Berufsausbildung
Die Ausbildung zum Beruf Fischwirt und zur Fischwirtin

Der Beruf Fischwirt, Fischwirtin ist ein nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannter Ausbildungsberuf – traditionsreich und zugleich zukunftsorientiert. Er vereint die Berufe Fischer und Fischzüchter/-halter und beinhaltet alles zum Fisch und anderen aquatischen Nutztieren vom Ei bis zum verzehrsfertigen Produkt. Althergebrachte Techniken zum Fischfang sind genauso präsent wie moderne Vermehrungsmethoden und Aufzuchtverfahren. Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und Ausübung des Berufes sind Naturverbundenheit, Tierliebe, Ausdauer und Freude an selbständiger Arbeit. Neben technischer Begabung und handwerklichem Geschick sollte auch betriebswirtschaftliches Verständnis vorhanden sein.

Das Institut für Fischerei (IFI) in Starnberg ist für die Ausbildung zum Fischwirt, zur Fischwirtin für ganz Süddeutschland (in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) und für die deutschsprachige Schweiz zuständig. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die Schülerzahlen über alle drei Berufsschulklassen bewegten sich in den letzten 20 Jahren immer zwischen 70 und 90 Personen. Jedes Jahr bestehen zwischen 25 und 35 Personen die Abschlussprüfung (bis 2019 noch Schwerpunkte "Fischhaltung und Fischzucht" und "Fluss- und Seenfischerei"). Nach der Novellierung (2016) der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (FischwAusbV)" waren 2017 die ersten Absolventen in der neuen Fachrichtung "Aquakultur und Binnenfischerei" dabei (s. Abb.).

Balkendiagramm: Bestandene Abschlussprüfungen zum Fischwirt 2004-2020

Abb.: Bestandene Abschlussprüfungen im Beruf Fischwirt, Fischwirtin in Starnberg 2004-2020

Neuordnung der Ausbildung zum Fischwirt

Neuordnung der Ausbildung zum Fischwirt
Die neue "Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (FischwAusbV)" ersetzt die alte Verordnung aus dem Jahr 1972 und trat zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2016 in Kraft. Die Ausbildung wurde damit auf eine aktuelle inhaltliche, strukturelle und prüfungstechnische Basis gestellt. Angehende Fischwirte haben die Wahl zwischen den Fachrichtungen "Aquakultur und Binnenfischerei" sowie "Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei". Wesentlich verändert wurden die Prüfungsbestimmungen, die künftig nach handlungs- und kompetenzorientierten Standards angelegt sind.

„Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin“ (FischwAusbV) vom Februar 2016 pdf 105 KB

Mit der Neuordnung ergeben sich also neue Herausforderungen für den Auszubildenden, denn es wird die Ausbildung zum „Allrounder“ verfolgt, der sowohl Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Forellen- und Karpfenteichwirtschaft sowie in der Intensiven Aquakultur, aber auch in der Fluss- und Seenfischerei aufweist (s. unten). Auch für den Ausbildungsbetrieb ergeben sich neue Herausforderungen mit Mindestanforderungen an die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand sowie einer Ausbildung, die sich eng am Ausbildungsrahmenplan orientiert, sodass alle Ausbildungsinhalte abgedeckt werden. Dies erfordert auch eine gute Abstimmung mit dem IFI, der Zuständigen Stelle in Starnberg.
Ausbildung in der Forellenteichanlage des Instituts für Fischerei in Starnberg

Forellenteichwirtschaft

Karpfenteichabfischung

Karpfenteichwirtschaft

Intensive Aquakultur (Kreislaufanlage)

Intensive Aquakultur

Seenfischer bei der Arbeit

Fluss- und Seenfischerei

Die Anforderungen an die Auszubildenden und an die Ausbilder steigen – höhere Flexibilität, Eigenverantwortung und Selbständigkeit werden verlangt.

Betriebliche Ausbildung

Ein erheblicher Teil der Ausbildung findet in einem vom Auszubildenden selbst gewählten Ausbildungsbetrieb (Datenbank s. unten) statt, mit dem für die Ausbildungszeit ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag ist dem Institut für Fischerei zur Eintragung vorzulegen. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Dazu zählen eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung, das allgemeine Abitur oder ein Fachabitur.
Nur anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen Fischwirte ausbilden. Bei der Berufsausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätten zusammen.

Die im Ausbildungsrahmenplan genannte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen zu einer beruflichen Handlungsfähigkeit führen, d. h. zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren anleiten. Die Fischwirte werden in drei Bereichen ausgebildet:
  1. fachrichtungsübergreifend berufsprofilgebend, z. B. in Fischereibiologie, Tiergesundheit, Maschinen, Verarbeitung, Vermarktung, Produktqualität und Marketing,
  2. berufsprofilgebend in der Fachrichtung „Aquakultur und Binnenfischerei“, z. B. hinsichtlich fischereilicher Anlagen, Kreislaufsysteme, Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung, Transport, Fischereigewässer, Fanggeräte und Fischkrankheiten sowie
  3. fachrichtungsübergreifend integrativ, z. B. in Arbeits-, Tarifrecht, Gesundheitsschutz, Umwelt-, Naturschutz und Nachhaltigkeit.
Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans ist der Ausbildungsrahmenplan, der der Verordnung angehängt ist. Aus ihm werden die Lernziele übertragen. Hier sind auch die Mindestanforderungen vorgegeben, die jedem/jeder Auszubildenden zu vermitteln sind. Der Ausbildungsverlauf ist sachlich und zeitlich auszuweisen, d. h. durch wen und wann werden welche Lernziele vermittelt. Wenn im Betrieb nicht alle Lernziele vermittelt werden können, sind ergänzende Ausbildungsmaßnahmen notwendig, wie z. B. Überbetriebliche Lehrgänge oder die Lücken sind durch betriebliche Ausbildungskooperationen oder Verbundausbildung abzudecken. Dies kann z. B. in Kooperation des Leitbetriebs (Stammbetrieb) mit Partnerbetrieb(en) per Erfüllungsgehilfenschaft erfolgen. Ein entsprechendes Vertragsmuster zur Ausbildungskooperation im Beruf Fischwirt finden Sie hier (s. unten). Oder es findet eine Koppelausbildung z. B. mit zwei oder drei Ausbildungsverträgen in verschiedenen Betrieben statt.

Ausbildungsinhalte, die ein Ausbildungsbetrieb nicht vermitteln kann, müssen überbetrieblich oder in anderen Betrieben abgedeckt werden. Es gibt Mindestanforderungen an die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsbetriebe. Zwischen Leitbetrieb, Partnerbetrieb bzw. Koppelbetrieb und der Zuständigen Stelle in Starnberg sind gute Abstimmungen nötig. Evtl. sind Ausbildungskooperationsverträge abzuschließen. Ein entsprechendes Vertragsmuster gibt es hier [Fehlende Textstellen sind zu ergänzen]:

Vertragsmuster zur Ausbildungskooperation im Beruf Fischwirt pdf 1,3 MB

Bitte beachten Sie:
Dieses Vertragsmuster ist nur als beispielhafte Formulierungshilfe zu verstehen. Betriebliche Gegebenheiten oder besondere Umstände des Einzelfalls werden nicht berücksichtigt. Für eventuell enthaltene Fehler wird keine rechtliche Verantwortung übernommen.

Die Führung des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Der sachliche und zeitliche Ausbildungsverlauf ist damit transparent, nachvollziehbar und nachweisbar und die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind erkennbar. Die Auszubildenden werden zur Reflexion über den Inhalt und den Verlauf der Ausbildung angehalten.

Berufsbeschulung

Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufsschule. Die Berufsbeschulung findet am Staatlichen Beruflichen Zentrum Starnberg statt. Der Berufsschulbesuch kann nur mit eingetragenem Ausbildungsvertrag erfolgen und ist der Berufsschule bei Schulbeginn vorzulegen. Der Unterricht findet in Blöcken von zwei oder drei Wochen statt und dauert

  • im 1. Ausbildungsjahr: 13 Wochen
  • im 2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen
  • im 3. Ausbildungsjahr: 10 Wochen

Überbetriebliche Ausbildung

Bereiche, die ein Ausbildungsbetrieb nicht vermitteln kann, müssen überbetrieblich oder in anderen Betrieben abgedeckt werden. Hierzu wird es mehrere Lösungen geben, die sich nach und nach etablieren werden. Am IFI werden aktuell insgesamt sieben überbetriebliche Lehrgänge angeboten. Die Teilnahmepflicht ist abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten und ob die Ausbildungsinhalte evtl. im Koppelbetrieb oder im Partnerbetrieb (mindestens drei Wochen in der Hauptproduktionszeit) abgedeckt werden können. Dies wird in Abstimmung zwischen Ausbildungsbetrieb und Zuständiger Stelle (IFI) entschieden werden.

Die Überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen dauern in der Regel jeweils eine Woche und sind folgendermaßen auf die drei Ausbildungsjahre verteilt: Im ersten betrieblichen Ausbildungsjahr (FiWi 10) erfolgt die überbetriebliche Ausbildung im Bereich „Technik in der Fischwirtschaft“. Die überbetriebliche Ausbildung im zweiten betrieblichen Ausbildungsjahr (FiWi 11) umfasst die Lehrgänge „Verarbeitung und Vermarktung von Fischen“, „Herstellung und Reparatur von Fischereigeräten“ sowie „Fluss- und Seenfischerei“. Im dritten betrieblichen Ausbildungsjahr (FiWi 12) werden die Lehrgänge zur „Forellenteichwirtschaft“, „Karpfenteichwirtschaft“ sowie „Kreislaufsysteme“ besucht. Bei verkürzter Ausbildungszeit werden die Termine individuell abgestimmt.

1. Ausbildungsjahr (FiWi 10)

  • Pflichtlehrgang
    • Technik in der Fischwirtschaft (Landsberg/Lech)

2. Ausbildungsjahr (FiWi 11)

  • Pflichtlehrgang
    • Verarbeitung und Vermarktung von Fischen (Starnberg)
    • Herstellung und Reparatur von Fischereigeräten (Starnberg)
  • Wahlpflichtlehrgang
    • Fluss- und Seenfischerei (Nonnenhorn)

3. Ausbildungsjahr (FiWi 12)

  • Wahlpflichtlehrgang
    • Karpfenteichwirtschaft (Höchstadt)
    • Forellenteichwirtschaft (Starnberg)
    • Kreislaufsysteme (Starnberg)

Online-Anmeldung für Lehrgänge
Achtung: Ab sofort erfolgt die Anmeldung zu unseren Lehrgängen online.

Für Auszubildende in bayerischen Betrieben werden Pflichtlehrgänge und die in Abstimmung mit der Zuständigen Stelle festgelegten Wahlpflichtlehrgänge gemäß Bildungsförderungsrichtlinie (BiFöR) gefördert. Die Kosten für freiwillig besuchte Lehrgänge tragen die Ausbildungsbetriebe.

Prüfung

Die Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres, die Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung statt. Handlungsorientierte Prüfungen richten sich nicht mehr an Fächern aus, sondern verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in Prüfungsbereichen. Die Arbeitsproben, also die praktische Arbeitsaufgaben, enden mit auftragsbezogenen Fachgesprächen. Es gibt keine separaten mündlichen Prüfungen mehr, evtl. noch eine mündliche Ergänzungsprüfung, wenn dadurch das Bestehen der Abschlussprüfung möglich wird. Noten, die in den praktischen Arbeitsproben erzielt werden, werden relativ stark gewichtet.

Zwischenprüfung: (über die Ausbildung der ersten 18 Monate)

  • Prüfungsbereich Fischereiliche Nutzung
    Schriftliche Bearbeitung, 90 Minuten Prüfungszeit
    Prüfungsinhalte: Gewässer, Nutztiere, Krankheiten, Wetter
  • Prüfungsbereich Maschinen, Geräte, Be- und Verarbeitung
    2 Arbeitsproben mit auftragsbezogenen Fachgesprächen, 120 Minuten Prüfungszeit insg. (die Fachgespräche dauern zusammen höchstens 15 Minuten)
    Prüfungsinhalte: Arbeitsmittel (auch Netze), Fische schlachten, Qualität beurteilen, konservieren

Abschlussprüfung:

  • Prüfungsbereich Fischereitechnik (Gewichtung 30 %)
    2 Arbeitsaufgaben mit auftragsbezogenen Fachgesprächen, 120 Minuten Prüfungszeit inkl. Fachgespräche von 20 Minuten
    Prüfungsinhalte: Arbeitsmittel prüfen, einsetzen, instand halten
  • Prüfungsbereich Fang und Vermarktung (Gewichtung 30 %)
    2 Arbeitsaufgaben mit auftragsbezogenen Fachgesprächen, 180 Minuten Prüfungszeit inkl. Fachgespräche von 25 Minuten
    Prüfungsinhalte: Fische fangen, sortieren, transportieren, schlachten, verkaufen
  • Prüfungsbereich Fischereiliche Bewirtschaftung (Gewichtung 30 %)
    Schriftliche, komplexe und praxisbezogene Aufgaben, 150 Minuten Prüfungszeit
    Prüfungsinhalte: Gewässer, Fischbestände, Fischgesundheit, Aufzucht, Haltung
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung 10 %)
    Schriftliche, praxisbezogene Aufgaben, 60 Minuten Prüfungszeit
    Prüfungsinhalte: Wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen folgendermaßen bewertet sind:

  • im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“ (Note ≤ 4,50)
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“
  • in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ (≥ 5,51)

Eine mündliche Ergänzungsprüfung in den schriftlichen Prüfungsbereichen ist möglich, wenn die Bewertung in diesen Bereichen schlechter als „ausreichend“ war und die Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Dabei sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Mit diesen Änderungen im Prüfungsablauf werden auch die Anforderungen an die Ausbilder, Lehrkräfte und an die Prüfer höher. Die Arbeitsaufgaben sind komplexer, worauf die Auszubildenden vorzubereiten sind. Und mit den auftragsbezogenen Fachgesprächen sind auch die Prüfer neu gefordert.

Anforderungen an zukünftige Fischwirte

Viele Bewerber kommen als Aquarianer oder Freizeitangler zum Beruf und machen sich falsche Vorstellungen über die Arbeit des Fischwirts. Ein Praktikum in einem oder besser noch in mehreren Betrieben vor der Bewerbung kann jedem Interessenten nur dringend empfohlen werden. Außerdem müssen sich Interessenten im Klaren sein, dass der Ausbildungsplatz und auch der spätere Beschäftigungsort nur selten am Heimatort zu finden sein werden. Oft muss man als Fischwirt/in sogar mehrmals im Berufsleben den Lebensmittelpunkt wechseln.

Fischwirte aller Fachrichtungen arbeiten viel im Freien, bei jedem Wetter, bei Hitze und Kälte – das kostet oft Überwindung. Auch heute noch ist die Arbeit körperlich anstrengend. Vor allem die Berufsfischer an der Küste und an Flüssen und Seen müssen früh aufstehen. Regelmäßige Arbeiten an Wochenenden sind eher die Regel als die Ausnahme und auch sonst orientieren sich die Arbeitszeiten an den Bedürfnissen der Fische und der Kunden. Urlaub gibt es z. B. in der Hochsaison zu Weihnachten, Ostern oder während der Abfischungen nicht. Freude an der Arbeit mit Tieren und Menschen ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung, da man heutzutage nicht nur Fische fängt oder züchtet sondern diese in vielen Betrieben auch direkt vermarktet.

Trotz allem ist der Beruf Fischwirt/in für viele ein Traumberuf, eben gerade weil man hier noch einen unmittelbaren Bezug zu Natur und Tieren hat. Das Ziel der Anstrengungen sind gut ausgebildete, selbständig und problembewusst handelnde Fischwirte, die auch in Zukunft die Fischerei und Fischproduktion ausüben und langfristig ihre Existenz sichern können.

Meisterfortbildung

Nach erfolgreicher Ausbildung und einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung können Fischwirt/innen die Fortbildung zum/r Fischwirtschaftsmeister/in beginnen. Am Standort Starnberg legen im Durchschnitt 10-15 Personen pro Jahr die Meisterprüfung ab. Meister führen dann in der Regel eine Fischzucht oder einen Fischereibetrieb und dürfen Lehrlinge ausbilden. Mit den entsprechenden Zugangsbedingungen ist dann sogar ein Studium möglich. Fachrichtungen sind hier zum Beispiel „Agrarwissenschaften“, „Agrarmanagement“, „Aquakultur“ oder „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften“.

Weitere Informationen und Links

Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Prüfungen

Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres jeweils im Mai bzw. Juni statt. Die Abschlussprüfung zum Fischwirt erfolgt vor dem Ende des dritten Ausbildungsjahres jeweils im Juli.

Kontakt

Ansprechpartner
Daniela Harrer

Telefon:
08161 8640-6124

Fax:
08161 8640-6170

E-Mail:
ifi-aus-fortbildung@lfl.bayern.de

Adresse:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg