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- Versuchsergebnisse aus Bayern zur Krankheitsbekämpfung in Getreide 24 kB
- Krankheitsbekämpfung in Getreide Septoria tritici In der Zusammenarbeit von Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) führt der amtliche Pflanzenschutzdienst in Bayern Feldversuche...
- NAP: Gewässerschutz 24 kB
- von Terbuthylazin im Jura-Karst Themen. Mehr Vorsorgender Gewässerschutz: Terbuthylazin-Verzichtsprogramm Jura-Karst in Bayern (LfL-Merkblatt zum Bestellen) Sachgerechte Befüllung und Reinigung von Pflanzenschutzgeräten Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und ein zu bewahrendes...
- Echter Mehltau an Poinsettien (Weihnachtssternen) 20 kB
- Echter Mehltau an Poinsettien (Weihnachtssternen) Mitte Oktober 2001 ist in Bayern erstmals Echter Mehltau (Oidium sp.) an Poinsettien aufgetreten. In den letzten Jahren hatte er keine große Bedeutung, doch es...
- Strategie des Virusnachweises an der LfL 26 kB
- Suche Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Haupt-Inhaltsbereich Direkt zur Seitenfußnavigation Virusdiagnose an der LfL Virusbefall kann per Auge nicht sicher diagnostiziert werden. Laboruntersuchungen sind deshalb unumgänglich. Verdächtige Proben werden an...
- Probenbegleitscheine für die Einsendung von Proben zur Laboruntersuchung 28 kB
- befallen sind, oder auch Proben von verdächten Pflanzen können an die Diagnoselabore der LfL zur Untersuchung eingereicht werden. Wir untersuchen Proben von Pflanzenbauberatern, Ämtern, Erzeugerringen, Landwirten, Gartenbauern, Universitäten, Hochschulen und...
- Anzeige eines Versuchsbeginns bei der Länderbehörde gemäß § 20 PflSchG 18 kB
- ) Lange Point 10 85354 Freising Fax: 08161 8640-5555 E-Mail: IPS-1a@LfL.bayern.de Die Anzeigepflicht soll der Versuchsansteller wahrnehmen. Das ist die verantwortliche Person eines Unternehmens, die den Versuch durchführt...
- Meldepflicht für Personen, die Pflanzenschutzmittel für andere ausbringe, nach § 10 Pflanzenschutzgesetz 16 kB
- Institut für Pflanzenschutz Arbeitsgruppe Grundsatzfragen Pflanzenschutz (IPS 1a) Lange Point 10 85354 Freising Tel.: 08161 71-5184 E-Mail: Meldestelle-Pflanzenschutz@LfL.bayern.de Meldeformular: Meldepflicht für Personen, die Pflanzenschutzmittel für andere ausbringen...
- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung 16 kB
- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung Nur sehr wenige Pflanzenschutzmittel dürfen zur Wildschadensverhütung ohne Sachkunde angewendet werden. Unter Mitteln zur Wildschadensverhütung sind nur solche Pflanzenschutzmittel zu verstehen, die genau diese Indikation...
- Bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz 19 kB
- Bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz Pflanzenschutzmittel dürfen gemäß Artikel 4 Abs. 3 EU-VO 1107/2009 nur zugelassen werden, wenn sie keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen...
- Spezielle Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel, u. a. auch in Naturschutzgebieten 18 kB
- Spezielle Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel, u. a. auch in Naturschutzgebieten In der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung; PflSchAnwV) sind für Pflanzenschutzmittel, die bestimmte Wirkstoffe enthalten, spezielle Anwendungsverbote, Anwendungsbeschränkungen oder...