Berufsausbildung
Tierwirtin, Tierwirt – Schäferei
Schäfer erzeugen nicht nur hochwertige Nahrungsmittel wie Lammfleisch und Schafmilch, sondern liefern mit der Wolle auch einen hochwertigen, permanent nachwachsenden Rohstoff. Durch die Beweidung mit Schafen leisten sie außerdem einen wertvollen Dienst als Landschaftspfleger, insbesondere zur Erhaltung ökologisch wertvoller Flächen, wie Halbtrockenrasen, Magerrasen oder Almen.
Ausbildungsinhalte
Schafhaltung allgemein
- Schafhaltungsformen, insbesondere stationäre Hütehaltung, Wanderschäferei, Koppelhaltung und Stallhaltung, unterscheiden und beurteilen
- Schafe nach betrieblichen Haltungsformen versorgen und pflegen
- Klauengesundheit beurteilen und Klauenpflege durchführen
- Schafe nach Leistungsgruppen zusammenstellen und füttern
- Informationen aus Auktions- und Tierschaukatalogen beurteilen sowie Zuchttiere vorführen
Ablammung und Aufzucht
- Böcke auswählen und zuteilen
- Mutterschafe belegen, Trächtigkeit feststellen
- Mutterschafe für die Geburt vorbereiten
- Ablammphasen erläutern, Geburt vorbereiten, überwachen und Geburtshilfe leisten
- Maßnahmen zur Versorgung und Muttertieren und Lämmern nach der Geburt durchführen
- Lämmer kurieren und kastrieren
- Aufzuchtverfahren beurteilen und nach betrieblichen Bedingungen anwenden
- Eutergesundheit kontrollieren
Produktion von Wolle, Milch und Fleisch
- Schurmethoden unterscheiden und Voll- und Schwanzschur durchführen
- Qualität von Wolle und Vlies beurteilen
- Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Wollqualität durchführen
- Verfahren zur Gewinnung von Schafmilch unterscheiden und Schafe melken
- Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Fleischqualität durchführen
- Schafe schlachten
- Schlachtkörper beurteilen und in Teilstücke zerlegen
Hütetechnik
- Schafe hüten
- Hunderassen und -schläge für die Schäferei beurteilen und Herdengebrauchshunde einsetzen
- Herdengebrauchshunde pflegen, halten, versorgen und führen
Weidewirtschaft und Futtergewinnung
- Besatzstärke und -dichte für die Weidewirtschaft definieren und Weideplan erstellen
- Futterwerbung erläutern sowie Heuwerbung planen und durchführen
- Weidetechniken anwenden und Koppelbau durchführen
- Pflege-, Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen erläutern
- Weidestandorte beurteilen
Naturschutz und Landschaftspflege
- Landschaftspflegemaßnahmen mit Schafen durchführen
Impressionen
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt wie bei den meisten staatlich anerkannten Ausbildungsberufen drei Jahre, wobei bei erfolgreichem Abschluss in einem anderen Beruf oder einem Schulabschluss mit Hochschulreife die Lehrzeit um das erste Ausbildungsjahr verkürzt werden kann. Auch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist bei dauerhaft überdurchschnittlichen Leistungen in der Zwischenprüfung und auf dem Betrieb rechtlich möglich.
Berufsgrundschuljahr
Die Ausbildung beginnt nach der Schulzeit mit dem ersten Lehrjahr, das in Bayern in Form des Berufsgrundschuljahres ("Landwirtschaft - Tierischer Bereich") abgehalten wird, ein Lehrjahr, das in vollschulischer Form mit einem Praxistag pro Woche stattfindet und das mit wenigen Ausnahmen die Lehrlinge aller landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe zu besuchen haben. Für den Schäferberuf ist der Pflichtbesuch des BGJ sicherlich kein Nachteil, zumal in diesem ersten Lehrjahr landwirtschaftliche Grundkenntnisse gelehrt werden, insbesondere auch Themen wie Landtechnik, Düngung, Ackerbau behandelt werden, die später in der Schäferausbildung nur noch wenig angesprochen werden. Zudem vermitteln Praxislehrgänge wie "Schweißen", "Motorsäge", "Schlepper" oder "Melktechnik" den Schülern Fertigkeiten und Kenntnisse, die auch einem Schäfer nützen können. Nicht zuletzt positiv kann sich auch der Kontakt zu den Kollegen aus der Landwirtschaft auswirken.
Problematisch hingegen wird es, wenn Bewerber aus anderen Bundesländern das erste Lehrjahr in Bayern absolvieren wollen, da diese in der Regel keinen Wohnsitz in Bayern haben, jedoch ohne BGJ nicht mit der praktischen Ausbildung beginnen dürfen. Hier bleibt häufig nur der Ausweg, das erste Lehrjahr in einem anderen Bundesland zu absolvieren.
Betriebliche Ausbildung
Zweites und Drittes Lehrjahr
Das zweite und dritte Ausbildungsjahr verbringen die Lehrlinge nach bestandenem BGJ auf staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieben, im Normalfall auf Vollerwerbs-Schäfereien mit qualifizierten Ausbildern, die eine Schäfermeisterprüfung abgelegt haben. Hierfür werden auf der Basis des Tarifvertrages Lehrverträge abgeschlossen und ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt, aus dem hervorgeht, welche Ausbildungsinhalte auf dem Betrieb abgedeckt werden können. Wichtig hierbei ist insbesondere, dass der Lehrling im letzten Lehrjahr auf einem Betrieb beschäftigt ist, in dem er intensiv mit Hunden arbeitet, damit er die geforderte Hüteprüfung bei der Abschlussprüfung bestehen kann.
Die Verträge sind der zuständigen Stelle bei Beginn der betrieblichen Ausbildung vorzulegen bzw. kann auch gern im Vorfeld eine persönliche Beratung angefordert werden!
Während der betrieblichen Ausbildung ist zum einen die Berufsschule blockweise zu besuchen, zum anderen die überbetriebliche Ausbildung. Beide Einrichtungen befinden sich in Triesdorf. Bei der Berufsausbilung wirken Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätte zusammen, um den Lehrling bestmöglich auf die Abschlussprüfung und die spätere Zeit als Schäfer vorzubereiten.
Jeder Lehrling muss während seiner betrieblichen Ausbildung ein Berichtsheft schreiben. Weitere Informationen hierzu erfolgen während der Ausbildung und nachstehender Internetadresse des Verlages.
Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung ergänzen die Betriebliche Ausbildung
Der ergänzende Berufsschulunterricht während der praktischen Lehrzeit findet an der Berufsschule in Triesdorf statt. In insgesamt neun Wochen pro Jahr (drei x zwei Wochen, ein x drei Wochen) wird neben allgemein bildenden Grundfächern wie Deutsch und Sozialkunde vor allem Fachunterricht in Theorie und Praxis gegeben, die Schäferei der LLA Triesdorf leistet hierbei Hilfestellung. Der Besuch der Berufsschule ist für alle Lehrlinge verpflichtend, die ihre 12-jährige Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. Dagegen sind Lehrlinge ohne Berufsschulpflicht berechtigt, die Schule zu besuchen.
Komplettiert wird die Berufsausbildung durch drei überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (jeweils eine Woche) und zwei Schulungstage (jeweils eintägig):
- Schäferlehrgang I: "Schafhaltung"
- Schäferlehrgang II: "Zucht, Fütterung, Tiergesundheit"
- Schäferlehrgang III: "Hütetechnik, Pferchtechnik, Gründlandlehre"
- Schulungstag "Landschaftspflege"
- Schulungstag "Tierschutzgerechtes Schlachten"
- Berufswettkampf Lehrhüten
Die überbetriebliche Ausbildung wird von der Landwirtschaftlichen Lehranstalt - Tierhaltungsschule Triesdorf organisiert und durchgeführt. Die Teilnahme an den überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen ist Pflicht, da sonst keine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt!
Zwischen- und Abschlussprüfungen
Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit am Ende des zweiten Lehrjahres eine Zwischenprüfung - sowohl schriftlich als auch praktisch - statt.
In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse schriftlich (vier Stunden) und überwiegend praktisch geprüft. Bei der praktischen Prüfung soll der Lehrling neben Fachwissen und praktischen Fertigkeiten vor allem auch Selbstständigkeit und Handlungskompetenz zeigen. Die praktische Prüfung wird doppelt gewichtet und macht daher letztlich 2/3 der Abschlussnote aus.
Die praktische Prüfung besteht aus einem Arbeitseinsatz (eine von vier möglichen Aufgaben - Vergabe per Los) und einer Hüteprüfung.
Zur Vorbereitung auf den ca. zweitstündigen Arbeitseinsatz stehen den Prüflingen 15 Minuten Vorbereitungszeit zur Verfügung, innerhalb dieser Zeit ist ein schriftliches Konzept anzufertigen. Im Anschluss an die Prüfungsarbeit haben sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Fachgespräches mit den Prüfern ihr Vorgehen bei der Arbeit zu erläutern und zu begründen.
Bei der Hüteprüfung muss der Prüfling mit seinem eigenen Hund beweisen, dass er die Schafe jederzeit beherrscht und den Hund sinnvoll einsetzen kann. Diese Hüteprüfung kann mit einem Herdengebrauchshund an einer ca. 300-köpfigen Schafherde oder alternativ mit einem Koppelgebrauchshund und ca. 25 Koppelschafen abgelegt werden. Prüfungsort für die gesamte praktische Prüfung ist Triesdorf, für den Teil Koppelgebrauchshund Hemau.
Für das Bestehen der Abschlussprüfung müssen beide praktischen Aufgaben mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden sein.
Einsatzmöglichkeiten
Ein Großteil der Schäfergehilfen wird später durch Übernahme des elterlichen Betriebes als selbständiger Schäfer tätig sein. Weitere Berufschancen finden Schäfer auch im Angestelltenverhältnis, teilweise auch auf staatlichen Versuchsgütern. In vielen Fällen empfiehlt sich die Fortbildung zum Schäfermeister. Details zur Schäfermeisterprüfung finden Sie auf einer separaten Internetseite. Seit einigen Jahren ist zudem auch eine Fortbildung zum staatlich geprüften Natur- und Landschaftspfleger (GNL) möglich:
Gebühren und sonstige Kosten
Für reguläre Lehrlinge mit Wohnsitz bzw. Ausbildungsplatz in Bayern sind sämtliche Schulbesuche, Lehrgänge wie auch die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfung kostenfrei. Es sind lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu bezahlen.
Seiteneinsteiger nach § 45/2 BBiG müssen teilweise Lehrgangsgebühren sowie in jedem Fall eine Prüfungsgebühr in Höhe von 180 Euro bezahlen.
Reguläre Lehrlinge die ihren Wohnsitz bzw. Ausbildungsplatz nicht in Bayern haben, müssen in den meisten Fällen Lehrgangsgebühren bezahlen. Da hier jedes Bundesland seine eigene Vorgehensweise hat, empfielt es sich bei der zuständigen Stelle im eigenen Bundesland nachzufragen!
Meisterprüfung
Sie wollen sich nach der Berufsausbildung beruflich weiter qualifizieren? Über die Fortbildung zur Tierwirtschaftsmeisterin, zum Tierwirtschaftsmeister Schäferei werden Sie hier informiert:
Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister - Schäferei
Kontakt
Ansprechpartnerin
Johanna Mehringer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7101/7123
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de
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Tierwirtin, Tierwirt - Schäferei: Abschlussprüfung für Quereinsteiger
Es findet alle zwei Jahre ein Vorbereitungslehrgang statt, der es Quereinsteigern ermöglicht, die Abschlussprüfung im Beruf Tierwirtin, Tierwirt - Schäferei in Bayern abzulegen. Mehr