solchen Poolsystemen gibt es Gastronomiebetriebe, die eigene Gefäße anbieten oder gemeinsam mit anderen lokalen Betrieben als Verbund einheitliche Gefäße anschaffen. Darüber hinaus können Hofgastronomen selbstverständlich immer Behältnisse befüllen, die ihre Kunden selbst mitgebracht haben. Die Zahl der Gastonomen, die eine Mehrwegalternative für ihr Takeaway-Angebot zur Verfügung stellen, ist derzeit noch sehr gering. Jedoch nicht nur aufgrund des enormen Einsparungspotentials an Verpackungsmüll, sondern auch wegen der anstehenden rechtlichen Änderungen ist es auf jeden Fall sinnvoll, dass Betriebe sich bereits frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen. Ab 2023 werden Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, dazu verpflichtend sein, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter anzubieten (siehe Tabelle). Von dieser Regelung werden zunächst lediglich kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitenden und einer Ladenfläche von weniger als 80 Quadratmeter ausgenommen sein. Aber auch sie müssen ihren Kunden zumindest die Möglichkeit anbieten, Speisen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachtes Geschirr zu füllen.

Essbares Geschirr und Besteck – eine leckere und nachhaltige Verpackungslösung

Für To-go-Behälter und -Besteck gibt es darüber hinaus essbare Alternativen, die beispielsweise aus Weizen- oder Roggenmehl, Wasser und Rapsöl oder aus Apfelfasern, die als Nebenprodukt bei der Apfelsaftherstellung entstehen, hergestellt werden und einen brotähnlichen Geschmack aufweisen. Die Kunden können Behälter und Besteck problemlos verspeisen, insbesondere wenn die Behälter zuvor mit einem saftigen und würzigen Lebensmittel befüllt wurden. Sollten Besteck und Geschirr doch einmal nicht aufgegessen werden, lassen sich diese problemlos mit den Speiseabfällen in der Biotonne oder auf dem Kompost entsorgen.

Verpackungsfreie Zone im Hofladen integrieren

Spender aus Plexiglas gefüllt mit verschiedenen Nussorten in einem Unverpackt-LadenZoombild vorhanden

Foto: Dr. Sophia Goßner

Ein anderes Konzept, das sich dem ehrgeizigen Ziel verschrieben hat, ganz ohne Einwegverpackungen auszukommen, sind die sogenannte verpackungsfreien oder unverpackt-Läden. Laut dem Verband der unverpackt-Läden Unverpackt e. V. wächst die Zahl der Läden, die Lebensmittel lose anbieten, in Deutschland rasant. Aktuell sind dort 380 unverpackt-Läden registriert, weitere 266 sind derzeit in Planung (Stand: 12.04.21). Auch Direktvermarkter greifen den unverpackt-Trend auf und bieten teilweise verpackungsfreie Zonen in ihrem Hofladen an. In Spendern mit bis zu 20 Litern Fassungsvermögen aus Plexiglas oder Glas werden körnige und grobe, nicht klebrige Produkte wie Getreide, Nüsse oder Hülsenfrüchte angeboten. Für flüssige Produkte wie Essig oder Öl stehen Glasballons zur Verfügung, klebrige Produkte wie Trockenfrüchte werden in Kästen aus Plexiglas angeboten. Die Kundinnen und Kunden bringen idealerweise ihre eigenen Behältnisse mit, z. B. Schraubgläser oder Baumwollbeutel. Alternativ werden auch im Hofladen für Spontaneinkäufe Mehrwegbehältnisse zum Kauf oder gegen Pfand angeboten.
Nachdem das Leergewicht des Behälters bestimmt wurde, kann dieser befüllt und erneut gewogen werden. In der Regel wiegen die Kundinnen und Kunden die Verpackungen eigenständig ab. Um den Einkauf für die Kundschaft und den Direktvermarkter möglichst reibungslos zu gestalten, sollte der Ablauf des Einkaufsprozesses im unverpackt-Bereich idealerweise auf Tafeln oder Kundenstoppern genau erklärt werden. Ebenso empfiehlt sich eine kurze Bedienungsanweisung für die Waage. Am besten sollten sich Kunden außerdem bereits online über das Sortiment des unverpackt-Bereichs des Hofladens informieren können, um ihren Einkauf und die Mitnahme entsprechender Behältnisse besser planen zu können.

Praxistipp der LfL

Um Hofgastronomen und Direktvermarktern eine Hilfestellung beim Umstieg auf umweltfreundliche und nachhaltige Verpackungen zu geben, wurde von der LfL eine Übersicht von Anbietern und Herstellern nachhaltiger Verpackungsalternativen erstellt, beispielsweise für Lebensmittel-, To-go-, Geschenk- und Versandverpackungen.

Übersicht zu Herstellern und Anbietern nachhaltiger Verpackungen, LfL (Stand: 12.03.2023) pdf 498 KB

Ansprechpartnerin
Dr. Sophia Goßner

Bildnachweis:
Kopfbild, Foto: www.bayern.by - Gert Krautbauer