Amtliche Saatenanerkennung: Gräser, Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen und sonstige Futterpflanzen
Zentrale Aufgabe der Amtlichen Saatenanerkennung ist die Sicherstellung der Marktversorgung mit qualitativ hochwertigem Saat- und Pflanzgut.
Ergebnisse in Bayern – Ernte 2024
Aktuelle Ergebnisse der Anmeldezahlen, Feldbestandsprüfung und Beschaffenheitsprüfung
- Anmeldestatistik Futterpflanzen, Öl- und Faserpflanzen - Ernte 2024 - endgültige Zahlen - Stand: 11.12.2024 285 KB
- Feldbestandsprüfung Futterpflanzen, Öl- und Faserpflanzen – Ernte 2024 – endgültige Zahlen – Stand: 17.09.2024 248 KB
- Beschaffenheitsergebnisse Futterpflanzen, Öl- und Faserpflanzen - Ernte 2024 - vorläufige Zahlen - Stand: 13.12.2024 205 KB
Ergebnisse in Bayern – Ernte 2023
Aktuelle Ergebnisse der Anmeldezahlen, Feldbestandsprüfung und Beschaffenheitsprüfung
Abwicklung des Anerkennungsverfahrens in Bayern
Nachdem die Züchter die Flächen, auf denen Saatgut ihrer Sorten erzeugt werden soll, bei der Anerkennungsstelle gemeldet haben, erfolgt in der Arbeitsgruppe IPZ 6a die Überprüfung der eingegangenen Daten nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes und der Saatgutverordnung.
Die anschließende Feldbestandsprüfung wird von den Fachzentren für Pflanzenbau der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten organisiert und mit Hilfe von Mitarbeitern des LKP (Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung e.V.) durchgeführt. Ziel der Feldbestandsprüfung ist, den Aufwuchs des Saatguts vor Fremdbefruchtung, Sortenvermischung, relevanten Krankheiten und Fremdbesatz freizuhalten.
Kein Nachbau von geschützten Sojabohnensorten
Im Rahmen der Eiweißinitiative Bayern gewinnt auch der Anbau von Sojabohnen zunehmend an Bedeutung. Diese Anbauausweitung erfordert einen zunehmenden Bedarf an Saatgut von geeigneten Sorten. Aus Kostengründen wird mancher Landwirt Überlegungen anstellen, ob ein Nachbau von Saatgut aus dem eigenen Erntegut sinnvoll ist.
An dieser Stelle wird vor möglichen rechtlichen Konsequenzen gewarnt. Alle Sorten von Sojabohnen, die einen deutschen oder einen europäischen Sortenschutz haben, unterliegen nicht dem sogenannten Landwirteprivileg zum Nachbau. Im Gegensatz zu Getreide und einer Reihe anderer Pflanzenarten, bei denen den Landwirten das Recht eingeräumt ist, gegen Bezahlung einer Gebühr Nachbausaatgut aus dem eigenen Erntegut zu gewinnen, existiert diese Regelung für Sojabohnen ausdrücklich nicht. Zur Vermeidung von rechtlichen Schwierigkeiten empfiehlt es sich in jedem Fall Erkundigungen darüber einzuholen, ob ein Sortenschutzrecht besteht.
Ergänzungshalber wird darauf hingewiesen, dass auch geschützte Sorten von Blauer Lupine nicht nachgebaut werden dürfen.