Fortbildung
Fachagrarwirt, Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien – Biomasse

Der Vorbereitungslehrgang und die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss "Fachagrarwirt und Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien - Biomasse" werden entsprechend der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Fortbildungsprüfungen zum Fachagrarwirt und zur Fachagrarwirtin vom 18.07.1996 (GVBl S. 303), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 29.06.2019 (GVBl S. 416), durchgeführt.

Die Organisation und Durchführung des Fortbildungslehrganges obliegt dem Fachzentrum für Energie und Landtechnik Triesdorf (Kompetenzteam Erneuerbare Energien). Triesdorf ist auch Lehrgangsort. Für die Prüfungen ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig, die auch den Prüfungsausschuss errichtet.
Die Fortbildung umfasst Präsenzunterricht sowie Online-Einheiten und dauert einschließlich der Praktikumszeit 14 Wochen. Der Unterricht wird von Lehrkräften des Fachzentrums für Energie und Landtechnik sowie von externen Fachreferenten erteilt. Ergänzend werden Exkursionen zu Biogas- und Biomasseanlagen sowie Hersteller- und Zulieferfirmen durchgeführt.

Inhalte des Lehrgangs

  • Potenziale, Einsatzmöglichkeiten und Perspektiven von pflanzlichen Rohstoffen und organischen Reststoffen, Sonnen- und Windenergie, Wasserkraft und Geothermie
  • Erzeugung und Aufbereitung von Rohstoffen, Verwertung und Aufbereitung von Reststoffen, Qualitätsaspekte, Lagerung und Konservierung, Logistik
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Zuständigkeiten
  • Biogas (Verfahrenstechnik, Gärbiologie, Prozessüberwachung und -steuerung, Wärmenutzung, Motorentechnik, Biomethanaufbereitung, Gaseinspeisung, Zukunftskonzepte)
  • Biogene Festbrennstoffe (Rohstoffproduktion, Grundlagen der Biomasseverbrennung, Holzvergasertechnik, Feuerungs- und Brennstofffördertechnik)
  • Biokraftstoffe
  • Bioenergie der Zukunft (Biowasserstoff, SynFuels, biogene Gase etc.)
  • Finanzierung, steuerliche Aspekte und Wirtschaftlichkeitsvergleich
  • Genehmigungs- und Umweltrecht, Arbeitssicherheit, landwirtschaftliches Fachrecht, Vertragsrecht und Versicherungswesen
  • Arbeitsorganisation und Betriebsführung
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Praktikum

Das Praktikum (insgesamt mind. 80 Wochenstunden) kann in Betrieben mit Biogasanlagen, Biomasseheizwerken oder Biokraftstoffanlagen absolviert werden. Insbesondere sind dabei Kenndaten zum Betrieb der jeweiligen Anlage zu erheben.
Hierzu ist ein schriftlicher Verfahrens- und Kontrollbericht mit Bewertung in zweimonatiger Vorbereitungszeit (Terminfestlegung erfolgt durch Prüfungsausschuss) anzufertigen. Der Bericht ist im Rahmen der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss "Fachagrarwirt und Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien - Biomasse" in einem Prüfungsgespräch zu erläutern.

Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende drei Teile:

Allgemeine Grundlagen regenerativer Energieformen (Prüfungsteil 1)

Energetische Nutzung von Biomasse (Prüfungsteil 2)

Wirtschaft, Recht und Organisation (Prüfungsteil 3)

Näheres zu den jeweiligen Prüfungsfächern und -inhalten sowie zur Durchführung der Prüfungen und Bewertung ist in §§ 25, 26 und 27 der Fachagrarwirte-Verordnung geregelt.

Die Prüfungen finden teilweise während der Lehrgangswochen, hauptsächlich aber in der 12. Kurswoche statt.
Näheres dazu wird noch bekannt gegeben.

Gegebenenfalls kann im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten auch eine Teilnahme am Lehrgang erfolgen, ohne dass die Fortbildungsprüfung absolviert wird.

Allgemeine Informationen

Zugangsvoraussetzungen

Die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung setzt eine bestandene Abschlussprüfung in einem der landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin, Gärtner/Gärtnerin, Winzer/Winzerin, Tierwirt/Tierwirtin, Pferdewirt/Pferdewirtin, Forstwirt/Forstwirtin oder Brenner/Brennerin, eine mindestens dreijährige Berufspraxis nach der Abschlussprüfung in einem dieser Berufe (§ 24 der Verordnung) sowie die Teilnahme an dem nach den Richtlinien des Staatsministeriums durchzuführenden Fortbildungslehrgang voraus.

Sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben, legt die zuständige Stelle den Antrag dem Prüfungsausschuss vor, der Befreiungen gewähren kann.

Teilnehmerzahl

Aus organisatorischen Gründen kann der Lehrgang nur bei einer gewissen Mindestzahl an Teilnehmern durchgeführt werden.

Gebühren und Förderung

Es wird eine Lehrgangsgebühr von 3.800 Euro und eine Prüfungsgebühr von 250 Euro erhoben.

Für eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt / Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien - Biomasse kann man grundsätzlich auch den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung erhalten.

Arbeitnehmern wird empfohlen, vorweg mit dem Arbeitgeber Fragen im Zusammenhang mit der Fortbildung, wie eine eventuelle Freistellung, Lohnfortzahlung, der zu entrichtende Lehrgangsgebühr, Versicherungsschutz und dgl. abzuklären.

Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Bewerberinnen und Bewerber für die Fortbildung übersenden den Zulassungsantrag (siehe rechte Spalte) an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Berufliche Bildung.

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