Ökologisch und landeskulturell bedeutsame Flächen (ÖLF)
Kulturlandschaft mit hohem ÖLF-Anteil
Seit vielen Jahren wird die Frage diskutiert, ob unsere Landschaft ausreichend mit naturnahen Strukturen oder, wie wir lieber sagen, mit ökologisch und landeskulturell bedeutsamen Flächen (ÖLF) ausgestattet ist.
In der jetzigen Agrar-Förderperiode (2014-2020) wurden spezielle Umweltauflagen als Voraussetzung für Direktzahlungen eingeführt, das sogenannte Greening. So zum Beispiel können die nach der Cross-Compliance-Richtlinie geschützten Hecken, Gehölzstreifen, Baumreihen und Gräben aufgrund ihrer hohen ökologischen Wertigkeit mit dem Faktor 2 als Greeningfläche angerechnet werden. Ein Quadratmeter Hecke kann als zwei Quadratmeter Greeningfläche anerkannt werden.
Eine Voraussetzung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist auch der Schutz des Naturhaushaltes und die Schonung nicht schädlicher Organismen. Dabei ist auf die Regenerationsfähigkeit terrestrischer Biozönosen zu achten. Dies hängt neben anderen Faktoren auch von der Ausstattung der Landschaft mit naturnahen Strukturen ab.
Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 20 BNatSchG) „wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 % der Fläche eines jeden Landes umfassen soll."
Unter dem Begriff "ökologisch und landeskulturell bedeutsame Flächen (ÖLF)" werden diejenigen Strukturen und Biotope im Agrarraum zusammengefasst, die allein oder vorrangig zur Erhaltung und Entwicklung seiner ökologischen Funktionen dienen. Dies sind vor allem der Grundwasser- und Oberflächengewässerschutz, der Bodenschutz, der Arten- und Biotopschutz inklusive Biotopverbund sowie die Landschaftsvielfalt und -eigenart.
Unter Agrarraum wird die offene Flur mit den zugehörigen Zwischenstrukturen verstanden. Die Größe des Agrarraumes als Bezugsfläche für den ÖLF-Anteil errechnet sich aus der Gemarkungsfläche abzüglich Waldflächen > 3 ha, bebauten Flächen (incl. Gärten, Sportplätze, Friedhöfe u. a.), öffentliche Verkehrswege, Fließgewässer erster Ordnung und Standgewässer > 3 ha.
Zu den ÖLF gehören sowohl Flächen, auf denen keinerlei landwirtschaftliche Nutzung erfolgt, als auch Biotope, die auf extensive Nutzung angewiesen sind:
Landwirtschaftlich nicht oder kaum nutzbare ÖLF:
- Flächenhafte Feldgehölze (einschl. Erstaufforstung) mit standorttypischen Baumarten
- Hecken, Ufergehölze, Baumreihen u. a.
- Sukzessionsflächen
- Röhrichte, Groß- und Kleinseggenriede
- Steinriegel, Trockenmauern, aufgelassene Kiesgruben u. a.
- weitgehend natürliche Fließ- und Standgewässer
Auf extensive Nutzung und/oder Pflege angewiesene ÖLF:
- Feucht- und Nasswiesen, Quellfluren
- Trocken- und Halbtrockenrasen
- Bodensaure Magerrasen, z. B.Borstgrasrasen
- Tal und Bergfettwiesen unterschiedlicher Feuchtestufen
- Streuobstbestände
- Extensiväcker, extensiv bewirtschaftete Ackerrandstreifen
- Heiden, Dauerbrachen
- Säume und Raine
- Ent- und Bewässerungsgräben
Der überwiegende Teil der ÖLF im Agrarraum ist durch historisch bedingte Landnutzungsformen entstanden. Sie haben in den letzten Jahrzehnten durch die Veränderung der Landnutzung in vielen Gebieten einen drastischen Rückgang erfahren.
Damit für die Zukunft die ökologische und landeskulturelle Funktionsfähigkeit des Agrarraums erhalten bleibt, wurden als ein erster Schritt quantitative Orientierungswerte für die anzustrebende Ausstattung der Feldflur mit ökologisch und landeskulturell bedeutsamen Flächen ermittelt.
Diese Werte wurden zum einen aus umfangreichen ÖLF-Kartierungen der LfL (ca. 275 000 ha LN) zum anderen aus bekannten Flächenanforderungen für den biotischen und abiotischen Ressourcenschutz (z.B. SRU 1985) abgeleitet. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die Ausstattung mit ÖLF naturraumabhängig unterschiedlich ist.
Als räumliche Bezugsfläche wurden die landwirtschaftlichen Erzeugungsgebiete und ihre Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung gewählt.
In Anlehnung an die Landwirtschaftliche Standortkarte (LSK) werden folgende drei Klassen unterschieden und folgende Orientierungswerte festgelegt:
- landwirtschaftlich günstige Gebiete
- kurzfristig angestrebte Ausstattung mit ÖLF: 5%
- langfristig angestrebte Ausstattung mit ÖLF: 7%
- landwirtschaftlich durchschnittliche Gebiete
- kurzfristig angestrebte Ausstattung mit ÖLF: 9%
- langfristig angestrebte Ausstattung mit ÖLF: 13%
- landwirtschaftlich ungünstige Gebiete
- kurzfristig angestrebte Ausstattung mit ÖLF: 14%
- langfristig angestrebte Ausstattung mit ÖLF: 20%
Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile des Landes Bayern auf Gemeindebasis (2006)
Das Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile in Bayern (2006) informiert darüber, ob die Gemeinde, in deren Gemarkung Ihre Bewirtschaftungsflächen liegen, zu einer Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen gehört.
Verzeichnis der regionalen Kleinstrukturen in Bayern
163 KB
Nachmeldungen (ab 2007)
Sobald eine Gemeinde regionalisierte Kleinstrukturanteile nachmeldet, müssen für die Neuberechnung sämtliche Kleinstrukturanteile in der Gemeinde neu erfasst und gemeldet werden; als Berechnungsgrundlage gelten die Gemeindegrenzen des Jahres 2000.
In Bayern können die Gemeinden einmal jährlich regionalisierte Kleinstrukturanteile nachmelden.
Nach Prüfung der Nachmeldungen sendet die LfL alle Nachmeldungen bayerischer Gemeinden jährlich am 1. November an das Julius Kühn-Institut (JKI).
Die Nachmeldung erfolgt schriftlich unter Berücksichtigung der Vorgaben an die:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
IAB 4a Kulturlandschaft & Landschaftsentwicklung
Lange Point 12
85354 Freising
Literatur zu ökologisch und landeskulturell bedeutsamen Flächen
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Abteilung Ländliche Entwicklung, (1994): Planung von lokalen Biotopverbundsystemen - Band 1: Grundlagen und Methoden. – Materialien 31/1994, München, Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung 209
- Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (1998): Auswertung der Biotopkartierung Bayerns
- Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2000): Indikatoren für die Integration von Umweltbelangen in die gemeinsame Agrarpolitik. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Brüssel Komm (2000)
- Roth, D., Eckert, H. und Schwabe, M. (1996): Ökologische Vorrangflächen und Vielfalt der Flächennutzung im Agrarraum – Kriterien für eine umweltverträgliche Landwirtschaft. - Natur und Landschaft, 71, 195-203
- SRU (Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen) (1985): Umweltprobleme der Landwirtschaft (Sondergutachten) - Kohlhammer Verlag Stuttgart
- SRU (Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen) (1996): Konzepte einer dauerhaft-umweltgerechten Nutzung ländlicher Räume (Sondergutachten) – Metzler-Pöschel Verlag Stuttgart
- Unger, H.-J. (2000): Ökologisch und landeskulturell bedeutsame Flächen – erforderliche Ausstattung der Feldflur. Festschrift der LBP, S. 120 – 126